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Zurück zur Übersicht Schulische Ausbildung

Flugbegleiter/in

Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot - 6 Wochen - 3,5 Monate (Vollzeit) Bildungseinrichtung und ggf. an Bord von Flugzeugen (im Praktikum)

Was macht man in diesem Beruf?

Flugbegleiter/innen versorgen Fluggäste während eines Fluges und beachten dabei die Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Vorschriften. Sie achten darauf, dass das Handgepäck sicher verstaut wird, informieren die Passagiere, ggf. mehrsprachig, über den Flugablauf, die Einrichtungen des Flugzeugs und das Verhalten bei einem Notfall. Während des Flugs servieren Flugbegleiter/innen Mahlzeiten, versorgen die Fluggäste mit Getränken und verkaufen ggf. zollfreie Waren. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Flugbegleiter/innen finden Beschäftigung bei Unternehmen des Personenflugverkehrs. Arbeitsorte: Flugbegleiter/innen arbeiten in erster Linie an Bord von Flugzeugen in Flughafengebäuden in Servicestationen Welche Vorbildung wird erwartet? Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Die Bildungseinrichtungen legen eigene Zugangskriterien fest. Zum Teil wird eine abgeschlossene Schulausbildung, z.B. ein mittlerer Bildungsabschluss , vorausgesetzt. Darüber hinaus werden z.B. ein Mindestalter, eine Mindestkörpergröße, der Nachweis der gesundheitlichen Eignung sowie Fremdsprachenkenntnisse gefordert. Worauf kommt es an? Anforderungen: Kunden- und Serviceorientierung, Kontaktbereitschaft (z.B. für das zuvorkommende Betreuen und Versorgen der Fluggäste, für die Kontaktaufnahme zu wechselnden Passagieren) Geschicklichkeit und Körperbeherrschung (z.B. beim Servieren von Mahlzeiten und Getränken während der Flüge, bei der Arbeit während Turbulenzen) Sorgfalt und Verantwortu

Die Ausbildung im Überblick

Flugbegleiter/in ist eine Ausbildung, die durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger geregelt ist. Sie dauert in Vollzeit 6 Wochen bis 3,5 Monate.

Ausbildungsinhalte

Während der theoretischen Ausbildung erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:
  • Nationale und internationale Gesetzgebung

  • Flugzeugtypen und -klassen

  • Aufgaben/Tätigkeiten/Arbeitsplatz der Flugbegleiter/innen: Organisation und Ablauf

  • Serviceorientierung und ihre Grenzen

  • Sitzplatzkapazität, Sicherheits- und Notfallausrüstung in der Kabine

  • Kabinendokumente und Checklisten

  • Ansagetraining Deutsch/Englisch

  • Weltzeit-Zonen

  • Flugdienstplanung (Flug-, Dienst-, und Ruhezeiten)

  • Catering (Speisen und Getränke)

  • Weisungsrecht und Verantwortlichkeiten an Bord: briefing und debriefing

  • Persönlichkeit und äußere Erscheinung, Umgangsformen

  • Notfalltraining/Emergency Training

Praktikum

In der Regel ist ein Praktikum in die Ausbildung integriert bzw. schließt sich eine Praxisphase an die theoretische Ausbildung an.

Lernorte

Flugbegleiter/innen werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernorte sind

  • Unterrichtsräume an der Bildungseinrichtung

  • ggf. im Praktikum: an Bord von Flugzeugen

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Bildungseinrichtungen legen eigene Zugangskriterien fest. Zum Teil wird eine abgeschlossene Schulausbildung, z.B. ein mittlerer Bildungsabschluss, vorausgesetzt.

Darüber hinaus wird für den Zugang zur Ausbildung z.B. gefordert:

  • Mindestalter (z.B. 18 Jahre)

  • Mindestkörpergröße (z.B. 1,60 m)

  • Nachweis über eine medizinische Eignungsuntersuchung

  • fließendes Deutsch und Englisch und evtl. weitere Fremdsprachen

  • gültiger Reisepass für einen uneingeschränkten weltweiten Einsatz

Wer sich regelmäßig in nicht allgemein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes aufhält, benötigt eine Bestätigung der Zuverlässigkeit von der Luftsicherheitsbehörde.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

  • Deutsch: z.B. um mit Reisenden und Crew-Mitgliedern zu kommunizieren

  • Englisch und weitere Fremdsprachen: z.B. um sich im internationalen Luftverkehr zu verständigen

Auswahlverfahren

Die Bewerber/innen müssen in der Regel an einem Auswahlverfahren teilnehmen.

Ausbildungsvergütung

Sofern ein Schulungsvertrag mit einer Fluggesellschaft besteht, kann es zur Zahlung von Schulungsentgelt kommen.

Perspektiven nach der Ausbildung

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Flugbegleiter/innen vor allem in Unternehmen des Personenflugverkehrs.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung können Flugbegleiter/innen ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Luftsicherheit bis hin zu interkultureller Kompetenz.

Beruflich weiterkommen

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Fachwirt/in für Personenverkehr und Mobilität abzulegen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Luftverkehrsmanagement erwerben.