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Bühnentänzer/in (Ausbildung)

2 bzw. 3 Jahre Berufsfachschule

Was macht man in diesem Beruf?

Bühnentänzer bzw. Bühnentänzerinnen interpretieren Tanzrollen z.B. für Ballett- oder Musicalinszenierungen sowie für Tanzeinlagen u.a. in Opern. Nach morgentlichem Training entwickeln sie mit Choreografen bzw. Choreografinnen Bewegungs- und Schrittabfolgen, studieren sie ein und fügen sie zu Tanzstücken und Shownummern zusammen. Sie führen Trainings vor Vorstellungen durch und arbeiten v.a. in Ensembleszenen sehr präzise, damit Tanzeinlagen oder Ballettszenen fehlerfrei ablaufen. Da Ballettrollen u.a. gesprochene oder gesungene Anteile aufweisen, müssen Tänzer bzw. Tänzerinnen oft auch singen können. Neben Theater-, Operetten-, Opern- und Musicalbühnen, arbeiten sie auch für Film- und Fernsehproduktionen oder treten in Tanzvideos auf. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Bühnentänzer bzw. Bühnentänzerinnen finden Beschäftigung an Theatern und Musical-, Varieté-, Festspielbühnen bei freien professionellen Compagnien bei Film-, Video- und Fernsehproduktionen, z.B. Tanzfilmen, Shows bei (Gala-)Veranstaltungen Arbeitsorte: Bühnentänzer bzw. Bühnentänzerinnen arbeiten in erster Linie in Ballettsälen, auf Probebühnen, in Probenräumen auf Bühnen von Theatern, Kleinkunstbühnen, Festspielen, in Veranstaltungssälen, Konzerthallen in Produktions- und Studioräumen Welcher Schulabschluss wird erwartet? Für die Ausbildung ist i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mi

Die Ausbildung im Überblick

Bühnentänzer/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen.

Sie dauert 2 bzw. 3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Darüber hinaus gibt es Ausbildungen, die z.B. an privaten Instituten nach internen Regelungen der Bildungsanbieter durchgeführt werden.

Daneben besteht die Möglichkeit, Tanz an Hochschulen zu studieren.

Ausbildungsinhalte

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts erwirbt man beispielsweise Kenntnisse in folgenden Bereichen:
  • Anatomie und Tanzmedizin

  • Klassischer Tanz

  • Contemporary Dance

  • Jazztanz

  • Repertoire

  • Spitzentanz

  • Charaktertanz

  • Pas de deux

  • Tanzakrobatik

  • Musicaldance

  • Moderne Folklore (Afrodance)

  • Improvisation

Während der Ausbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde unterrichtet.

Praktika

An künstlerischen Einrichtungen können Berufspraktika durchgeführt werden.

Ausbildungsaufbau

Beispiel für die StundenverteilungPflichtunterricht
  • Berufsübergreifender Lernbereich:

    • Deutsch/Kommunikation: 240 Stunden

    • Wirtschafts- und Sozialkunde: 240 Stunden

    • Fremdsprache: 240 Stunden

    • Mathematik: 240 Stunden

    • Musik: 240 Stunden

    Berufsübergreifender Lernbereich insgesamt: 1.200 Stunden

  • Berufsbezogener Lernbereich:

    • Fachtheoretischer Unterricht: 360 Stunden

    • Fachpraxis (Klassischer Tanz und andere Tanzformen): 2.000 Stunden

    Berufsbezogener Lernbereich insgesamt: 2.360 Stunden

Gesamtstundenzahl (Pflichtunterricht):

3.560 Stunden

Wahlunterricht

Fachpraktische Ausbildung (fakultativ): Dauer entscheidet der Bildungsanbieter

Lernorte

Bühnentänzer/innen werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernort ist

  • Berufsfachschule: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband), schuleigene Ballettsäle, Proberäume

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

In der Regel ist entweder ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich.

Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland und Bildungsangebot vorliegen.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

  • Sport: z.B. Beweglichkeit, Kraft und Ausdauer

  • Musik: z.B. Musikalität und Rhythmusgefühl sowie Kenntnisse über die Geschichte des Tanzes

  • Darstellendes Spiel: z.B. um Choreografien besser zu verinnerlichen

Auswahlverfahren

Zur Ausbildung wird in der Regel nur zugelassen, wer einen Eignungstest besteht. Damit wird u.a. festgestellt, ob Bewerber/innen die notwendigen tänzerischen Kenntnisse im klassischen und/oder zeitgenössischen Tanz vorweisen können, und z.B. über Musikalität, Bühnenpräsenz, Bewegungsgedächtnis sowie die erforderlichen psychischen und physischen Voraussetzungen verfügen. In Auswahlverfahren richtet sich die Rangfolge der Aufnahme meist nach dem Notendurchschnitt des Eignungstests.

Ausbildungsvergütung

Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.

Perspektiven nach der Ausbildung

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Bühnentänzer/innen z.B. an Theatern und Musical- oder Varietébühnen.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Tanz bis hin zu Theater.

Beruflich weiterkommen

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Tanz erwerben.

Sich selbstständig machen

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einer freiberuflichen Tätigkeit oder mit der Gründung einer Ballettschule.