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AusbildungsberufWirtschaft & Verwaltung

Gerichtsvollzieher / Gerichtsvollzieherin

Als Gerichtsvollzieher/in setzt du Forderungen durch: Du vollstreckst Urteile, pfändest Gegenstände und zustellst Schriftstücke – direkt vor Ort bei Menschen und Unternehmen.

Dauer

2–3 Jahre

Empfohlen

Mittlere Reife

Vergütung

1.100–1.400 €

Das interessiert dich hier

Mit Menschen arbeitenBüro, Planung & Organisation

Interessens-Typ (RIASEC): Sozial · Unternehmerisch · Ordnend-verwaltend

Perspektive

ZukunftssicherSystemrelevantStudium möglichFührungslaufbahnSpezialisierung

Was macht man als Gerichtsvollzieher/in?

Stell dir vor, du bist die letzte Instanz, wenn jemand sein Geld oder sein Recht nicht bekommt: Du vollstreckst gerichtliche Urteile und Beschlüsse – das bedeutet, du gehst direkt zu den Leuten nach Hause oder in ihre Betriebe. Du pfändest Gegenstände, nimmst Fahrzeuge mit, richtest Kontopfändungen ein oder überprüfst, ob jemand wirklich nichts zu holen hat. Außerdem stellst du wichtige Gerichtsdokumente zu – also Mahnbescheide, Klageschriften oder Vollstreckungsbescheide – und sorgst dafür, dass diese rechtlich korrekt ankommen. Du arbeitest selbstständig und bist dein eigener Chef im Außendienst: kein Bürojob von 9 bis 17 Uhr, sondern echter Kontakt mit Menschen in ganz unterschiedlichen Situationen.

  • Zustellung gerichtlicher Schriftstücke (Mahnbescheide, Klageschriften, Ladungen)
  • Vollstreckung von Urteilen und Vollstreckungsbescheiden
  • Pfändung von Gegenständen, Fahrzeugen und Forderungen
  • Abnahme der Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Erklärung)
  • Versteigerung gepfändeter Sachen
  • Verwaltung eines eigenen Bezirks und eigenständige Terminplanung
  • Dokumentation aller Maßnahmen und Abrechnung gegenüber dem Gericht

Passt das zu dir?

Du bist kommunikativ, bleibst auch in unangenehmen Gesprächen ruhig und kannst dich gut durchsetzen, ohne dabei unfreundlich zu werden? Dann bist du hier richtig. Der Job erfordert viel Einfühlungsvermögen – du triffst Menschen in finanziellen Notlagen – aber gleichzeitig klare Konsequenz, weil du gesetzliche Pflichten erfüllst. Du liebst es, eigenverantwortlich zu arbeiten und deinen Tag selbst zu strukturieren? Das ist ein echter Pluspunkt hier.

Voraussetzungen

In den meisten Bundesländern brauchst du die mittlere Reife oder das Abitur und absolvierst dann eine spezielle Laufbahnausbildung für den mittleren oder gehobenen Justizdienst. Die Ausbildung dauert je nach Bundesland zwei bis drei Jahre und findet an Verwaltungsfachhochschulen oder in Justizseminaren statt – kombiniert mit praktischen Phasen beim Amtsgericht. Du wirst als Beamtenanwärter/in eingestellt, das heißt du bekommst von Anfang an Anwärterbezüge. Wichtig: gutes Deutsch, Zuverlässigkeit, ein sauberes Führungszeugnis und ein Führerschein der Klasse B.

Und danach?

Als verbeamtete Person hast du einen sicheren Job mit guter Altersversorgung. Mit Berufserfahrung kannst du in den gehobenen Dienst wechseln, Ausbilder werden oder Führungsaufgaben in der Justizverwaltung übernehmen. Ein Studium (z. B. Rechtswissenschaften oder Public Management) ist ebenfalls möglich – viele Bundesländer fördern das sogar aktiv.

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