heyJobstarter
Zurück zur Übersicht Schulische Ausbildung

Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/in

3 Jahre Berufsfachschule und Praktikumsbetrieb

Was macht man in diesem Beruf?

Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen sind im medizinisch-therapeutischen, präventiven oder pädagogischen Bereich tätig. Sie behandeln Patienten mit Störungen der Atemwege, des Stimmorgans, der Sprechwerkzeuge oder der Sprachentwicklung. Sie erheben Befunde, beraten Patienten und deren Angehörige über Behandlungsmöglichkeiten und unterstützende Übungen, planen therapeutische Maßnahmen, setzen diese um und werten sie aus. Je nach Art der Störung führen sie, in der Regel auf Basis ärztlicher Verordnungen, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckbehandlungen durch. Präventiv wirken sie in der betrieblichen und individuellen Gesundheitsförderung, indem sie z.B. Menschen mit berufsbedingt stark beanspruchter Stimme schulen, Fördermaßnahmen bei Kindern, Menschen mit Behinderungen und in der Geriatrie durchführen oder Schwangere in Atemtechniken unterweisen. Darüber hinaus sind sie in der Erwachsenenbildung tätig und lehren ihre Kursteilnehmer, Atmung und Stimme zu optimieren, bewusst einzusetzen und die richtigen Atem- und Stimmtechniken zu entwickeln. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen finden Beschäftigung in Sprach-, Stimm- und Atemtherapiepraxen in Frühförderungs- und Heilpädagogikeinrichtungen in phoniatrischen und Hals-Nasen-Ohren-Abteilungen von Kliniken in Praxen von Fachärzten und -ärztinnen für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder für Phoniatrie und Pädaudiologie in Kindertagesstätten und Seniorenheimen an Volkshochschulen, Berufsfachschulen

Die Ausbildung im Überblick

Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen.

Sie dauert 3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Ausbildungsinhalte

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts erwirbt man beispielsweise Kenntnisse in folgenden Bereichen:
  • Atem-, Sprech- und Stimmlehre

  • medizinische Grundlagen

  • Sprechkunst und Gesang

  • Wahrnehmung und Identität

  • Kommunikation und Beziehung

  • Unterricht und Coaching

  • Stimmtherapie

  • Atemtherapie

  • Sprachtherapie

  • Sprechtherapie

  • Schlucktherapie

  • gestalterisches Anleiten

  • Beruf und Dokumentation

Praktika

Bei Praktika werden die theoretischen Inhalte in Praxis- und Behandlungsräumen umgesetzt und angewandt. Die Schüler/innen erhalten Einblick in verschiedene Arbeitsbereiche, führen eigene Therapie- und Unterrichtsversuche unter Beaufsichtigung durch und hospitieren bei in der Schule stattfindenden Ferien-, Weiterbildungs- und Informationskursen.

Ausbildungsaufbau

Beispiel für die Stundenverteilung
  • Berufsbezogener Lernbereich - Theorie:

    • Pädagogik/Heilpädagogik, Psychologie, Sprachbehindertenpädagogik, Musiktheorie, Phoniatrie/Pädaudiologie, Berufs- und Rechtskunde: 26 Gesamtwochenstunden des dreijährigen Bildungsganges

    • Atem- und Stimmtherapie, Atem- und Sprachtherapie, Atem- und Bewegungstherapie: 19,5 Gesamtwochenstunden des dreijährigen Bildungsganges

    • Medizinische Grundlagen: 12 Gesamtwochenstunden des dreijährigen Bildungsganges

  • Berufsbezogener Lernbereich - Praxis:

    • Atem- und Stimmtherapie, Atem- und Sprachtherapie, Atem- und Bewegungstherapie: 15 Gesamtwochenstunden des dreijährigen Bildungsganges

    • Lehrproben im Bereich Schulung, Instrumentalspiel, Chor/chorische Stimmschulung, Rhythmik: 12,5 Gesamtwochenstunden des dreijährigen Bildungsganges

Gesamtstundenzahl:

mindestens 66 Gesamtwochenstunden des dreijährigen Bildungsganges

Darüber hinaus ist zusätzlich ein halbjähriges Praktikum abzuleisten.

Lernorte

Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernorte sind

  • Berufsfachschule: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband)

  • Praktikumsbetriebe: Behandlungsräume z.B. von Sprach-, Stimm- und Atemtherapiepraxen, Rehabilitations- und Gesundheitszentren

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Ein mittlerer Bildungsabschluss ist erforderlich.

Ein Nachweis über den Masernschutz ist für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nötig. Darüber hinaus können Einrichtungen weitere Schutzimpfungen (z.B. gegen Hepatitis A und B) bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangen.

Weitere Voraussetzungen können je nach Bildungsangebot vorliegen.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

  • Musik: z.B. um Klavierspiel und Musiktheorie in der Therapie einzusetzen

  • Deutsch: z.B. um Konzepte für Sprechübungen zu entwickeln

  • Biologie: z.B. um die Funktionsweise der Sprech- und Atemorgane zu verstehen

  • Pädagogik: z.B. um Patienten/Patientinnen zu schulen und zu motivieren

Auswahlverfahren

In der Regel wird eine Aufnahmeprüfung durchgeführt. Hier ist z.B. nachzuweisen, dass gute stimmliche Qualitäten sowie Elementarkenntnisse im Spielen eines Begleitinstruments vorhanden sind.

Ausbildungsvergütung

Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.

Perspektiven nach der Ausbildung

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen vor allem in Sprach-, Stimm- und Atemtherapiepraxen, in Frühförderungs- und Heilpädagogikeinrichtungen, phoniatrischen und HNO-Abteilungen von Kliniken sowie in Praxen von Fachärzten und -ärztinnen für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder für Phoniatrie und Pädaudiologie.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Atemtherapie bis hin zu Gesundheitsförderung.

Beruflich weiterkommen

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen abzulegen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Logopädie, Sprachtherapie erwerben.

Sich selbstständig machen

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einer eigenen, durch die gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen Praxis.