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Zurück zur Übersicht Schulische Ausbildung

Erzieher/in

2-6 Jahre (Vollzeit/Teilzeit) Fachschule/Fachakademie/Berufskolleg und Praktikumsbetrieb

Was macht man in diesem Beruf?

Erzieher/innen nehmen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsaufgaben in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wahr. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen dabei auf sozialpädagogischen Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit, in Kindertageseinrichtungen und Schulen oder in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Sie beobachten das Verhalten, Befinden sowie den Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen, erstellen Erziehungspläne und wenden altersgerechte pädagogische Methoden an, z.B. für das Erlernen bestimmter Fähigkeiten oder Verhaltensweisen. Um die körperliche und geistige Entwicklung zu fördern, motivieren sie beispielsweise zu kreativen Aktivitäten, zu freiem und gelenktem Spiel oder zu Bewegung. Darüber hinaus bereiten Erzieher/innen Speisen zu, behandeln leichte Verletzungen und halten die Kinder zu Körperpflege und Hygiene an. Sie reflektieren ihre erzieherische Arbeit im Team mit den Kolleginnen und Kollegen und arbeiten, je nach Einrichtung, mit Fachleuten aus Medizin, Psychologie und Therapie zusammen. Zu Eltern bzw. Erziehungsberechtigten halten sie engen Kontakt und stehen ihnen informierend und beratend zur Seite. Die Gestaltung und Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit an Bildungseinrichtungen kann ebenfalls zu ihren Aufgaben gehören. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Erzieher/innen finden Beschäftigung in Kindertagesstätten und Familienzentren, Kinder- und Jugendwohnheimen, Jugendzentren an Schulen (Ganztagsbetreuung), in E

Die Ausbildung im Überblick

Erzieher/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Aus- bzw. Weiterbildung an Fachschulen, Fachakademien und Berufskollegs.

Sie dauert in Vollzeit 2-4 Jahre, in Teilzeit 2-6 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung. Andere landesrechtlich geregelte Aus- und Weiterbildungen im Bereich Erziehung dauern in Teilzeit 15 Monate bis 36 Monate und führen zu einer staatlichen Abschlussprüfung bzw. einem Zertifikat.

Je nach Bundesland kann die Ausbildung auch in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) durchgeführt werden.

Ausbildungsinhalte

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts lernt man beispielsweise:
  • was man über den Einfluss von sozioökonomischen Bedingungen, kulturell und religiös bedingten, lebensweltlichen, sozialen und institutionellen Normen und Regeln auf das Verhalten und Erleben von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wissen muss

  • wie man pädagogische Beziehungen zu Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gestaltet

  • wie individuelle Entwicklungs- und Bildungsprozesse angeregt, unterstützt und gefördert werden können

  • was bei Gruppenaktivitäten und Gruppenarbeit zu beachten ist

  • wie man mit Eltern, Bezugspersonen und anderen Institutionen zusammenarbeitet

  • wie Konzepte und Prozesse im Team entwickelt und umgesetzt werden

  • was man über die rechtlichen, finanziellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Institution wissen muss

  • wie man mit anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Fachdiensten und Bildungsinstitutionen kooperiert

Während der Aus- bzw. Weiterbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch, Englisch, Wirtschafts- und Sozialkunde sowie Religionslehre unterrichtet.

Praktika

Bei Praktika werden die theoretischen Inhalte in sozialpädagogischen Einrichtungen umgesetzt und angewendet. Die Schüler/innen sammeln Erfahrungen in den berufstypischen Arbeitsmethoden und gewinnen einen Überblick über Aufbau und Ablauforganisation der jeweiligen Einrichtung.

Zusatzkenntnisse

Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Fachhochschulreife bzw. der allgemeinen Hochschulreife ermöglichen.

Ausbildungsaufbau

Zeitrichtwerte in Stunden
  • Fachrichtungsübergreifender Lernbereich: mindestens 360 Stunden

  • Fachrichtungsbezogener Lernbereich: mindestens 1.800 Stunden

  • Praxis in sozialpädagogischen Tätigkeiten: mindestens 1.200 Stunden

Gesamtstundenzahl: mindestens 3.600 Stunden

Die Angebote der einzelnen Bildungsstätten können hiervon abweichen.

Beispiel für die StundenverteilungPflichtbereich
  • I. Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

    • Deutsch: 160 Stunden

    • Englisch: 160 Stunden

    • Religion/Ethik: 80 Stunden

    Fachrichtungsübergreifender Bereich insgesamt: 400 Stunden

  • II. Fachrichtungsbezogener Lernbereich:

    • Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln: 240 Stunden

    • Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten: 240 Stunden

    • Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern: 240 Stunden

    • Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten: 880 Stunden

    • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen: 80 Stunden

    • Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren: 80 Stunden

    • Sozialpädagogische Praxis (Begleit- oder Blockpraktika): 460 Stunden

    • Mentoring: 160 Stunden

    • Vertiefungsbereich: 240 Stunden

    Fachrichtungsbezogener Bereich insgesamt: 2.620 Stunden

Pflichtbereich insgesamt: 3.020 Stunden

Wahlfächer

Wahlunterricht insgesamt: 160 Stunden

Gesamtstundenzahl:

3.180 Stunden

Das Berufspraktikum mit 160 Stunden Begleitunterricht und Praxisbetreuung findet im 3. Ausbildungsabschnitt statt.

Lernorte

Erzieher/innen werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernorte sind

  • Fachschule/Fachakademie/Berufskolleg: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband)

  • Praktikumsbetriebe: sozialpädagogische Einrichtungen wie z.B. Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorte, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendheime, Freizeiteinrichtungen der Jugendarbeit, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

In der Regel ist mittlerer Bildungsabschluss erforderlich. Zudem ist i.d.R. entweder eine abgeschlossene Ausbildung z.B. in einem (sozial-)pädagogischen, sozial- oder familienpflegerischen Ausbildungsberuf oder eine mehrjährige für die Aus- bzw. Weiterbildung förderliche Berufstätigkeit nachzuweisen.

Ein Nachweis über den Masernschutz ist für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nötig. Darüber hinaus können Einrichtungen weitere Schutzimpfungen (z.B. gegen Hepatitis A und B) bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangen.

Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland und Bildungsangebot vorliegen.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Aus- bzw. Weiterbildung:

  • Deutsch: z.B. um bei der Sprach- und Sprecherziehung mitzuwirken

  • Kunst: z.B. um Kinder zum Malen und Basteln anzuleiten

  • Musik: z.B. um zusammen mit Kindern und Jugendlichen zu musizieren

  • Pädagogik/Psychologie: z.B. um Kinder angemessen zu betreuen und zu fördern

  • Hauswirtschaftslehre: z.B. um Mahlzeiten zuzubereiten

Auswahlverfahren

Die Bildungseinrichtungen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus. Art und Umfang der beruflichen Vorpraxis spielen bei der Bewerberauswahl eine große Rolle. Manche Bildungsangebote richten sich gezielt an Personen mit mehrjähriger Berufserfahrung im sozialpädagogischen Bereich.

Ausbildungsvergütung

Der Besuch von schulischen Einrichtungen der Aus- bzw. Weiterbildung wird nicht vergütet.

Die Praktikumsphasen während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung werden ggf. vergütet.

Wird die Aus- bzw. Weiterbildung in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) absolviert, erhalten Auszubildende an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto):

1. Ausbildungsjahr: 1.491 €

2. Ausbildungsjahr: 1.552 €

3. Ausbildungsjahr: 1.653 €

Quelle:

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes - Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege (TVAöD-Pflege)

Das für die staatliche Anerkennung erforderliche Berufspraktikum wird mit einem Praktikumsentgelt vergütet; dieses beträgt in kommunalen Einrichtungen 1.952 € pro Monat.

Quelle:

Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Perspektiven nach der Ausbildung

Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessern

Ihre Chancen können angehende Erzieher/innen bereits während der Aus- bzw. Weiterbildung verbessern, indem sie Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife als Basis für ein späteres Studium.

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Aus- bzw. Weiterbildung arbeiten Erzieher/innen in kommunalen und kirchlichen Kindergärten, Kinderkrippen sowie in Horten, Heimen oder Jugendzentren für Kinder und Jugendliche.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Elementarpädagogik bis hin zu Elternberatung.

Beruflich weiterkommen

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Fachwirt/in für Erziehungswesen zu absolvieren.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Kindheitspädagogik erwerben.

Sich selbstständig machen

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einer privaten Einrichtung zur Betreuung von Kindern.