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Zurück zur Übersicht Schulische Ausbildung

Ensembleleiter/in

2-5 Jahre (Vollzeit/Teilzeit) Berufsfachschule

Was macht man in diesem Beruf?

Ensembleleiter/innen übernehmen im Bereich der Laienmusik - je nach ausgebildeter Fachrichtung - die Leitung eines Chors, einer Band oder eines Instrumentalensembles. Sie unterweisen und unterstützen Musiker/innen bzw. Sänger/innen und erstellen in Zusammenarbeit mit ihnen ein musikalisches Repertoire. In Proben werden dann die einzelnen Musikstücke gemeinsam eingeübt. Sowohl bei Proben als auch bei Aufführungen dirigieren Ensembleleiter/innen den Chor oder das Instrumentalensemble. Außerdem erteilen Ensembleleiter/innen Unterricht in Stimmbildung bzw. geben Hilfestellung bei Stimmübungen. Sie sind aber auch als Instrumentallehrer/innen tätig. Mit einer pädagogischen Zusatzqualifikation können sie ihr jeweiliges Hauptfach in der Unter- und Mittelstufe an Musik- und Singschulen unterrichten. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Ensembleleiter/innen finden Beschäftigung in Einrichtungen zur musikalischen Bildung wie Musikschulen oder Volkshochschulen in Vereinen und kulturellen Einrichtungen Arbeitsorte: Ensembleleiter/innen arbeiten in erster Linie in Unterrichts- und Probenräumen in Konzertsälen Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Büroräumen auf Freilichtbühnen Welcher Schulabschluss wird erwartet? Für die Ausbildung ist i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) erforderlich. Die Berufsfachschulen wählen nach eigenen Kriterien aus. Worau

Die Ausbildung im Überblick

Ensembleleiter/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen.

Sie dauert in Vollzeit 2 Jahre, ggf. auch 3 Jahre (mit pädagogischer Zusatzqualifikation), in Teilzeit 3-5 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Ausbildungsinhalte

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts erwirbt man beispielsweise Kenntnisse in folgenden Bereichen:
  • Hauptfachinstrument oder Gesang

  • Chor- und Ensembleleitung

  • Pflichtfachinstrument

  • Partiturspiel

  • Gehörbildung

  • Stimmbildung und Sprecherziehung

  • Chorsingen

  • Ensemblespiel

  • allgemeine Musiklehre, allgemeine Musikgeschichte und Literatur

  • Instrumentenkunde und Akustik

  • Tonsatz und Formenlehre

  • Unterrichtsmethodik

Während der Ausbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde unterrichtet.

Zusatzkenntnisse

Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb einer pädagogischen Qualifikation ermöglichen. Diese befähigt zur Unterrichtserteilung in der Unter- und Mittelstufe des absolvierten Hauptfaches an Sing- und Musikschulen.

Ausbildungsaufbau

Beispiel für die StundenverteilungPflichtunterricht
  • 1. Berufsübergreifender Lernbereich:

    • Religion: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden

    • Deutsch: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden

    • Sozialkunde: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden

    • Musik- und Bewegungserziehung: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden

    Berufsübergreifender Lernbereich insgesamt: 1. Schuljahr 7 Wochenstunden, 2. Schuljahr 7 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr (fakultativ) 0 Wochenstunden

  • 2. Beruflicher Lernbereich:

    • Hauptfachinstrument oder Gesang: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 2 Wochenstunden

    • bei Hauptfach Gesang zusätzlich: Chorleitung und chorische Stimmbildung: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 2 Wochenstunden

    • Chorleitung/Ensembleleitung: 1. Schuljahr 3 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden

    • Pflichtfachinstrument: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, pädagogisches Aufbaujahr 1 Wochenstunde

    • Partiturspiel: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden

    • unterrichtspraktisches Klavierspiel: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 1 Wochenstunde

    • Gehörbildung: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 2 Wochenstunden

    • Singen, Stimmbildung und Sprecherziehung: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, pädagogisches Aufbaujahr 1 Wochenstunde

    • Chorsingen: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 2 Wochenstunden

    • Ensemblespiel (instrumental, auch Begleitung) oder Ensemblesingen: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 2 Wochenstunden

    • Allgemeine Musiklehre: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden

    • Musikgeschichte und Literatur: 1. Schuljahr 3 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden

    • Instrumentenkunde und Akustik: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden

    • Harmonielehre und Tonsatz: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden

    • Formenlehre und Werkanalyse: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden

    • Arrangement: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 2 Wochenstunden

    • Musikpädagogik: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 2 Wochenstunden

    • Unterrichtsmethodik des Hauptfachinstruments/Gesangs in Grundzügen: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden

    • Geschichte/Literatur, Methodik/Didaktik, Unterrichtspraxis: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 5 Wochenstunden

    • überwachte Übungszeit: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, pädagogisches Aufbaujahr 1 Wochenstunde

    Beruflicher Lernbereich insgesamt: 1. Schuljahr 22 Wochenstunden, 2. Schuljahr 22 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 20 Wochenstunden

Pflichtunterricht insgesamt: 1. Schuljahr 29 Wochenstunden, 2. Schuljahr 29 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 20 Wochenstunden

Wahlunterricht
  • Wahlfachunterricht (Instrument/Gesang): 1. Schuljahr 0,5 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0,5 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 0,5 Wochenstunden

  • Rock/Pop/Jazz: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden

  • Computer und musikalische Gestaltung: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden

  • Musikproduktion/tontechnische Medien: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstunden

  • Englisch: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 2 Wochenstunden

Wahlunterricht insgesamt: 1. Schuljahr 6,5 Wochenstunden, 2. Schuljahr 6,5 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 2,5 Wochenstunden

Gesamtstundenzahl:
  • 1. Schuljahr: 35,5 Wochenstunden

  • 2. Schuljahr: 35,5 Wochenstunden

  • pädagogisches Aufbaujahr: 22,5 Wochenstunden

Lernorte

Ensembleleiter/innen werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernorte sind

  • Berufsfachschule: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband), schuleigene Probenräume

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Ein Hauptschulabschluss ist erforderlich.

Für die pädagogische Zusatzqualifikation ist ein mittlerer Bildungsabschluss notwendig.

Weitere Voraussetzungen können je nach Bildungsangebot vorliegen.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

  • Musik: z.B. um das musikalische Repertoire für Aufführungen auszuwählen

  • Deutsch: z.B. um bei Sängern/Sängerinnen auf die Aussprache und Artikulation zu achten

  • Pädagogik: z.B. um zu unterrichten und musikalische Talente zu erkennen bzw. zu fördern

Auswahlverfahren

Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus. In der Regel wird eine musikalische Eignungsprüfung durchgeführt, in der Kenntnisse in Musiktheorie und Fertigkeiten im angestrebten Hauptfach (Instrument oder Gesang) nachgewiesen werden müssen.

Ausbildungsvergütung

Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.

Perspektiven nach der Ausbildung

Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessern

Ihre späteren Chancen können angehende Ensembleleiter/Ensembleleiterinnen bereits während der Ausbildung verbessern, indem sie Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. eine pädagogische Qualifikation, die zur Unterrichtserteilung in der Unter- und Mittelstufe des absolvierten Hauptfaches an Sing- und Musikschulen befähigt.

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Ensembleleiter/Ensembleleiterinnen an Bildungsinstitutionen wie privaten Musikschulen oder Volkshochschulen.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Chor- und Orchesterleitung bis hin zu Musikpädagogik.

Beruflich weiterkommen

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Musikpädagogik erwerben.

Sich selbstständig machen

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einer eigenen Musikschule oder als Privatlehrer/in für Gesangs- bzw. Musikunterricht.