Betreuungskraft / Alltagsbegleiter/in
Was macht man in diesem Beruf?
Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen übernehmen die soziale Betreuung hilfsbedürftiger Menschen im stationären Umfeld, z.B. von Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen. Sie sind außerdem für die Unterstützung von Senioren im häuslichen Bereich zuständig. Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen helfen bei Verrichtungen des täglichen Lebens, assistieren im Alltag und sichern die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie wirken unterstützend und aktivierend, bieten z.B. persönlichkeits-, kreativitäts- oder bewegungsfördernde Freizeit- und Gruppenaktivitäten an. Darüber hinaus führen sie hauswirtschaftliche Tätigkeiten aus, bereiten Speisen zu und servieren diese, und sie erledigen organisatorische Tätigkeiten am Computer. Sie sind Ansprechpartner/innen sowohl der zu betreuenden Menschen selbst als auch der Angehörigen. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen finden Beschäftigung in Senioren- und Pflegeheimen sowie Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen bei ambulanten Betreuungsdiensten in Privathaushalten Arbeitsorte: Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen arbeiten in erster Linie in den Räumen der zu betreuenden Personen und Privathaushalten in Gruppen- und Gemeinschaftsräumen im Speiseraum Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Büro- und Besprechungsräumen in der Küche und in Funktionsräumen im Freien Welche Vorbildung wird erwartet? Rechtlich
Die Ausbildung im Überblick
Betreuungskraft bzw. Alltagsbegleiter/in ist eine Ausbildung, die durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger geregelt ist.
Je nach Lehrgangsträger können z.B. Zugangsvoraussetzungen, Dauer der Ausbildung und Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.
Ausbildungsinhalte
Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion
Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie somatische Erkrankungen
Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation sowie der Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit Betreuungstätigkeiten zur Beurteilung der wechselseitigen Abhängigkeiten von Pflege und Betreuung
Kommunikation und Umgang mit betreuungsbedürftigen Menschen
Rechtskunde (Grundkenntnisse des Haftungsrechts, Betreuungsrechts und des Datenschutzes)
Hauswirtschaft und Ernährungslehre mit besonderer Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten
Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder mit Demenzerkrankungen
Bewegungstherapie (Umgang mit Gehhilfen, Rollatoren, Rollstühlen)
Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten
Der theoretische Unterricht wird i.d.R. durch praktische Übungen ergänzt.
PraktikumIm Praktikum arbeiten die angehenden Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen z.B. in Pflegeeinrichtungen für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen.
Ausbildungsaufbau
Modul 1: Basiskurs Betreuungsarbeit in Pflegeeinrichtungen: 100 Unterrichtsstunden
Modul 2: Betreuungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung: 2 Wochen
Modul 3: Aufbaukurs Betreuungsarbeit in Pflegeeinrichtungen: 60 Unterrichtsstunden
160 Unterrichtsstunden zzgl. 2 Wochen Praktikum
Lernorte
Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen werden in schulischer Form ausgebildet.
Lernorte sind
bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an der Bildungseinrichtung
bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer) und Fernunterricht: zu Hause, ggf. Unterrichtsräume bei Präsenzphasen
bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Unterrichtsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten
im Praktikum: in Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Demenz oder Behinderungen oder in der Altenbetreuung
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.
Die Bildungseinrichtungen legen eigene Zugangskriterien fest. Zum Teil werden eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine berufliche Vorbildung und/oder einschlägige Berufserfahrung bzw. ein Orientierungspraktikum gefordert.
Darüber hinaus wird für den Zugang zur Ausbildung z.B. gefordert:
der Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Attest
der Nachweis eines Erste-Hilfe-Lehrgangs
Führungszeugnis
Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:
Ethik: z.B. um hilfsbedürftige Menschen zu betreuen
Deutsch: z.B. um verwaltende Aufgaben zu erledigen
Hauswirtschaftslehre: z.B. um Mahlzeiten zuzubereiten
Ausbildungsvergütung
Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.
Perspektiven nach der Ausbildung
Nach ihrer Ausbildung arbeiten Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen in Pflegeeinrichtungen, Tagesstätten sowie bei Betreuungsdiensten.
Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung können Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Arbeit mit Menschen mit Behinderungen bis hin zu Hauswirtschaft.
Beruflich weiterkommenEine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Haus- und Familienpfleger/in zu absolvieren.
Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Soziale Arbeit erwerben.
Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. als selbstständige/r Senioren-Assistent/in.