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Assistent/in - Gesundheits- und Sozialwesen

1 Jahr Berufskolleg und Praktikumsbetrieb

Was macht man in diesem Beruf?

Assistenten und Assistentinnen im Gesundheits- und Sozialwesen unterstützen die Führungskräfte aus der Pflege-, Krankenhaus- und Abteilungsleitung bei betriebswirtschaftlichen Routinearbeiten. Sie sind etwa mit der Erstellung von Organisations- und Wirtschaftlichkeitsanalysen oder Aufgaben des Finanz- und Rechnungswesens betraut sowie in Arbeitsfeldern wie Einkauf, Kosten- und Leistungserfassung oder Personalwesen tätig. Außerdem arbeiten sie in der Patientenaufnahme, rechnen Leistungen ab oder bereiten Pflegesatzverhandlungen vor. Darüber hinaus beraten und betreuen sie hilfs- und pflegebedürftige Menschen oder wirken bei grundpflegerischen Maßnahmen mit. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Assistenten und Assistentinnen im Gesundheits- und Sozialwesen finden Beschäftigung in Einrichtungen des Gesundheitswesens, z.B. in Krankenhäusern und Arztpraxen in Einrichtungen des Sozialwesens, z.B. in Seniorenheimen, Hospizen, Tagesstätten für Obdachlose bei ambulanten Pflegediensten bei Krankenversicherungen und Gesundheitsämtern Arbeitsorte: Assistenten und Assistentinnen im Gesundheits- und Sozialwesen arbeiten in erster Linie in Büroräumen Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Besprechungs- und Stationszimmern in Patientenzimmern oder zu Hause bei Patienten im Homeoffice bzw. mobil Welcher Schulabschluss wird erwartet? Für die Ausbildung ist i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich. Die Berufskollegs wählen nach eigenen Kriterien aus. Worauf kommt es an? Anforde

Die Ausbildung im Überblick

Assistent/in im Gesundheits- und Sozialwesen ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufskollegs.

Sie dauert 1 Jahr und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Ausbildungsinhalte

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden beispielsweise Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:
  • Biologie und Gesundheitslehre

  • Ernährungslehre mit Diätetik

  • Wirtschaft und Recht

  • Pflege

  • Projektarbeit

Während der Ausbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch, Englisch und Mathematik unterrichtet.

Betriebspraktika

Bei Praktika werden die theoretischen Inhalte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens umgesetzt und angewandt. Die Schüler/innen erhalten Einblick in das Betriebsgeschehen, sammeln Erfahrungen in den berufstypischen Arbeitsmethoden und gewinnen einen Überblick über Aufbau und Ablauforganisation der jeweiligen Einrichtung.

Zusatzkenntnisse

Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Fachhochschulreife ermöglichen.

Ausbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft)Pflichtunterricht
  • 1. Berufsübergreifender Lernbereich:

    • Religionslehre: 1 Wochenstunde

    • Mathematik: 4 Wochenstunden

    • Gemeinschaftskunde/Geschichte: 1 Wochenstunde

    • Englisch: 3 Wochenstunden

    • Deutsch: 3 Wochenstunden

    Berufsübergreifender Lernbereich insgesamt: 12 Wochenstunden

  • 2. Beruflicher Lernbereich:

    • Biologie und Gesundheitslehre: 4 Wochenstunden

    • Wirtschaft und Recht: 5 Wochenstunden

    • Pflege: 2 Wochenstunden

    • Ernährungslehre mit Diätetik: 2 Wochenstunden

    • Pflegeübungen und -dokumentation oder Übungsfirma: 5 Wochenstunden

    Beruflicher Lernbereich insgesamt: 18 Wochenstunden

Pflichtunterricht insgesamt: 30 Wochenstunden

Wahlunterricht
  • Wirtschaft und Recht II (Zusatzunterricht zum Erwerb des Abschlusses Assistent/in im Gesundheits- und Pflegebereich): 2 Wochenstunden

  • Weitere Wahlfächer (Pädagogik; zweite Fremdsprache): 4 Wochenstunden

  • Praktikum: 4 Wochen

Gesamtstundenzahl:

32 Wochenstunden

Lernorte

Assistenten und Assistentinnen im Gesundheits- und Sozialwesen werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernorte sind

  • Berufskolleg: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband), schuleigene Räume für Fachpraxis (z.B. Computerräume, Biologieräume)

  • Praktikumsbetriebe: Räumlichkeiten von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Ein mittlerer Bildungsabschluss ist erforderlich.

Ein Nachweis über den Masernschutz ist für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nötig. Darüber hinaus können Einrichtungen weitere Schutzimpfungen (z.B. gegen Hepatitis A und B) bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangen.

Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland und Bildungsangebot vorliegen.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

  • Deutsch: z.B. um Patienten/Patientinnen zu beraten sowie persönliche Daten aufzunehmen

  • Wirtschaft: z.B. um Aufbau und Organisation von Betrieben zu verstehen

  • Mathematik: z.B. um Leistungen mit den Krankenkassen abzurechnen

  • Biologie: z.B. um Grundlagen der Gesundheitslehre zu verstehen

Ausbildungsvergütung

Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.

Perspektiven nach der Ausbildung

Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessern

Ihre Chancen können angehende Assistenten und Assistentinnen im Gesundheits- und Sozialwesen bereits während der Ausbildung verbessern, indem sie Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. die Fachhochschulreife als Basis für ein späteres Studium.

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Assistenten und Assistentinnen im Gesundheits- und Sozialwesen in Krankenhäusern, Einrichtungen des Sozialwesens und größeren Arztpraxen, aber auch bei Krankenversicherungen und Gesundheitsämtern.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Rechnungswesen bis hin zu Pflegedokumentation.

Beruflich weiterkommen

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen abzulegen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Gesundheitsmanagement und -ökonomie erwerben.