Fluglehrer/in
Was macht man in diesem Beruf?
Fluglehrer/innen unterrichten, in Abhängigkeit von der Lehrberechtigung, über die sie verfügen, Flugschüler/innen im Führen verschiedener Flugzeug- und Hubschraubertypen. Im Rahmen des theoretischen Unterrichts vermitteln sie Kenntnisse über Navigation, Bedienung von Flugzeugapparaturen, Sprechfunk, Luftrecht oder Flugsicherung. Im praktischen Unterricht arbeiten Fluglehrer/innen direkt im oder am Flugzeug. Vor und nach dem Flug führen sie mit den Schülern und Schülerinnen Flugbesprechungen durch. Pflege- und Instandsetzungsarbeiten an Flugzeugen bzw. Hubschraubern gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Fluglehrer/innen finden Beschäftigung in Flug- und Segelflugschulen bzw. -vereinen. Arbeitsorte: Fluglehrer/innen arbeiten in erster Linie in Schulungsräumen in Flugzeugen, Helikoptern und anderen Luftfahrtgeräten in Büroräumen Welche Vorbildung wird erwartet? Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Zugangsvoraussetzungen sind der Besitz der Pilotenlizenz, für die die Lehrberechtigung erworben werden soll, sowie entsprechende Flugerfahrung. Darüber hinaus werden z.B. ein Mindestalter, ein Führungszeugnis, ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis und der Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe gefordert. Worauf kommt es an? Anforderungen: Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt (z.B. beim Überprüfen der Sicherheitsausrüstung und Abarbeiten der Checklisten vor dem Flugbetrieb) Entscheidungsfähigkeit und Reaktionsgeschwin
Die Ausbildung im Überblick
Fluglehrer/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte Aus- bzw. Weiterbildung auf Grundlage einer europäischen Verordnung. Sie dauert in Vollzeit ca. 1-5 Monate.
Der Erwerb der Lehrberechtigung setzt Flugerfahrung in der Lizenzstufe voraus, die man ausbilden möchte.
Ausbildungsinhalte
Pädagogik
menschliches Leistungsvermögen
spezielle Risiken beim Flugunterricht
Nachtflugausbildung
Psychologie
Verwaltungsangelegenheiten bei der Ausbildung
Der theoretische Unterricht wird durch eine praktische Ausbildung ergänzt, in der man z.B. die fliegerischen Standards auffrischt, auf dem zu verwendenden Flugzeugmuster auf dem Lehrersitz fliegt sowie Flugübungen demonstriert und erklärt.
PraktikumIst ein Praktikum in die Aus- bzw. Weiterbildung integriert oder schließt sich eine Praxisphase an die theoretische Aus- bzw. Weiterbildung an, arbeiten die angehenden Fluglehrer/innen z.B. in Flugschulen.
Ausbildungsaufbau
Die Lehrgänge sind unterschiedlich strukturiert und von unterschiedlicher Dauer. Beispielsweise bestehen sie aus Modulen, die aufeinander aufbauen.
Beispiel für ein UnterrichtsprogrammTheoretischer Unterricht: 125 Stunden
Flugtraining mit Fluglehrer/in auf unterschiedlichen Flugzeugmodellen: 30 Stunden
155 Stunden
Lernorte
Fluglehrer/innen werden in schulischer Form ausgebildet.
Lernorte sind
bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an der Bildungseinrichtung, an Bord von Flugzeugen und anderen Luftfahrzeugen
bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Unterrichtsräume, an Bord von Flugzeugen und anderen Luftfahrzeugen bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten
im Praktikum: Flugschulen
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.
Zugangsvoraussetzungen sind der Besitz der Pilotenlizenz, für die die Lehrberechtigung erworben werden soll, sowie entsprechende Flugerfahrung.
Darüber hinaus wird für den Zugang zur Aus- bzw. Weiterbildung gefordert:
Mindestalter (i.d.R. 18 Jahre)
flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1
Erklärung über schwebende Strafverfahren
Führungszeugnis
Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe
Auszug aus dem Fahreignungsregister
Wer sich regelmäßig in nicht allgemein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes aufhält, benötigt eine Bestätigung der Zuverlässigkeit von der Luftsicherheitsbehörde.
Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Aus- bzw. Weiterbildung:
Technik: z.B. um Bedienung und einzelne Funktionen des jeweiligen Flugzeugtyps zu verstehen
Deutsch: z.B. um Schüler und Schülerinnen anleiten zu können
Englisch: z.B. um im Flugverkehr zu kommunizieren
Mathematik: z.B. um Navigationsberechnungen durchzuführen
Pädagogik/Psychologie z.B. um Kenntnisse und Fertigkeiten zielgruppengerecht zu vermitteln
Ausbildungsvergütung
Für die Aus- bzw. Weiterbildung wird keine Vergütung gezahlt.
Perspektiven nach der Ausbildung
Nach ihrer Aus- bzw. Weiterbildung arbeiten Fluglehrer/innen in Flug- und Segelflugschulen.
Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung können Fluglehrer/innen ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei vom Bereich Luftverkehr bis hin zu Englisch.
Beruflich weiterkommenMit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Luft- und Raumfahrttechnik erwerben.
Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. durch eine freiberufliche Tätigkeit bei Sportflugvereinen und Flugschulen oder durch die Gründung einer eigenen Flugschule.