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Zurück zur Übersicht Schulische Ausbildung

Amtliche/r Fachassistent/in (Fleischkontrolleur/in)

Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot und Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) Bildungseinrichtung und Praktikumsbetrieb

Was macht man in diesem Beruf?

Amtliche Fachassistenten und -assistentinnen prüfen in Tierhaltungs-, Schlacht-, Zerlegungs- und Fleischverarbeitungsbetrieben die hygienischen Verhältnisse im Auftrag der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Sie kontrollieren, ob die Vorschriften hinsichtlich Viehhaltung, Schlachtmethoden, Hygienestandards und Fleischkennzeichnung eingehalten werden. Dazu begutachten sie Schlachttiere, entnehmen nach dem Schlachten Fleischproben, untersuchen diese auf Trichinen (Fadenwürmer) und senden die Proben ggf. zur weiteren Untersuchung ins Labor. Zudem kontrollieren sie Abläufe wie das Verladen der Schlachttiere, die Schlachtmethoden und das Fleischzerlegen. Sie prüfen, unter welchen Bedingungen Fleisch verarbeitet, verpackt und transportiert wird. So überwachen sie z.B. die Fleischqualität, die Kennzeichnung und die Vergabe von Handelsklassen. Sie überprüfen auch, ob die Betriebe ihre Aufzeichnungen z.B. über Herkunft und Transportwege ordnungsgemäß führen. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Amtliche Fachassistenten und -assistentinnen finden Beschäftigung bei kommunalen Ämtern und Behörden, die für die Lebensmittelüberwachung und den Verbraucherschutz zuständig sind. Arbeitsorte: Amtliche Fachassistenten und -assistentinnen arbeiten in erster Linie in Schlacht- und Produktionshallen in Ställen in Lager- und Kühlräumen in Labors in Büroräumen Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch im Freien im Homeoffice bzw. mobil Welche Vorbildung wird erwartet? Für diese Ausbildung wird i.d.R.

Die Ausbildung im Überblick

Amtliche/r Fachassistent/in ist eine Ausbildung, die durch eine europäische Verordnung geregelt ist, die in Bundes- bzw. Landesrecht umgesetzt ist.

Je nach Bildungsanbieter können z.B. Zugangsvoraussetzungen und Dauer der Ausbildung unterschiedlich sein.

Teilweise beziehen sich die Schulungen entweder auf rotes Fleisch oder auf Geflügelfleisch.

Ausbildungsinhalte

Während der theoretischen und praktischen Ausbildung erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:
  • wie Schlachttiere anatomisch und physiologisch beschaffen sind und was bei geschlachteten Tieren in pathologischer Hinsicht zu beachten ist

  • von welchen Seuchen (insbesondere Virus-, Bakterien- und Parasitenerkrankungen) Schlachttiere befallen sein können

  • welche hygienischen Maßnahmen in Bezug auf Schlachtung, Fleisch, Betrieb und Personal erforderlich sind

  • wie Proben entnommen werden

  • welche Besonderheiten verschiedene Fleischarten aufweisen

  • wie Fleisch auf Trichinen überprüft wird und Laborergebnisse beurteilt werden

  • wie das HACCP-Verfahren anzuwenden ist und wie HACCP-gestützte Verfahren überprüft werden

  • wie rohes Fleisch behandelt, verpackt, transportiert und zubereitet wird

  • welche Schlacht- und Qualitätsprüfungsmethoden es gibt

  • wie für artgerechte Viehhaltung und das Wohlbefinden von Tieren beim Transport und bis zur Schlachtung gesorgt wird

  • wie landwirtschaftliche Betriebe und Schlachthöfe hinsichtlich der Produktionsmethoden usw. organisiert sind

  • welche für die Tätigkeit geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie Umweltnormen es zu beachten gilt

  • wie Listen und Tagebücher zur Dokumentation anzufertigen sind

Praxis

Während des praktischen Teils der Ausbildung werden die angehenden Amtlichen Fachassistenten und -assistentinnen u.a. in die Probeentnahme, Fleischuntersuchung und Hygieneüberprüfung eingewiesen und gewinnen berufstypische Erfahrungen in Schlachthöfen, Haltungs-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben.

Ausbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft)
  • Theoretischer Unterricht: 400 Unterrichtsstunden

    • Tierschutz (Transport und Schlachtung)

    • Anatomie und Physiologie

    • Pathologie und Seuchenlehre

    • Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung

    • Hygiene (Haltungsbetrieb, Schlachthof, Schlachttechnologie)

    • Marktrecht und Organisation

    • Rechtskunde

    • Infektionslehre und Parasitologie

    • Überwachung von Betrieben

    • Tierhaltung

    • Verwaltung

  • Praktischer Unterricht: 500 Unterrichtsstunden

Gesamtstundenzahl:

900 Unterrichtsstunden

Lernorte

Amtliche Fachassistenten und -assistentinnen werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an der Bildungseinrichtung einschließlich Labors an den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Kommunal- oder Landesbehörden bzw. von diesen beauftragten Institutionen

  • in der praktischen Ausbildung: von der zuständigen Behörde bestimmte Viehhaltungsbetriebe, Schlachtbetriebe, Zerlegungsbetriebe, Verarbeitungsbetriebe, Kühl- oder Gefrierhäuser, ggf. auch Einfuhruntersuchungsstellen

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Vorausgesetzt werden in der Regel mindestens ein Hauptschulabschluss sowie zum Teil ein Vorpraktikum oder der Nachweis über eine einschlägige Berufserfahrung bzw. ein Ausbildungs-/Arbeitsvertrag mit einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt.

Darüber hinaus wird für den Zugang zur Ausbildung gefordert:

  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Attest

  • Führungszeugnis

  • ggf. Mindestalter (z.B. 18 Jahre)

Der Umgang mit Lebensmitteln erfordert eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

  • Biologie: z.B. um die Physiologie und Pathologie von Schlachttieren sowie Mikrobiologie zu verstehen

  • Wirtschaft/Recht: z.B. um Rechtsvorschriften bei Fleischuntersuchungen zu beachten

  • Deutsch: z.B. um Listen, Berichte und Dokumentationen anzufertigen

  • Mathematik: z.B. um Untersuchungsergebnisse auszuwerten

Ausbildungsvergütung

Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.

Perspektiven nach der Ausbildung

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Amtliche Fachassistenten und -assistentinnen bei kommunalen Ämtern und Behörden, die für die Lebensmittelüberwachung und den Verbraucherschutz zuständig sind.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung können Amtliche Fachassistenten und -assistentinnen ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Lebensmittel- und Küchenhygiene bis hin zu Labor.

Beruflich weiterkommen

Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Lebensmittelkontrolleur/in zu absolvieren.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Lebensmittelchemie erwerben.