Berufspilot/in - Flugzeuge (CPL (A))
Was macht man in diesem Beruf?
Berufsflugzeugführer/innen (CPL (A)) steuern Fracht- und Passagierflugzeuge. Nach dem Erwerb der Fluglizenz und der Lizenzierung für einen bestimmten Flugzeugtyp fliegen sie zunächst als Co-Pilot/in und arbeiten im Team mit dem verantwortlichen Piloten bzw. der Pilotin zusammen. Diese Arbeit umfasst den Funkverkehr sowie das Navigieren und Fliegen des Flugzeugs. Vor Beginn des Fluges informieren sie sich z.B. über die Wetterbedingungen, legen die Flugroute fest, berechnen Flugzeit und Treibstoffbedarf und überprüfen die Fluginstrumente auf Betriebssicherheit. Sie müssen ein Flugzeug unter allen Flugbedingungen sicher fliegen und unter Kontrolle halten können. Nach der Landung führen sie organisatorische Tätigkeiten durch und dokumentieren aufgetretene Mängel oder Besonderheiten während des Fluges. Sie müssen eine Vielzahl von nationalen und internationalen Bestimmungen und Regelungen beachten, für die unterschiedlichen Flugzeugtypen sind jeweils besondere Berechtigungen erforderlich. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Berufsflugzeugführer/innen (CPL (A)) finden Beschäftigung bei Chartergesellschaften als Firmenpilot/in für ein Unternehmen bei der Bundeswehr in Flugschulen (mit einer entsprechenden Ausbildungsberechtigung) im Krankentransport per Flugzeug in der Schädlingsbekämpfung aus der Luft bei Flugzeugherstellern Arbeitsorte: Berufsflugzeugführer/innen (CPL (A)) arbeiten in erster Linie an Bord von Flugzeugen (im Cockpit) auf Flughäfen in der Wartungshalle Welche V
Die Ausbildung im Überblick
Berufsflugzeugführer/in (CPL (A)) ist eine Ausbildung, die nach EU-Recht bundesweit einheitlich geregelt ist.
Je nach Bildungsanbieter können z.B. Zugangsvoraussetzungen und Dauer der Ausbildung unterschiedlich sein.
Ausbildungsinhalte
rechtliche Grundlagen beim Führen von Flugzeugen
Teile des Flugzeugs und Bordinstrumente
Ermittlung von höchstzulässigen Massen und Schwerpunktlagen, Berechnungen für Start, Reiseflug und Landung
Auswirkungen von vermindertem Luftdruck in größeren Flughöhen, Ursachen und Symptome von Reisekrankheit, fliegerische Fitness
Auswirkungen von Wetterphänomenen und gebirgigem Gelände auf den Flug, meteorologische Sicherung des Luftverkehrs
Karten für die Flugnavigation, Berechnung von Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund, Flugplanung, Steuerkurs, Flughöhe und Höhenmessung, Sicht- und Funknavigation
Aerodynamik
Sprechfunk und Funkverkehr
Notfallmaßnahmen
Die praktische Ausbildung umfasst bei einer integrierten Ausbildung mindestens 150 Stunden (mit vorgeschriebenen Anteilen an Instrumentenflug, Überlandflug, Nachtflug, Alleinflug).
Ausbildungsaufbau
Theoretischer Unterricht: 250 Stunden
Luftrecht
Flugzeugzelle und -systeme
Triebwerkkunde
Instrumente, Elektronik
Beladung und Schwerpunkt
Flugleistungen
Flugplanung
Menschliches Leistungsvermögen
Meteorologie
Allgemeine Navigation, Funknavigation
Betriebliche Verfahren
Aerodynamik
Sprechfunkverkehr
Praktische Ausbildung: 15-30 Stunden
Sichtflug
Instrumentenflug
Nachtflug
265-280 Stunden
Lernorte
Berufsflugzeugführer/innen (CPL (A)) werden in schulischer Form ausgebildet.
Lernorte sind
bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an Flug- und Fliegerschulen, in Flugzeugen, z.T. auch in Flugsimulatoren und im Freien
bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Unterrichtsräume sowie in Flugzeugen und Flugsimulatoren bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.
Für den Zugang zur Ausbildung wird je nach Bildungseinrichtung gefordert:
Mindestalter von 17 bzw. 18 Jahren
flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1
Führungszeugnis
ggf. Sprechfunkzeugnis
Erklärung über schwebende Strafverfahren
ggf. Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe
Auszug aus dem Verkehrszentralregister
Nachweis ausreichender Kenntnisse in Mathematik, Physik und Englisch
Bewerbende für eine modulare Ausbildung müssen im Besitz einer Privatpilotenlizenz für Flugzeuge (PPL(A)) sein und eine bestimmte Anzahl an Flugstunden absolviert haben.
Wer sich regelmäßig in nicht allgemein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes aufhält, benötigt eine Bestätigung der Zuverlässigkeit von der Luftsicherheitsbehörde.
Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:
Physik: z.B. um aerodynamische Gesetzmäßigkeiten zu verstehen
Englisch: z.B. um den Funkverkehr oder englischsprachige Anleitungen zu verstehen
Mathematik: z.B. um Flugzeiten und Treibstoffbedarf zu berechnen
Technik: z.B. um Bordinstrumente korrekt zu bedienen
Erdkunde/Geografie: z.B. um Wetterbedingungen in verschiedenen Klimazonen einzuschätzen
Auswahlverfahren
Bewerber/innen müssen in einem Auswahlverfahren ihre physische und psychische Eignung bzw. ihre psychische Belastbarkeit unter Beweis stellen.
Ausbildungsvergütung
Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.
Perspektiven nach der Ausbildung
Nach ihrer Ausbildung arbeiten Berufsflugzeugführer/innen (CPL (A)) z.B. bei Fluggesellschaften der zivilen Luftfahrt, bei der Bundeswehr, im Rettungswesen oder im Bereich Schädlingsbekämpfung aus der Luft.
Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung können Berufsflugzeugführer/innen (CPL (A)) ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Luftverkehr bis hin zu Luftfahrttechnik.
Beruflich weiterkommenMit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Luft-, Raumfahrttechnik erwerben.