Amtliche/r Fachassistent/in (Fleischkontrolleur/in)
Was macht man in diesem Beruf?
Amtliche Fachassistenten und -assistentinnen prüfen in Tierhaltungs-, Schlacht-, Zerlegungs- und Fleischverarbeitungsbetrieben die hygienischen Verhältnisse im Auftrag der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Sie kontrollieren, ob die Vorschriften hinsichtlich Viehhaltung, Schlachtmethoden, Hygienestandards und Fleischkennzeichnung eingehalten werden. Dazu begutachten sie Schlachttiere, entnehmen nach dem Schlachten Fleischproben, untersuchen diese auf Trichinen (Fadenwürmer) und senden die Proben ggf. zur weiteren Untersuchung ins Labor. Zudem kontrollieren sie Abläufe wie das Verladen der Schlachttiere, die Schlachtmethoden und das Fleischzerlegen. Sie prüfen, unter welchen Bedingungen Fleisch verarbeitet, verpackt und transportiert wird. So überwachen sie z.B. die Fleischqualität, die Kennzeichnung und die Vergabe von Handelsklassen. Sie überprüfen auch, ob die Betriebe ihre Aufzeichnungen z.B. über Herkunft und Transportwege ordnungsgemäß führen. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Amtliche Fachassistenten und -assistentinnen finden Beschäftigung bei kommunalen Ämtern und Behörden, die für die Lebensmittelüberwachung und den Verbraucherschutz zuständig sind. Arbeitsorte: Amtliche Fachassistenten und -assistentinnen arbeiten in erster Linie in Schlacht- und Produktionshallen in Ställen in Lager- und Kühlräumen in Labors in Büroräumen Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch im Freien im Homeoffice bzw. mobil Welche Vorbildung wird erwartet? Für diese Ausbildung wird i.d.R.
Die Ausbildung im Überblick
Amtliche/r Fachassistent/in ist eine Ausbildung, die durch eine europäische Verordnung geregelt ist, die in Bundes- bzw. Landesrecht umgesetzt ist.
Je nach Bildungsanbieter können z.B. Zugangsvoraussetzungen und Dauer der Ausbildung unterschiedlich sein.
Teilweise beziehen sich die Schulungen entweder auf rotes Fleisch oder auf Geflügelfleisch.
Ausbildungsinhalte
wie Schlachttiere anatomisch und physiologisch beschaffen sind und was bei geschlachteten Tieren in pathologischer Hinsicht zu beachten ist
von welchen Seuchen (insbesondere Virus-, Bakterien- und Parasitenerkrankungen) Schlachttiere befallen sein können
welche hygienischen Maßnahmen in Bezug auf Schlachtung, Fleisch, Betrieb und Personal erforderlich sind
wie Proben entnommen werden
welche Besonderheiten verschiedene Fleischarten aufweisen
wie Fleisch auf Trichinen überprüft wird und Laborergebnisse beurteilt werden
wie das HACCP-Verfahren anzuwenden ist und wie HACCP-gestützte Verfahren überprüft werden
wie rohes Fleisch behandelt, verpackt, transportiert und zubereitet wird
welche Schlacht- und Qualitätsprüfungsmethoden es gibt
wie für artgerechte Viehhaltung und das Wohlbefinden von Tieren beim Transport und bis zur Schlachtung gesorgt wird
wie landwirtschaftliche Betriebe und Schlachthöfe hinsichtlich der Produktionsmethoden usw. organisiert sind
welche für die Tätigkeit geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie Umweltnormen es zu beachten gilt
wie Listen und Tagebücher zur Dokumentation anzufertigen sind
Während des praktischen Teils der Ausbildung werden die angehenden Amtlichen Fachassistenten und -assistentinnen u.a. in die Probeentnahme, Fleischuntersuchung und Hygieneüberprüfung eingewiesen und gewinnen berufstypische Erfahrungen in Schlachthöfen, Haltungs-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben.
Ausbildungsaufbau
Theoretischer Unterricht: 400 Unterrichtsstunden
Tierschutz (Transport und Schlachtung)
Anatomie und Physiologie
Pathologie und Seuchenlehre
Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Hygiene (Haltungsbetrieb, Schlachthof, Schlachttechnologie)
Marktrecht und Organisation
Rechtskunde
Infektionslehre und Parasitologie
Überwachung von Betrieben
Tierhaltung
Verwaltung
Praktischer Unterricht: 500 Unterrichtsstunden
900 Unterrichtsstunden
Lernorte
Amtliche Fachassistenten und -assistentinnen werden in schulischer Form ausgebildet.
Lernorte sind
bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an der Bildungseinrichtung einschließlich Labors an den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Kommunal- oder Landesbehörden bzw. von diesen beauftragten Institutionen
in der praktischen Ausbildung: von der zuständigen Behörde bestimmte Viehhaltungsbetriebe, Schlachtbetriebe, Zerlegungsbetriebe, Verarbeitungsbetriebe, Kühl- oder Gefrierhäuser, ggf. auch Einfuhruntersuchungsstellen
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Vorausgesetzt werden in der Regel mindestens ein Hauptschulabschluss sowie zum Teil ein Vorpraktikum oder der Nachweis über eine einschlägige Berufserfahrung bzw. ein Ausbildungs-/Arbeitsvertrag mit einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt.
Darüber hinaus wird für den Zugang zur Ausbildung gefordert:
Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Attest
Führungszeugnis
ggf. Mindestalter (z.B. 18 Jahre)
Der Umgang mit Lebensmitteln erfordert eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.
Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:
Biologie: z.B. um die Physiologie und Pathologie von Schlachttieren sowie Mikrobiologie zu verstehen
Wirtschaft/Recht: z.B. um Rechtsvorschriften bei Fleischuntersuchungen zu beachten
Deutsch: z.B. um Listen, Berichte und Dokumentationen anzufertigen
Mathematik: z.B. um Untersuchungsergebnisse auszuwerten
Ausbildungsvergütung
Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.
Perspektiven nach der Ausbildung
Nach ihrer Ausbildung arbeiten Amtliche Fachassistenten und -assistentinnen bei kommunalen Ämtern und Behörden, die für die Lebensmittelüberwachung und den Verbraucherschutz zuständig sind.
Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung können Amtliche Fachassistenten und -assistentinnen ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Lebensmittel- und Küchenhygiene bis hin zu Labor.
Beruflich weiterkommenAufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Lebensmittelkontrolleur/in zu absolvieren.
Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Lebensmittelchemie erwerben.