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Zurück zur Übersicht Schulische Ausbildung

Altenpflegehelfer/in

1-4 Jahre (Vollzeit/Teilzeit) Berufsfachschule und Praktikumsbetrieb

Was macht man in diesem Beruf?

Altenpflegehelfer/innen arbeiten bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gebrechlicher bzw. kranker oder auch gesunder älterer Menschen mit. Sie unterstützen bei der Körperpflege, beim Essen und unter Anleitung bei der Arzneimittelgabe. Die Pflegedokumentation gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben. Auch bei der Bewältigung von Alltagssituationen leisten sie Hilfe: Sie begleiten ältere Menschen z.B. bei Arztbesuchen oder Behördengängen. Gemeinsam mit anderen Pflegefachkräften wie Pflegefachleuten organisieren sie Programme zur Freizeitgestaltung für Senioren, z.B. Spielenachmittage oder sportliche Aktivitäten. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Altenpflegehelfer/innen finden Beschäftigung in Altenwohn- und -pflegeheimen in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern in Pflege- und Rehabilitationskliniken in Hospizen bei ambulanten Altenpflege- und Altenbetreuungsdiensten in Privathaushalten Arbeitsorte: Altenpflegehelfer/innen arbeiten in erster Linie in Patientenzimmern, Behandlungsräumen, Sanitärräumen in Gruppen- und Aufenthaltsräumen in Privatwohnungen Welcher Schulabschluss wird erwartet? Für die Ausbildung ist i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) erforderlich. Die Berufsfachschulen wählen nach eigenen Kriterien aus. Worauf kommt es an? Anforderungen: Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Ausfü

Die Ausbildung im Überblick

Die landesrechtliche Ausbildung wird zum 1. Januar 2027 durch die bundesweite Ausbildung Pflegefachassistent/Pflegefachassistentin bzw. Pflegefachperson abgelöst. Bis dahin begonnene Ausbildungen können bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden. Abhängig von den landesrechtlichen Vorschriften, können Ausbildungen zudem bis 31. Dezember 2027 neu begonnen und bis 31. Dezember 2030 abgeschlossen werden.

Altenpflegehelfer/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen.

Sie dauert in Vollzeit 1-2 Jahre, in Teilzeit 1,5-4 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Ausbildungsinhalte

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts lernt man beispielsweise:
  • welche körperlichen, psychischen und sozialen Veränderungen im Alter ablaufen

  • welche altersbedingten Krankheitsbilder (auch psychische Erkrankungen) es gibt, wie pflegerelevante Krankheitsbilder und ihre Symptome zu erkennen und zu behandeln sind, welche Medikamente unter welchen Voraussetzungen verabreicht werden

  • wie man alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegt, das heißt sie je nach Grad der Pflegebedürftigkeit nur in ihrer Lebensführung unterstützt bis hin zur Versorgung komplett pflegebedürftiger Menschen

  • wie der Pflegeprozess geplant und dokumentiert wird

  • wie gerontopsychiatrisch Erkrankte, alte Menschen mit Behinderungen und insbesondere Schwerstkranke und Sterbende gepflegt und betreut werden

  • wie man bei der Behandlung und Rehabilitation kranker und alter Menschen mit Behinderungen, einschließlich der Ausführung ärztlicher Verordnungen, mitwirkt

  • welche Wohnformen im Alter infrage kommen und was bei der Pflege alter Menschen in ihrer häuslichen Umgebung bzw. in stationären Einrichtungen der Altenhilfe zu beachten ist

  • wie man alten Menschen bei der Haushaltsführung (Putzen, Textil- und Wäschepflege, Nahrungszubereitung) und den Verrichtungen des täglichen Lebens (z.B. Einkäufe tätigen, Bankgeschäfte erledigen) hilft bzw. wie man den Haushalt zeit- und kostensparend führt

  • wie man alte Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten betreut und berät und sie zu einer möglichst eigenständigen Lebensführung anregt, einschließlich der Förderung sozialer Kontakte

  • welche berufstypischen Problemsituationen (z.B. Pflege als Berufstätigkeit in der Privatsphäre Fremder, Umgang mit geistig verwirrten alten Menschen) auftreten können und wie man damit umgeht, welche Rolle Familienbeziehungen und soziale Bindungen spielen können

  • wie man situationsbezogen Gespräche führt, z.B. mit Angehörigen oder Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sozialer Einrichtungen oder von Behörden

  • welche Träger, Dienste und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens für die Altenpflegehilfe von Bedeutung sind

Während der Ausbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde unterrichtet.

Praktika

Bei Praktika werden die theoretischen Inhalte in verschiedenen stationären und ambulanten Einrichtungen der Altenpflege umgesetzt und angewandt. Die Schüler/innen sammeln Erfahrungen in den berufstypischen Arbeitsmethoden und gewinnen einen Überblick über Aufbau und Ablauforganisation der Einrichtung.

Ausbildungsaufbau

Beispiel für die Stundenverteilung
  • Pflegefachlicher und pflegepraktischer Lernbereich:

    • Theoretische Grundlagen kennen und einbeziehen

    • An der Umsetzung des Pflegeprozesses mitwirken

    • Menschen in stabilen Pflegesituationen pflegen und betreuen und an komplexen Pflegesituationen mitwirken

    • An diagnostischen und medizinisch-therapeutischen Maßnahmen mitwirken

    Insgesamt: 400 Stunden

  • Menschen bei der Lebensgestaltung und im Umgang mit der Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit unterstützen:

    • Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen

    • Gesundheit fördern und präventiv handeln

    Insgesamt: 100 Stunden

  • Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit berücksichtigen:

    • Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen

    • An qualitätssichernden Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich mitwirken

    Insgesamt: 50 Stunden

  • Pflegehilfe als Beruf:

    • Berufliches Selbstverständnis entwickeln

    • Lernen lernen

    • Mit Krisen und schwierigen Situationen im beruflichen Handlungsfeld umgehen

    • Die eigene Gesundheit erhalten und fördern

    Insgesamt: 100 Stunden

  • Anbahnung von Kompetenzen zur altersübergreifenden pflegerischen Versorgung: 100 Stunden

  • Praktische Ausbildung:

    • Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung: 400 Stunden

    • Einsatz in der stationären Langzeitpflege: 275 Stunden

    • Einsatz in der häuslichen Langzeitpflege: 275 Stunden

    Praktische Ausbildung insgesamt: 950 Stunden

Gesamtstundenzahl:

1.700 Stunden

Lernorte

Altenpflegehelfer/innen werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernorte sind

  • Berufsfachschule: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband)

  • Praktikumsbetriebe: Kranken-, Behandlungs- und Stationszimmer z.B. von geriatrischen Kliniken und Altenwohn- oder -pflegeheimen; ambulante Pflegedienste

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

In der Regel ist ein Hauptschulabschluss erforderlich. Auch ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung ist notwendig.

Ein Nachweis über den Masernschutz ist für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nötig. Darüber hinaus können Einrichtungen weitere Schutzimpfungen (z.B. gegen Hepatitis A und B) bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangen.

Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland und Bildungsangebot vorliegen.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

  • Religionslehre/Ethik: z.B. um ein gutes Gespür für ethische und religiöse Fragen zu entwickeln

  • Deutsch: z.B. um Pflegeprotokolle zu führen und Senioren/Seniorinnen Pflegemaßnahmen zu erklären

  • Hauswirtschaftslehre: z.B. um im stationären Bereich Zimmer für Neuaufnahmen vorzubereiten oder Essen mundgerecht zuzubereiten

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe ist durch Gesetze und Verordnungen der Länder geregelt. In vielen Bundesländern besteht ein Anspruch auf Ausbildungsvergütung.

Perspektiven nach der Ausbildung

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Altenpflegehelfer/innen vor allem in Altenwohn- und -pflegeheimen, im ambulanten Pflegedienst sowie in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern und in Hospizen.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von der Fachpflege bis hin zur Pflegedokumentation.

Beruflich weiterkommen

Nach erfolgreicher Abschlussprüfung können Altenpflegehelfer/innen eine verkürzte Ausbildung zum Pflegefachmann/-frau absolvieren.

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen abzulegen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Gerontologie erwerben.

Sich selbstständig machen

Wer sich selbstständig machen möchte, kann z.B. als freiberufliche Pflegekraft tätig werden.