Dolmetscher/in (Ausbildung)
Was macht man in diesem Beruf?
Dolmetscher und Dolmetscherinnen beherrschen mehrere Sprachen und übertragen das gesprochene Wort aus der Ausgangssprache in die Zielsprache und umgekehrt. Beim Konsekutivdolmetschen übersetzen sie mithilfe einer speziellen Notizentechnik zeitversetzt. Beim Simultandolmetschen dolmetschen sie nahezu zeitgleich mit dem Gesagten. Sie übertragen z.B. Reden, Gespräche sowie Verhandlungen live oder online und sind dafür z.B. bei internationalen Konferenzen, in der Wirtschaft, bei Behörden, bei Arztbesuchen oder vor Gericht tätig. Für ihre Tätigkeit benötigen sie Fachkenntnisse, eine fundierte Vorbereitung und ein gutes Gespür für die Ausgangs- und Zielkultur. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Dolmetscher bzw. Dolmetscherinnen finden Beschäftigung bei Dolmetscherdiensten bei EU-Institutionen (z.B. EU-Parlament, EU-Kommission) bei Behörden des Landes oder des Bundes in größeren Betrieben unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche bei internationalen Institutionen (z.B. Hilfsorganisationen) Arbeitsorte: Dolmetscher bzw. Dolmetscherinnen arbeiten in erster Linie in Besprechungsräumen in Konferenz- und Tagungsräumen oder Messehallen in schalldichten Kabinen (Simultandolmetschen) in Büroräumen Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch im Homeoffice bzw. mobil Welcher Schulabschluss bzw. welche Vorbildung wird erwartet? Für den Zugang zu Bildungsgängen ist i.d.R. die Hochschul- bzw. Fachhochschulreife erforderlich. Für die staatliche Prüfung ist i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss nötig
Die Ausbildung im Überblick
Dolmetscher bzw. Dolmetscherin ist eine Aus- bzw. Weiterbildung, deren staatliche Abschlussprüfung landesrechtlich geregelt ist.
Die Aus- bzw. Weiterbildung dauert 1-3 Jahre.
Für die Zulassung zur Prüfung ist es nicht erforderlich, an einem Lehrgang teilzunehmen.
Darüber hinaus gibt es Aus- bzw. Weiterbildungen, die nach internen Regelungen der Bildungsanbieter durchgeführt werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, Dolmetschen an Hochschulen zu studieren.
Ausbildungsinhalte
allgemeine Grundlagen erste Fremdsprache: Grammatik, Wortschatz, Idiomatik, Rechtschreibung
allgemeine Grundlagen zweite Fremdsprache: schriftliche und mündliche Sprachbeherrschung
EDV-gestützte Terminologiearbeit und computergestütztes Übersetzen
Einführung in die Technik des Dolmetschens
Fachkunde und Fachterminologie
Fachübersetzen
Gerichts- und Behördenterminologie
Korrespondenz (zweisprachig)
Landeskunde, landeskundlicher Aufsatz
mündliche Sprachbeherrschung und Gesprächsdolmetschen
Simultandolmetschen
Stegreifübersetzung
Textverarbeitung
Übersetzung in die und aus der Fremdsprache
Verhandlungsdolmetschen
Vortragsdolmetschen
Zeitgeschichte des entsprechenden Auslands
Während der Aus- bzw. Weiterbildung werden auch allgemeinbildende und wirtschaftliche Fächer unterrichtet.
PraktikumJe nach Bildungsangebot besteht die Möglichkeit, ein mehrwöchiges Praktikum im In- oder Ausland zu absolvieren, z.B. in einem Dolmetscher- und Übersetzungsbüro oder in international tätigen Organisationen.
Ausbildungsaufbau
Erste Fremdsprache:
Allgemeine Grundlagen - Grammatik, Wortschatz, Idiomatik, Rechtschreibung: 1. Jahr 6 Wochenstunden, 2. Jahr 4 Wochenstunden, 3. Jahr 1 Wochenstunde
Übersetzen: 1. Jahr 7 Wochenstunden, 2. Jahr 4 Wochenstunden, 3. Jahr 4 Wochenstunde
Mündliche Sprachbeherrschung und Gesprächsdolmetschen: 1. Jahr 3 Wochenstunden, 2. Jahr 0 Wochenstunden, 3. Jahr 0 Wochenstunden
Korrespondenz (zweisprachig): 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 0 Wochenstunden, 3. Jahr 0 Wochenstunden
Stegreifübersetzung: 1. Jahr 1 Wochenstunden, 2. Jahr 1 Wochenstunden, 3. Jahr 2 Wochenstunden
Landeskundlicher Aufsatz: 1. Jahr 0 Wochenstunden, 2. Jahr 1 Wochenstunden, 3. Jahr 2 Wochenstunden
Dolmetschen: Einführung, Verhandlungs-, Vertrags-, Simultandolmetschen: 1. Jahr 1 Wochenstunden, 2. Jahr 3 Wochenstunden, 3. Jahr 6 Wochenstunden
Fachgebiet:
Fachkunde und Fachterminologie: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden, 3. Jahr 1 Wochenstunden
Fachübersetzung: 1. Jahr 1 Wochenstunden, 2. Jahr 3 Wochenstunden, 3. Jahr 4 Wochenstunden
Zweite Fremdsprache:
Allgemeine Sprachgrundlagen - schriftliche und mündliche Sprachbeherrschung: 1. Jahr 6 Wochenstunden, 2. Jahr 4 Wochenstunden, 3. Jahr 3 Wochenstunden
Übersetzung: 1. Jahr 0 Wochenstunden, 2. Jahr 3 Wochenstunden, 3. Jahr 2 Wochenstunden
Korrespondenz: 1. Jahr 0 Wochenstunden, 2. Jahr 0 Wochenstunden, 3. Jahr 1 Wochenstunden
Allgemeine Veranstaltungen:
Deutsch: 1. Jahr 1 Wochenstunden, 2. Jahr 1 Wochenstunden, 3. Jahr 1 Wochenstunde
Landeskunde: 1. Jahr 1 Wochenstunden, 2. Jahr 1 Wochenstunden, 3. Jahr 0 Wochenstunde
Zeitgeschichte des entsprechenden Auslandes: 1. Jahr 0 Wochenstunden, 2. Jahr 0 Wochenstunden, 3. Jahr 1 Wochenstunde
Gerichts- und Behördenterminologie: 1. Jahr 0 Wochenstunden, 2. Jahr 1 Wochenstunden, 3. Jahr 0 Wochenstunde
Textverarbeitung: 1. Jahr 1 Wochenstunden, 2. Jahr 0 Wochenstunden, 3. Jahr 0 Wochenstunde
EDV-gestützte Terminologiearbeit und computergestütztes Übersetzen: 1. Jahr 0 Wochenstunden, 2. Jahr 1 Wochenstunden, 3. Jahr 1 Wochenstunde
1. Jahr: 32 Wochenstunden
2. Jahr: 29 Wochenstunden
3. Jahr: 29 Wochenstunden
Lernorte
Dolmetscher und Dolmetscherinnen werden in schulischer Form ausgebildet.
Lernorte sind
bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an der Bildungseinrichtung
bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer): zu Hause, ggf. Unterrichtsräume bei Präsenzphasen
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Für die staatliche Prüfung ist i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss nötig sowie eine Ausbildung, ein Studium oder einschlägige Berufspraxis. In einigten Bundesländern kann die Prüfung nur nach bestandener Übersetzerprüfung oder zusammen mit dieser abgelegt werden.
Für die Bildungsgänge ist i.d.R. die Hochschul- oder Fachhochschulreife erforderlich sowie ggf. die Prüfung als Übersetzer bzw. Übersetzerin.
Je nach Bildungsangebot ist der Zugang auch mit einer Ausbildung, z.B. als Fremdsprachenkorrespondent oder -korrespondentin möglich.
Darüber hinaus wird für den Zugang zu Bildungsgängen z.B. gefordert:
gute Deutschkenntnisse
gute Kenntnisse in der jeweiligen Fremdsprache
Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Aus- bzw. Weiterbildung:
Englisch, Französisch und weitere Fremdsprachen: z.B. um sich auf mehrere Fremdsprachen zu spezialisieren
Deutsch: z.B. um sprachliche Feinheiten beim Übersetzen anzuwenden
Wirtschaft/Recht: z.B. um Geschäftsverhandlungen sprachlich korrekt zu begleiten
Auswahlverfahren
Die Bildungseinrichtungen, z.B. Fremdsprachenschulen oder Fachakademien, wählen Bewerber und Bewerberinnen nach eigenen Kriterien aus. Es wird i.d.R. Wert auf gute Leistungen in den Fremdsprachen gelegt. Gegebenenfalls werden Aufnahme- oder Einstufungsprüfungen durchgeführt.
Ausbildungsvergütung
Für die Aus- bzw. Weiterbildung wird keine Vergütung gezahlt.
Perspektiven nach der Ausbildung
Nach ihrer Aus- bzw. Weiterbildung arbeiten Dolmetscher und Dolmetscherinnen z.B. bei Dolmetscherdiensten, in internationalen Wirtschaftsunternehmen, bei Behörden oder internationalen Institutionen.
Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Dolmetschen bis hin zu Wirtschaftssprachen.
Beruflich weiterkommenMit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Dolmetschen erwerben.
Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. durch die Übernahme oder Gründung eines Dolmetscherbüros.