Erzieher/in - Jugend- und Heimerziehung
Was macht man in diesem Beruf?
Erzieher/innen für Jugend- und Heimerziehung sind für die umfassende Versorgung und pädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen z.B. in Kinder- und Jugendheimen verantwortlich. Da sie für die Kinder und Jugendlichen wichtige Bezugspersonen darstellen und soweit wie möglich die Elternrolle übernehmen, achten sie auf die schulische oder berufliche Entwicklung sowie persönliche Entfaltung der Kinder und Jugendlichen. Außerdem sorgen sie für Körperpflege, Essen und Bekleidung, regen zu Freizeitbeschäftigungen an und organisieren Ferienaufenthalte. Als Grundlage für ihre erzieherische oder förderpädagogische Arbeit beobachten und analysieren sie das Verhalten der Kinder und Jugendlichen genau. Sie arbeiten Erziehungs- und Hilfepläne aus, führen Einzel- und Gruppengespräche, unter anderem zur Konfliktbewältigung, und kooperieren mit Schulen, Ausbildungsstätten und Eltern. Die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen dokumentieren sie in Berichten. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Erzieher/innen für Jugend- und Heimerziehung finden Beschäftigung in Kinder-, Jugendwohn- und Erziehungsheimen in Jugend- und Familienberatungsstellen sowie in Jugendzentren in Tagesstätten für Menschen mit Behinderungen in Internaten, Förder- und Gesamtschulen Arbeitsorte: Erzieher/innen für Jugend- und Heimerziehung arbeiten in erster Linie in Spiel-, Ess-, Schlaf- und Aufenthaltsräumen in Klassenzimmern und Gymnastikräumen Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch im Freien oder in Büro- und
Die Ausbildung im Überblick
Erzieher/in für Jugend- und Heimerziehung ist eine landesrechtlich geregelte schulische Aus- bzw. Weiterbildung an Fachschulen bzw. Berufskollegs.
Sie dauert in Vollzeit 3-4 Jahre, in Teilzeit höchstens 5 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Je nach Bundesland kann die Ausbildung auch in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) durchgeführt werden.
Ausbildungsinhalte
Pädagogik und Sozialarbeitswissenschaft
Musisch-kreative Gestaltung
Psychologie und Soziologie
Didaktik und Methodik
Umwelt- und Gesundheitserziehung
Rechts- und Berufskunde
Medienpädagogik
Religion und Ethik
Während der Aus- bzw. Weiterbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde unterrichtet.
PraktikaBei Praktika werden die theoretischen Inhalte in sozialpädagogischen Einrichtungen umgesetzt und angewandt. Die Schüler/innen sammeln ein Jahr lang Erfahrungen im Umgang mit Kindern, Jugendlichen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie Eltern und gewinnen einen Überblick über Aufbau und Ablauforganisation der jeweiligen Einrichtung. Das Praktikum kann auch im Wechsel mit dem theoretischen und praktischen Unterricht absolviert werden.
ZusatzkenntnisseJe nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife ermöglichen.
Ausbildungsaufbau
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich: mindestens 360 Stunden
Fachrichtungsbezogener Lernbereich: mindestens 1.800 Stunden
Praxis in sozialpädagogischen Tätigkeiten: mindestens 1200 Stunden
Gesamtstundenzahl: mindestens 3.600 Stunden
Die Angebote der einzelnen Bildungsstätten können hiervon abweichen.
Beispiel für die StundenverteilungPflichtunterricht1. Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch: 40 Stunden
Gemeinschaftskunde und politische Bildung: 40 Stunden
Berufsübergreifender Lernbereich insgesamt: 80 Stunden
2. Berufsbezogener Lernbereich:
Religion und Ethik: 100 Stunden
Pädagogik und Sozialarbeitswissenschaften: 220 Stunden
Psychologie und Soziologie: 220 Stunden
Didaktik und Methodik: 220 Stunden
Rechts- und Berufskunde: 210 Stunden
Umwelt- und Gesundheitserziehung: 220 Stunden
Medienpädagogik: 110 Stunden
Musisch-kreative Gestaltung: 220 Stunden
Verfügungsstunden: 400 Stunden
Angeleitete Fachpraxis: 400 Stunden
Jugend- und heimerzieherische Praxis: 1.200 Stunden
Berufsbezogener Lernbereich insgesamt: 3.520 Stunden
Pflichtunterricht insgesamt: 3.600 Stunden
WahlunterrichtWahlweise Vertiefungsunterricht in den Fächern Deutsch, Englisch oder Mathematik: 200 Stunden - 240 Stunden
3.800 Stunden - 3.840 Stunden
Lernorte
Erzieher/innen für Jugend- und Heimerziehung werden in schulischer Form ausgebildet.
Lernorte sind
Fachschule bzw. Berufskolleg: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband)
Praktikumsbetriebe: sozialpädagogische Einrichtungen wie z.B. Kinder-, Jugendwohn- und Erziehungsheime
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
In der Regel sind ein mittlerer Bildungsabschluss und eine abgeschlossene einschlägige Ausbildung erforderlich. Auch ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung ist notwendig.
Ein Nachweis über den Masernschutz ist für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nötig. Darüber hinaus können Einrichtungen weitere Schutzimpfungen (z.B. gegen Hepatitis A und B) bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangen.
Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland und Bildungsangebot vorliegen.
Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Aus- bzw. Weiterbildung:
Deutsch: z.B. um bei der Sprach- und Sprecherziehung mitzuwirken
Kunst: z.B. um Kinder und Jugendliche zu kreativer Betätigung anzuleiten
Musik: z.B. um mit den Kindern zu singen und zu musizieren
Pädagogik/Psychologie: z.B. um Kinder angemessen betreuen und fördern zu können
Hauswirtschaftslehre: z.B. um Mahlzeiten zuzubereiten
Auswahlverfahren
Die Bildungseinrichtungen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus. Art und Umfang der beruflichen Vorpraxis spielen bei der Bewerberauswahl eine große Rolle. Manche Bildungsangebote richten sich gezielt an Personen mit mehrjähriger Berufserfahrung im sozialpädagogischen Bereich.
Ausbildungsvergütung
Der Besuch von schulischen Einrichtungen der Aus- bzw. Weiterbildung wird nicht vergütet.
Die Praktikumsphasen während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung werden ggf. vergütet.
Wird die Aus- bzw. Weiterbildung in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) absolviert, erhalten Auszubildende an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: 1.491 €
2. Ausbildungsjahr: 1.552 €
3. Ausbildungsjahr: 1.653 €
Quelle:
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes - Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege (TVAöD-Pflege)
Das für die staatliche Anerkennung erforderliche Berufspraktikum wird mit einem Praktikumsentgelt vergütet; dieses beträgt in kommunalen Einrichtungen 1.952 € pro Monat.
Quelle:
Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Perspektiven nach der Ausbildung
Ihre Chancen können angehende Erzieher/innen für Jugend- und Heimerziehung bereits während der Aus- bzw. Weiterbildung verbessern, indem sie Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. die Fachhochschulreife als Basis für ein späteres Studium.
Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Aus- bzw. Weiterbildung arbeiten Erzieher/innen für Jugend- und Heimerziehung, in Kinder-, Jugendwohn- und Erziehungsheimen, Familienberatungsstellen, Jugendzentren oder in Tagesstätten für Menschen mit Behinderungen.
Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Pädagogik bis hin zu Elternberatung.
Beruflich weiterkommenEine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Fachwirt/in für Erziehungswesen zu absolvieren.
Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Kindheitspädagogik erwerben.
Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einer privaten Einrichtung zur Betreuung von Kindern oder Jugendlichen.