Assistent/in - Ernährung und Versorgung
Was macht man in diesem Beruf?
Assistenten und Assistentinnen für Ernährung und Versorgung kümmern sich um die Haushaltsführung in Privathaushalten oder erledigen hauswirtschaftliche Tätigkeiten z.B. in Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen oder Hotels. Sie erstellen Speisepläne, kaufen Lebensmittel ein und bereiten Mahlzeiten und Gerichte nach den Grundsätzen gesunder Ernährung zu. Bei der Hauspflege reinigen sie Wohn-, Schlaf-, Sanitär- und Wirtschaftsräume, waschen, bügeln und bessern Wäsche und Kleidungsstücke aus. Zudem übernehmen sie Gartenarbeiten. Gegebenenfalls betreuen Assistenten und Assistentinnen für Ernährung und Versorgung auch Kinder, kranke bzw. hilfsbedürftige Personen und Menschen mit Behinderungen. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Assistenten und Assistentinnen für Ernährung und Betreuung finden Beschäftigung in Heimen für Kinder, Senioren oder Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern in Einrichtungen des Sozialwesens, z.B. bei Sozialstationen oder (ambulanten) Familienpflegediensten in Hotels, Gaststätten und Jugendherbergen bei Reinigungsfirmen Arbeitsorte: Assistenten und Assistentinnen für Ernährung und Versorgung arbeiten in erster Linie in Privathaushalten in Großküchen, Speisesälen, Wohn- und Aufenthaltsräumen z.B. von Heimen in Funktionsräumen Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Krankenzimmern im Freien in Restauranträumen Welcher Schulabschluss wird erwartet? Für die Ausbildung wird ist i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, B
Die Ausbildung im Überblick
Assistent/in für Ernährung und Versorgung ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen und Berufskollegs.
Sie dauert 2-3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Ausbildungsinhalte
wie man einen Haushalt führt (z.B. Einkäufe erledigt und Lebensmittel sachgerecht lagert)
wie man Räume, Einrichtungen, Anlagen, Maschinen und Geräte reinigt und pflegt
wie man Mahlzeiten zubereitet
wie man von Hand näht und verschiedene Stoffe oder Kleidungsstücke wäscht, bügelt oder dämpft
wie man Gesundheitsförderung betreibt und Pflegemaßnahmen durchführt
wie man Klienten bei Alltagshandlungen unterstützt, z.B. beim Ausfüllen von Formularen
wie man bei der Pflegeverwaltung und -dokumentation mitwirkt
welche berufs- und sozialrechtlichen Grundlagen in der Haus- und Familienpflege zu beachten sind und wie man bei der Pflegeverwaltung und -dokumentation mitwirkt
Während der Ausbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde unterrichtet.
BetriebspraktikaBei Praktika werden die theoretischen Inhalte in hauswirtschaftlichen, sozialen oder pflegerischen Einrichtungen umgesetzt und angewendet. Die Schüler/innen erhalten Einblick in das Betriebsgeschehen, sammeln Erfahrungen in den berufstypischen Arbeitsmethoden und gewinnen einen Überblick über Aufbau und Ablauforganisation der Einrichtung.
ZusatzkenntnisseJe nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Fachhochschulreife ermöglichen.
Ausbildungsaufbau
Allgemeinbildender Unterricht:
Religionslehre: 1. Jahr 1 Wochenstunde, 2. Jahr 1 Wochenstunde, 3. Jahr 1 Wochenstunde
Deutsch und Kommunikation: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden, 3. Jahr 2 Wochenstunden
Politik und Gesellschaft: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 1 Wochenstunde, 3. Jahr 1 Wochenstunde
Sport: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 1 Wochenstunde, 3. Jahr 0 Wochenstunden
Allgemeinbildender Unterricht 1. Jahr insgesamt: 7 Wochenstunden
Allgemeinbildender Unterricht 2. Jahr insgesamt: 5 Wochenstunden
Allgemeinbildender Unterricht 3. Jahr insgesamt: 4 Wochenstunden
Fachlicher Unterricht:
Betriebswirtschaftslehre: 1. Jahr 3 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden, 3. Jahr 3 Wochenstunden
Ernährung und Verpflegung: 1. Jahr 12 Wochenstunden, 2. Jahr 7 Wochenstunden, 3. Jahr 7 Wochenstunden
Dienstleistung und Service: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 3 Wochenstunden, 3. Jahr 2 Wochenstunden
Wohn- und Funktionsbereiche: 1. Jahr 3 Wochenstunden, 2. Jahr 4 Wochenstunden, 3. Jahr 3 Wochenstunden
Personenbetreuung: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden, 3. Jahr 2 Wochenstunden
Textillehre: 1. Jahr 4 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden, 3. Jahr 3 Wochenstunden
Englisch: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 0 Wochenstunden, 3. Jahr 0 Wochenstunden
Fachlicher Unterricht 1. Jahr insgesamt: 28 Wochenstunden
Fachlicher Unterricht 2. Jahr insgesamt: 20 Wochenstunden
Fachlicher Unterricht 3. Jahr insgesamt: 20 Wochenstunden
Großhaushalt
Landwirtschaftlicher Unternehmerhaushalt/Gehobener Privathaushalt
Gastronomie und Hotellerie
Grundversorgung und Betreuung alter, erkrankter Menschen
Grundversorgung, Bildung und Erziehung von Kindern
Projektorientiertes Arbeiten
Wahlpflichtfächer 1. Jahr insgesamt: 0 Wochenstunden
Wahlpflichtfächer 2. Jahr insgesamt: 4 Wochenstunden
Wahlpflichtfächer 3. Jahr insgesamt: 4 Wochenstunden
FachpraxisFachpraxis Ernährung und Versorgung: 1. Jahr 0 Wochenstunden, 2. Jahr 8 Wochenstunden, 3. Jahr 8 Wochenstunden
Praktikumswochen: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden, 3. Jahr 2 Wochenstunden
Fachpraxis 1. Jahr insgesamt: 2 Wochenstunden
Fachpraxis 2. Jahr insgesamt: 10 Wochenstunden
Fachpraxis 3. Jahr insgesamt: 10 Wochenstunden
Gesamtwochenstunden1. Jahr insgesamt: 37 Wochenstunden
2. Jahr insgesamt: 39 Wochenstunden
3. Jahr insgesamt: 38 Wochenstunden
Lernorte
Assistenten und Assistentinnen für Ernährung und Versorgung werden in schulischer Form ausgebildet.
Lernorte sind
Berufsfachschule/Berufskolleg: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband), schuleigene Küchen, Werkstätten etc.
Praktikumsbetriebe: Räumlichkeiten z.B. von hauswirtschaftlichen, sozialen oder pflegerischen Einrichtungen
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
In der Regel ist entweder ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich.
Der Umgang mit Lebensmitteln erfordert eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.
Ein Nachweis über den Masernschutz ist für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nötig. Darüber hinaus können Einrichtungen weitere Schutzimpfungen (z.B. gegen Hepatitis A und B) bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangen.
Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland und Bildungsangebot vorliegen.
Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:
Hauswirtschaftslehre: z.B. um Speisen nach Ernährungsgrundsätzen zuzubereiten
Deutsch: z.B. um Speisepläne zu erstellen
Mathematik: z.B. um Mengenangaben in Rezepten umzurechnen
Auswahlverfahren
Die Berufsfachschulen und Berufskollegs wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus. Es wird i.d.R. Wert auf gute Leistungen in den praktischen Fächern gelegt. Zum Teil werden Eignungsfeststellungen in Form von Eignungstests durchgeführt.
Ausbildungsvergütung
Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.
Perspektiven nach der Ausbildung
Ihre Chancen können angehende Assistenten und Assistentinnen für Ernährung und Versorgung bereits während der Ausbildung verbessern, indem sie Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. die Fachhochschulreife als Basis für ein späteres Studium.
Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Ausbildung arbeiten Assistenten und Assistentinnen für Ernährung und Versorgung in Heimen für Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen bei (ambulanten) Einrichtungen des Sozialwesens, z.B. Sozialstationen.
Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Hauswirtschaft bis hin zu Diätwesen.
Beruflich weiterkommenEine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Meister/in der Hauswirtschaft abzulegen.
Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Ernährungswissenschaft, Ökotrophologie erwerben.
Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem Betrieb für hauswirtschaftliche oder sozialpflegerische Dienstleistungen.