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Zurück zur Übersicht Schulische Ausbildung

Dolmetscher/in (Ausbildung)

1-3 Jahre, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform Fremdsprachenschule, Fachakademie

Was macht man in diesem Beruf?

Dolmetscher und Dolmetscherinnen beherrschen mehrere Sprachen und übertragen das gesprochene Wort aus der Ausgangssprache in die Zielsprache und umgekehrt. Beim Konsekutivdolmetschen übersetzen sie mithilfe einer speziellen Notizentechnik zeitversetzt. Beim Simultandolmetschen dolmetschen sie nahezu zeitgleich mit dem Gesagten. Sie übertragen z.B. Reden, Gespräche sowie Verhandlungen live oder online und sind dafür z.B. bei internationalen Konferenzen, in der Wirtschaft, bei Behörden, bei Arztbesuchen oder vor Gericht tätig. Für ihre Tätigkeit benötigen sie Fachkenntnisse, eine fundierte Vorbereitung und ein gutes Gespür für die Ausgangs- und Zielkultur. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Dolmetscher bzw. Dolmetscherinnen finden Beschäftigung bei Dolmetscherdiensten bei EU-Institutionen (z.B. EU-Parlament, EU-Kommission) bei Behörden des Landes oder des Bundes in größeren Betrieben unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche bei internationalen Institutionen (z.B. Hilfsorganisationen) Arbeitsorte: Dolmetscher bzw. Dolmetscherinnen arbeiten in erster Linie in Besprechungsräumen in Konferenz- und Tagungsräumen oder Messehallen in schalldichten Kabinen (Simultandolmetschen) in Büroräumen Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch im Homeoffice bzw. mobil Welcher Schulabschluss bzw. welche Vorbildung wird erwartet? Für den Zugang zu Bildungsgängen ist i.d.R. die Hochschul- bzw. Fachhochschulreife erforderlich. Für die staatliche Prüfung ist i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss nötig

Die Ausbildung im Überblick

Dolmetscher bzw. Dolmetscherin ist eine Aus- bzw. Weiterbildung, deren staatliche Abschlussprüfung landesrechtlich geregelt ist.

Die Aus- bzw. Weiterbildung dauert 1-3 Jahre.

Für die Zulassung zur Prüfung ist es nicht erforderlich, an einem Lehrgang teilzunehmen.

Darüber hinaus gibt es Aus- bzw. Weiterbildungen, die nach internen Regelungen der Bildungsanbieter durchgeführt werden.

Außerdem besteht die Möglichkeit, Dolmetschen an Hochschulen zu studieren.

Ausbildungsinhalte

Theoretischer und praktischer Unterricht, z.B.:
  • allgemeine Grundlagen erste Fremdsprache: Grammatik, Wortschatz, Idiomatik, Rechtschreibung

  • allgemeine Grundlagen zweite Fremdsprache: schriftliche und mündliche Sprachbeherrschung

  • EDV-gestützte Terminologiearbeit und computergestütztes Übersetzen

  • Einführung in die Technik des Dolmetschens

  • Fachkunde und Fachterminologie

  • Fachübersetzen

  • Gerichts- und Behördenterminologie

  • Korrespondenz (zweisprachig)

  • Landeskunde, landeskundlicher Aufsatz

  • mündliche Sprachbeherrschung und Gesprächsdolmetschen

  • Simultandolmetschen

  • Stegreifübersetzung

  • Textverarbeitung

  • Übersetzung in die und aus der Fremdsprache

  • Verhandlungsdolmetschen

  • Vortragsdolmetschen

  • Zeitgeschichte des entsprechenden Auslands

Während der Aus- bzw. Weiterbildung werden auch allgemeinbildende und wirtschaftliche Fächer unterrichtet.

Praktikum

Je nach Bildungsangebot besteht die Möglichkeit, ein mehrwöchiges Praktikum im In- oder Ausland zu absolvieren, z.B. in einem Dolmetscher- und Übersetzungsbüro oder in international tätigen Organisationen.

Ausbildungsaufbau

Beispiel für die Stundenverteilung
  • Erste Fremdsprache:

    • Allgemeine Grundlagen - Grammatik, Wortschatz, Idiomatik, Rechtschreibung: 1. Jahr 6 Wochenstunden, 2. Jahr 4 Wochenstunden, 3. Jahr 1 Wochenstunde

    • Übersetzen: 1. Jahr 7 Wochenstunden, 2. Jahr 4 Wochenstunden, 3. Jahr 4 Wochenstunde

    • Mündliche Sprachbeherrschung und Gesprächsdolmetschen: 1. Jahr 3 Wochenstunden, 2. Jahr 0 Wochenstunden, 3. Jahr 0 Wochenstunden

    • Korrespondenz (zweisprachig): 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 0 Wochenstunden, 3. Jahr 0 Wochenstunden

    • Stegreifübersetzung: 1. Jahr 1 Wochenstunden, 2. Jahr 1 Wochenstunden, 3. Jahr 2 Wochenstunden

    • Landeskundlicher Aufsatz: 1. Jahr 0 Wochenstunden, 2. Jahr 1 Wochenstunden, 3. Jahr 2 Wochenstunden

    • Dolmetschen: Einführung, Verhandlungs-, Vertrags-, Simultandolmetschen: 1. Jahr 1 Wochenstunden, 2. Jahr 3 Wochenstunden, 3. Jahr 6 Wochenstunden

  • Fachgebiet:

    • Fachkunde und Fachterminologie: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden, 3. Jahr 1 Wochenstunden

    • Fachübersetzung: 1. Jahr 1 Wochenstunden, 2. Jahr 3 Wochenstunden, 3. Jahr 4 Wochenstunden

  • Zweite Fremdsprache:

    • Allgemeine Sprachgrundlagen - schriftliche und mündliche Sprachbeherrschung: 1. Jahr 6 Wochenstunden, 2. Jahr 4 Wochenstunden, 3. Jahr 3 Wochenstunden

    • Übersetzung: 1. Jahr 0 Wochenstunden, 2. Jahr 3 Wochenstunden, 3. Jahr 2 Wochenstunden

    • Korrespondenz: 1. Jahr 0 Wochenstunden, 2. Jahr 0 Wochenstunden, 3. Jahr 1 Wochenstunden

  • Allgemeine Veranstaltungen:

    • Deutsch: 1. Jahr 1 Wochenstunden, 2. Jahr 1 Wochenstunden, 3. Jahr 1 Wochenstunde

    • Landeskunde: 1. Jahr 1 Wochenstunden, 2. Jahr 1 Wochenstunden, 3. Jahr 0 Wochenstunde

    • Zeitgeschichte des entsprechenden Auslandes: 1. Jahr 0 Wochenstunden, 2. Jahr 0 Wochenstunden, 3. Jahr 1 Wochenstunde

    • Gerichts- und Behördenterminologie: 1. Jahr 0 Wochenstunden, 2. Jahr 1 Wochenstunden, 3. Jahr 0 Wochenstunde

    • Textverarbeitung: 1. Jahr 1 Wochenstunden, 2. Jahr 0 Wochenstunden, 3. Jahr 0 Wochenstunde

    • EDV-gestützte Terminologiearbeit und computergestütztes Übersetzen: 1. Jahr 0 Wochenstunden, 2. Jahr 1 Wochenstunden, 3. Jahr 1 Wochenstunde

Gesamtstundenzahl:
  • 1. Jahr: 32 Wochenstunden

  • 2. Jahr: 29 Wochenstunden

  • 3. Jahr: 29 Wochenstunden

Lernorte

Dolmetscher und Dolmetscherinnen werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an der Bildungseinrichtung

  • bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer): zu Hause, ggf. Unterrichtsräume bei Präsenzphasen

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

  • Für die staatliche Prüfung ist i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss nötig sowie eine Ausbildung, ein Studium oder einschlägige Berufspraxis. In einigten Bundesländern kann die Prüfung nur nach bestandener Übersetzerprüfung oder zusammen mit dieser abgelegt werden.

  • Für die Bildungsgänge ist i.d.R. die Hochschul- oder Fachhochschulreife erforderlich sowie ggf. die Prüfung als Übersetzer bzw. Übersetzerin.

    Je nach Bildungsangebot ist der Zugang auch mit einer Ausbildung, z.B. als Fremdsprachenkorrespondent oder -korrespondentin möglich.

  • Darüber hinaus wird für den Zugang zu Bildungsgängen z.B. gefordert:

    • gute Deutschkenntnisse

    • gute Kenntnisse in der jeweiligen Fremdsprache

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Aus- bzw. Weiterbildung:

  • Englisch, Französisch und weitere Fremdsprachen: z.B. um sich auf mehrere Fremdsprachen zu spezialisieren

  • Deutsch: z.B. um sprachliche Feinheiten beim Übersetzen anzuwenden

  • Wirtschaft/Recht: z.B. um Geschäftsverhandlungen sprachlich korrekt zu begleiten

Auswahlverfahren

Die Bildungseinrichtungen, z.B. Fremdsprachenschulen oder Fachakademien, wählen Bewerber und Bewerberinnen nach eigenen Kriterien aus. Es wird i.d.R. Wert auf gute Leistungen in den Fremdsprachen gelegt. Gegebenenfalls werden Aufnahme- oder Einstufungsprüfungen durchgeführt.

Ausbildungsvergütung

Für die Aus- bzw. Weiterbildung wird keine Vergütung gezahlt.

Perspektiven nach der Ausbildung

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Aus- bzw. Weiterbildung arbeiten Dolmetscher und Dolmetscherinnen z.B. bei Dolmetscherdiensten, in internationalen Wirtschaftsunternehmen, bei Behörden oder internationalen Institutionen.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Dolmetschen bis hin zu Wirtschaftssprachen.

Beruflich weiterkommen

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Dolmetschen erwerben.

Sich selbstständig machen

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. durch die Übernahme oder Gründung eines Dolmetscherbüros.