Altenpflegehelfer/in
Was macht man in diesem Beruf?
Altenpflegehelfer/innen arbeiten bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gebrechlicher bzw. kranker oder auch gesunder älterer Menschen mit. Sie unterstützen bei der Körperpflege, beim Essen und unter Anleitung bei der Arzneimittelgabe. Die Pflegedokumentation gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben. Auch bei der Bewältigung von Alltagssituationen leisten sie Hilfe: Sie begleiten ältere Menschen z.B. bei Arztbesuchen oder Behördengängen. Gemeinsam mit anderen Pflegefachkräften wie Pflegefachleuten organisieren sie Programme zur Freizeitgestaltung für Senioren, z.B. Spielenachmittage oder sportliche Aktivitäten. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Altenpflegehelfer/innen finden Beschäftigung in Altenwohn- und -pflegeheimen in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern in Pflege- und Rehabilitationskliniken in Hospizen bei ambulanten Altenpflege- und Altenbetreuungsdiensten in Privathaushalten Arbeitsorte: Altenpflegehelfer/innen arbeiten in erster Linie in Patientenzimmern, Behandlungsräumen, Sanitärräumen in Gruppen- und Aufenthaltsräumen in Privatwohnungen Welcher Schulabschluss wird erwartet? Für die Ausbildung ist i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) erforderlich. Die Berufsfachschulen wählen nach eigenen Kriterien aus. Worauf kommt es an? Anforderungen: Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Ausfü
Die Ausbildung im Überblick
Die landesrechtliche Ausbildung wird zum 1. Januar 2027 durch die bundesweite Ausbildung Pflegefachassistent/Pflegefachassistentin bzw. Pflegefachperson abgelöst. Bis dahin begonnene Ausbildungen können bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden. Abhängig von den landesrechtlichen Vorschriften, können Ausbildungen zudem bis 31. Dezember 2027 neu begonnen und bis 31. Dezember 2030 abgeschlossen werden.
Altenpflegehelfer/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen.
Sie dauert in Vollzeit 1-2 Jahre, in Teilzeit 1,5-4 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Ausbildungsinhalte
welche körperlichen, psychischen und sozialen Veränderungen im Alter ablaufen
welche altersbedingten Krankheitsbilder (auch psychische Erkrankungen) es gibt, wie pflegerelevante Krankheitsbilder und ihre Symptome zu erkennen und zu behandeln sind, welche Medikamente unter welchen Voraussetzungen verabreicht werden
wie man alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegt, das heißt sie je nach Grad der Pflegebedürftigkeit nur in ihrer Lebensführung unterstützt bis hin zur Versorgung komplett pflegebedürftiger Menschen
wie der Pflegeprozess geplant und dokumentiert wird
wie gerontopsychiatrisch Erkrankte, alte Menschen mit Behinderungen und insbesondere Schwerstkranke und Sterbende gepflegt und betreut werden
wie man bei der Behandlung und Rehabilitation kranker und alter Menschen mit Behinderungen, einschließlich der Ausführung ärztlicher Verordnungen, mitwirkt
welche Wohnformen im Alter infrage kommen und was bei der Pflege alter Menschen in ihrer häuslichen Umgebung bzw. in stationären Einrichtungen der Altenhilfe zu beachten ist
wie man alten Menschen bei der Haushaltsführung (Putzen, Textil- und Wäschepflege, Nahrungszubereitung) und den Verrichtungen des täglichen Lebens (z.B. Einkäufe tätigen, Bankgeschäfte erledigen) hilft bzw. wie man den Haushalt zeit- und kostensparend führt
wie man alte Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten betreut und berät und sie zu einer möglichst eigenständigen Lebensführung anregt, einschließlich der Förderung sozialer Kontakte
welche berufstypischen Problemsituationen (z.B. Pflege als Berufstätigkeit in der Privatsphäre Fremder, Umgang mit geistig verwirrten alten Menschen) auftreten können und wie man damit umgeht, welche Rolle Familienbeziehungen und soziale Bindungen spielen können
wie man situationsbezogen Gespräche führt, z.B. mit Angehörigen oder Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sozialer Einrichtungen oder von Behörden
welche Träger, Dienste und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens für die Altenpflegehilfe von Bedeutung sind
Während der Ausbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde unterrichtet.
PraktikaBei Praktika werden die theoretischen Inhalte in verschiedenen stationären und ambulanten Einrichtungen der Altenpflege umgesetzt und angewandt. Die Schüler/innen sammeln Erfahrungen in den berufstypischen Arbeitsmethoden und gewinnen einen Überblick über Aufbau und Ablauforganisation der Einrichtung.
Ausbildungsaufbau
Pflegefachlicher und pflegepraktischer Lernbereich:
Theoretische Grundlagen kennen und einbeziehen
An der Umsetzung des Pflegeprozesses mitwirken
Menschen in stabilen Pflegesituationen pflegen und betreuen und an komplexen Pflegesituationen mitwirken
An diagnostischen und medizinisch-therapeutischen Maßnahmen mitwirken
Insgesamt: 400 Stunden
Menschen bei der Lebensgestaltung und im Umgang mit der Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit unterstützen:
Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen
Gesundheit fördern und präventiv handeln
Insgesamt: 100 Stunden
Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit berücksichtigen:
Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen
An qualitätssichernden Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich mitwirken
Insgesamt: 50 Stunden
Pflegehilfe als Beruf:
Berufliches Selbstverständnis entwickeln
Lernen lernen
Mit Krisen und schwierigen Situationen im beruflichen Handlungsfeld umgehen
Die eigene Gesundheit erhalten und fördern
Insgesamt: 100 Stunden
Anbahnung von Kompetenzen zur altersübergreifenden pflegerischen Versorgung: 100 Stunden
Praktische Ausbildung:
Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung: 400 Stunden
Einsatz in der stationären Langzeitpflege: 275 Stunden
Einsatz in der häuslichen Langzeitpflege: 275 Stunden
Praktische Ausbildung insgesamt: 950 Stunden
1.700 Stunden
Lernorte
Altenpflegehelfer/innen werden in schulischer Form ausgebildet.
Lernorte sind
Berufsfachschule: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband)
Praktikumsbetriebe: Kranken-, Behandlungs- und Stationszimmer z.B. von geriatrischen Kliniken und Altenwohn- oder -pflegeheimen; ambulante Pflegedienste
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
In der Regel ist ein Hauptschulabschluss erforderlich. Auch ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung ist notwendig.
Ein Nachweis über den Masernschutz ist für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nötig. Darüber hinaus können Einrichtungen weitere Schutzimpfungen (z.B. gegen Hepatitis A und B) bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangen.
Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland und Bildungsangebot vorliegen.
Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:
Religionslehre/Ethik: z.B. um ein gutes Gespür für ethische und religiöse Fragen zu entwickeln
Deutsch: z.B. um Pflegeprotokolle zu führen und Senioren/Seniorinnen Pflegemaßnahmen zu erklären
Hauswirtschaftslehre: z.B. um im stationären Bereich Zimmer für Neuaufnahmen vorzubereiten oder Essen mundgerecht zuzubereiten
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe ist durch Gesetze und Verordnungen der Länder geregelt. In vielen Bundesländern besteht ein Anspruch auf Ausbildungsvergütung.
Perspektiven nach der Ausbildung
Nach ihrer Ausbildung arbeiten Altenpflegehelfer/innen vor allem in Altenwohn- und -pflegeheimen, im ambulanten Pflegedienst sowie in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern und in Hospizen.
Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von der Fachpflege bis hin zur Pflegedokumentation.
Beruflich weiterkommenNach erfolgreicher Abschlussprüfung können Altenpflegehelfer/innen eine verkürzte Ausbildung zum Pflegefachmann/-frau absolvieren.
Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen abzulegen.
Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Gerontologie erwerben.
Sich selbstständig machenWer sich selbstständig machen möchte, kann z.B. als freiberufliche Pflegekraft tätig werden.