heyJobstarter
Zurück zur Übersicht Schulische Ausbildung

Betreuungskraft / Alltagsbegleiter/in

Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform Bildungseinrichtung und Praktikumsbetrieb

Was macht man in diesem Beruf?

Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen übernehmen die soziale Betreuung hilfsbedürftiger Menschen im stationären Umfeld, z.B. von Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen. Sie sind außerdem für die Unterstützung von Senioren im häuslichen Bereich zuständig. Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen helfen bei Verrichtungen des täglichen Lebens, assistieren im Alltag und sichern die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie wirken unterstützend und aktivierend, bieten z.B. persönlichkeits-, kreativitäts- oder bewegungsfördernde Freizeit- und Gruppenaktivitäten an. Darüber hinaus führen sie hauswirtschaftliche Tätigkeiten aus, bereiten Speisen zu und servieren diese, und sie erledigen organisatorische Tätigkeiten am Computer. Sie sind Ansprechpartner/innen sowohl der zu betreuenden Menschen selbst als auch der Angehörigen. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen finden Beschäftigung in Senioren- und Pflegeheimen sowie Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen bei ambulanten Betreuungsdiensten in Privathaushalten Arbeitsorte: Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen arbeiten in erster Linie in den Räumen der zu betreuenden Personen und Privathaushalten in Gruppen- und Gemeinschaftsräumen im Speiseraum Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Büro- und Besprechungsräumen in der Küche und in Funktionsräumen im Freien Welche Vorbildung wird erwartet? Rechtlich

Die Ausbildung im Überblick

Betreuungskraft bzw. Alltagsbegleiter/in ist eine Ausbildung, die durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger geregelt ist.

Je nach Lehrgangsträger können z.B. Zugangsvoraussetzungen, Dauer der Ausbildung und Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.

Ausbildungsinhalte

Während der theoretischen Ausbildung erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:
  • Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion

  • Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie somatische Erkrankungen

  • Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation sowie der Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit Betreuungstätigkeiten zur Beurteilung der wechselseitigen Abhängigkeiten von Pflege und Betreuung

  • Kommunikation und Umgang mit betreuungsbedürftigen Menschen

  • Rechtskunde (Grundkenntnisse des Haftungsrechts, Betreuungsrechts und des Datenschutzes)

  • Hauswirtschaft und Ernährungslehre mit besonderer Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten

  • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder mit Demenzerkrankungen

  • Bewegungstherapie (Umgang mit Gehhilfen, Rollatoren, Rollstühlen)

  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten

Der theoretische Unterricht wird i.d.R. durch praktische Übungen ergänzt.

Praktikum

Im Praktikum arbeiten die angehenden Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen z.B. in Pflegeeinrichtungen für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen.

Ausbildungsaufbau

Beispiel für die Gliederung der Ausbildung
  • Modul 1: Basiskurs Betreuungsarbeit in Pflegeeinrichtungen: 100 Unterrichtsstunden

  • Modul 2: Betreuungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung: 2 Wochen

  • Modul 3: Aufbaukurs Betreuungsarbeit in Pflegeeinrichtungen: 60 Unterrichtsstunden

Gesamtstundenzahl:

160 Unterrichtsstunden zzgl. 2 Wochen Praktikum

Lernorte

Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an der Bildungseinrichtung

  • bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer) und Fernunterricht: zu Hause, ggf. Unterrichtsräume bei Präsenzphasen

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Unterrichtsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

  • im Praktikum: in Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Demenz oder Behinderungen oder in der Altenbetreuung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Bildungseinrichtungen legen eigene Zugangskriterien fest. Zum Teil werden eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine berufliche Vorbildung und/oder einschlägige Berufserfahrung bzw. ein Orientierungspraktikum gefordert.

Darüber hinaus wird für den Zugang zur Ausbildung z.B. gefordert:

  • der Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Attest

  • der Nachweis eines Erste-Hilfe-Lehrgangs

  • Führungszeugnis

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

  • Ethik: z.B. um hilfsbedürftige Menschen zu betreuen

  • Deutsch: z.B. um verwaltende Aufgaben zu erledigen

  • Hauswirtschaftslehre: z.B. um Mahlzeiten zuzubereiten

Ausbildungsvergütung

Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.

Perspektiven nach der Ausbildung

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen in Pflegeeinrichtungen, Tagesstätten sowie bei Betreuungsdiensten.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung können Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Arbeit mit Menschen mit Behinderungen bis hin zu Hauswirtschaft.

Beruflich weiterkommen

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Haus- und Familienpfleger/in zu absolvieren.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Soziale Arbeit erwerben.

Sich selbstständig machen

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. als selbstständige/r Senioren-Assistent/in.