Ensembleleiter/in
Was macht man in diesem Beruf?
Ensembleleiter/innen übernehmen im Bereich der Laienmusik - je nach ausgebildeter Fachrichtung - die Leitung eines Chors, einer Band oder eines Instrumentalensembles. Sie unterweisen und unterstützen Musiker/innen bzw. Sänger/innen und erstellen in Zusammenarbeit mit ihnen ein musikalisches Repertoire. In Proben werden dann die einzelnen Musikstücke gemeinsam eingeübt. Sowohl bei Proben als auch bei Aufführungen dirigieren Ensembleleiter/innen den Chor oder das Instrumentalensemble. Außerdem erteilen Ensembleleiter/innen Unterricht in Stimmbildung bzw. geben Hilfestellung bei Stimmübungen. Sie sind aber auch als Instrumentallehrer/innen tätig. Mit einer pädagogischen Zusatzqualifikation können sie ihr jeweiliges Hauptfach in der Unter- und Mittelstufe an Musik- und Singschulen unterrichten. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Ensembleleiter/innen finden Beschäftigung in Einrichtungen zur musikalischen Bildung wie Musikschulen oder Volkshochschulen in Vereinen und kulturellen Einrichtungen Arbeitsorte: Ensembleleiter/innen arbeiten in erster Linie in Unterrichts- und Probenräumen in Konzertsälen Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Büroräumen auf Freilichtbühnen Welcher Schulabschluss wird erwartet? Für die Ausbildung ist i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) erforderlich. Die Berufsfachschulen wählen nach eigenen Kriterien aus. Worau
Die Ausbildung im Überblick
Ensembleleiter/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen.
Sie dauert in Vollzeit 2 Jahre, ggf. auch 3 Jahre (mit pädagogischer Zusatzqualifikation), in Teilzeit 3-5 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Ausbildungsinhalte
Hauptfachinstrument oder Gesang
Chor- und Ensembleleitung
Pflichtfachinstrument
Partiturspiel
Gehörbildung
Stimmbildung und Sprecherziehung
Chorsingen
Ensemblespiel
allgemeine Musiklehre, allgemeine Musikgeschichte und Literatur
Instrumentenkunde und Akustik
Tonsatz und Formenlehre
Unterrichtsmethodik
Während der Ausbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde unterrichtet.
ZusatzkenntnisseJe nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb einer pädagogischen Qualifikation ermöglichen. Diese befähigt zur Unterrichtserteilung in der Unter- und Mittelstufe des absolvierten Hauptfaches an Sing- und Musikschulen.
Ausbildungsaufbau
1. Berufsübergreifender Lernbereich:
Religion: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden
Deutsch: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden
Sozialkunde: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden
Musik- und Bewegungserziehung: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden
Berufsübergreifender Lernbereich insgesamt: 1. Schuljahr 7 Wochenstunden, 2. Schuljahr 7 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr (fakultativ) 0 Wochenstunden
2. Beruflicher Lernbereich:
Hauptfachinstrument oder Gesang: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 2 Wochenstunden
bei Hauptfach Gesang zusätzlich: Chorleitung und chorische Stimmbildung: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 2 Wochenstunden
Chorleitung/Ensembleleitung: 1. Schuljahr 3 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden
Pflichtfachinstrument: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, pädagogisches Aufbaujahr 1 Wochenstunde
Partiturspiel: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden
unterrichtspraktisches Klavierspiel: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 1 Wochenstunde
Gehörbildung: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 2 Wochenstunden
Singen, Stimmbildung und Sprecherziehung: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, pädagogisches Aufbaujahr 1 Wochenstunde
Chorsingen: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 2 Wochenstunden
Ensemblespiel (instrumental, auch Begleitung) oder Ensemblesingen: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 2 Wochenstunden
Allgemeine Musiklehre: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden
Musikgeschichte und Literatur: 1. Schuljahr 3 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden
Instrumentenkunde und Akustik: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden
Harmonielehre und Tonsatz: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden
Formenlehre und Werkanalyse: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden
Arrangement: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 2 Wochenstunden
Musikpädagogik: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 2 Wochenstunden
Unterrichtsmethodik des Hauptfachinstruments/Gesangs in Grundzügen: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden
Geschichte/Literatur, Methodik/Didaktik, Unterrichtspraxis: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 5 Wochenstunden
überwachte Übungszeit: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, pädagogisches Aufbaujahr 1 Wochenstunde
Beruflicher Lernbereich insgesamt: 1. Schuljahr 22 Wochenstunden, 2. Schuljahr 22 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 20 Wochenstunden
Pflichtunterricht insgesamt: 1. Schuljahr 29 Wochenstunden, 2. Schuljahr 29 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 20 Wochenstunden
WahlunterrichtWahlfachunterricht (Instrument/Gesang): 1. Schuljahr 0,5 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0,5 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 0,5 Wochenstunden
Rock/Pop/Jazz: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden
Computer und musikalische Gestaltung: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden
Musikproduktion/tontechnische Medien: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden
Englisch: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 2 Wochenstunden
Wahlunterricht insgesamt: 1. Schuljahr 6,5 Wochenstunden, 2. Schuljahr 6,5 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 2,5 Wochenstunden
Gesamtstundenzahl:1. Schuljahr: 35,5 Wochenstunden
2. Schuljahr: 35,5 Wochenstunden
pädagogisches Aufbaujahr: 22,5 Wochenstunden
Lernorte
Ensembleleiter/innen werden in schulischer Form ausgebildet.
Lernorte sind
Berufsfachschule: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband), schuleigene Probenräume
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Ein Hauptschulabschluss ist erforderlich.
Für die pädagogische Zusatzqualifikation ist ein mittlerer Bildungsabschluss notwendig.
Weitere Voraussetzungen können je nach Bildungsangebot vorliegen.
Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:
Musik: z.B. um das musikalische Repertoire für Aufführungen auszuwählen
Deutsch: z.B. um bei Sängern/Sängerinnen auf die Aussprache und Artikulation zu achten
Pädagogik: z.B. um zu unterrichten und musikalische Talente zu erkennen bzw. zu fördern
Auswahlverfahren
Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus. In der Regel wird eine musikalische Eignungsprüfung durchgeführt, in der Kenntnisse in Musiktheorie und Fertigkeiten im angestrebten Hauptfach (Instrument oder Gesang) nachgewiesen werden müssen.
Ausbildungsvergütung
Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.
Perspektiven nach der Ausbildung
Ihre späteren Chancen können angehende Ensembleleiter/Ensembleleiterinnen bereits während der Ausbildung verbessern, indem sie Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. eine pädagogische Qualifikation, die zur Unterrichtserteilung in der Unter- und Mittelstufe des absolvierten Hauptfaches an Sing- und Musikschulen befähigt.
Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Ausbildung arbeiten Ensembleleiter/Ensembleleiterinnen an Bildungsinstitutionen wie privaten Musikschulen oder Volkshochschulen.
Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Chor- und Orchesterleitung bis hin zu Musikpädagogik.
Beruflich weiterkommenMit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Musikpädagogik erwerben.
Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einer eigenen Musikschule oder als Privatlehrer/in für Gesangs- bzw. Musikunterricht.