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Zurück zur Übersicht Schulische Ausbildung

Fluglehrer/in

Unterschiedlich, ca. 1-5 Monate (Vollzeit) - je nach Bildungsangebot und Lernform Bildungseinrichtung und Flugschule (im Praktikum)

Was macht man in diesem Beruf?

Fluglehrer/innen unterrichten, in Abhängigkeit von der Lehrberechtigung, über die sie verfügen, Flugschüler/innen im Führen verschiedener Flugzeug- und Hubschraubertypen. Im Rahmen des theoretischen Unterrichts vermitteln sie Kenntnisse über Navigation, Bedienung von Flugzeugapparaturen, Sprechfunk, Luftrecht oder Flugsicherung. Im praktischen Unterricht arbeiten Fluglehrer/innen direkt im oder am Flugzeug. Vor und nach dem Flug führen sie mit den Schülern und Schülerinnen Flugbesprechungen durch. Pflege- und Instandsetzungsarbeiten an Flugzeugen bzw. Hubschraubern gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Fluglehrer/innen finden Beschäftigung in Flug- und Segelflugschulen bzw. -vereinen. Arbeitsorte: Fluglehrer/innen arbeiten in erster Linie in Schulungsräumen in Flugzeugen, Helikoptern und anderen Luftfahrtgeräten in Büroräumen Welche Vorbildung wird erwartet? Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Zugangsvoraussetzungen sind der Besitz der Pilotenlizenz, für die die Lehrberechtigung erworben werden soll, sowie entsprechende Flugerfahrung. Darüber hinaus werden z.B. ein Mindestalter, ein Führungszeugnis, ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis und der Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe gefordert. Worauf kommt es an? Anforderungen: Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt (z.B. beim Überprüfen der Sicherheitsausrüstung und Abarbeiten der Checklisten vor dem Flugbetrieb) Entscheidungsfähigkeit und Reaktionsgeschwin

Die Ausbildung im Überblick

Fluglehrer/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte Aus- bzw. Weiterbildung auf Grundlage einer europäischen Verordnung. Sie dauert in Vollzeit ca. 1-5 Monate.

Der Erwerb der Lehrberechtigung setzt Flugerfahrung in der Lizenzstufe voraus, die man ausbilden möchte.

Ausbildungsinhalte

Während der theoretischen Aus- bzw. Weiterbildung erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:
  • Pädagogik

  • menschliches Leistungsvermögen

  • spezielle Risiken beim Flugunterricht

  • Nachtflugausbildung

  • Psychologie

  • Verwaltungsangelegenheiten bei der Ausbildung

Der theoretische Unterricht wird durch eine praktische Ausbildung ergänzt, in der man z.B. die fliegerischen Standards auffrischt, auf dem zu verwendenden Flugzeugmuster auf dem Lehrersitz fliegt sowie Flugübungen demonstriert und erklärt.

Praktikum

Ist ein Praktikum in die Aus- bzw. Weiterbildung integriert oder schließt sich eine Praxisphase an die theoretische Aus- bzw. Weiterbildung an, arbeiten die angehenden Fluglehrer/innen z.B. in Flugschulen.

Ausbildungsaufbau

Die Lehrgänge sind unterschiedlich strukturiert und von unterschiedlicher Dauer. Beispielsweise bestehen sie aus Modulen, die aufeinander aufbauen.

Beispiel für ein Unterrichtsprogramm
  • Theoretischer Unterricht: 125 Stunden

  • Flugtraining mit Fluglehrer/in auf unterschiedlichen Flugzeugmodellen: 30 Stunden

Gesamtstundenzahl:

155 Stunden

Lernorte

Fluglehrer/innen werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an der Bildungseinrichtung, an Bord von Flugzeugen und anderen Luftfahrzeugen

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Unterrichtsräume, an Bord von Flugzeugen und anderen Luftfahrzeugen bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

  • im Praktikum: Flugschulen

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Zugangsvoraussetzungen sind der Besitz der Pilotenlizenz, für die die Lehrberechtigung erworben werden soll, sowie entsprechende Flugerfahrung.

Darüber hinaus wird für den Zugang zur Aus- bzw. Weiterbildung gefordert:

  • Mindestalter (i.d.R. 18 Jahre)

  • flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1

  • Erklärung über schwebende Strafverfahren

  • Führungszeugnis

  • Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe

  • Auszug aus dem Fahreignungsregister

Wer sich regelmäßig in nicht allgemein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes aufhält, benötigt eine Bestätigung der Zuverlässigkeit von der Luftsicherheitsbehörde.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Aus- bzw. Weiterbildung:

  • Technik: z.B. um Bedienung und einzelne Funktionen des jeweiligen Flugzeugtyps zu verstehen

  • Deutsch: z.B. um Schüler und Schülerinnen anleiten zu können

  • Englisch: z.B. um im Flugverkehr zu kommunizieren

  • Mathematik: z.B. um Navigationsberechnungen durchzuführen

  • Pädagogik/Psychologie z.B. um Kenntnisse und Fertigkeiten zielgruppengerecht zu vermitteln

Ausbildungsvergütung

Für die Aus- bzw. Weiterbildung wird keine Vergütung gezahlt.

Perspektiven nach der Ausbildung

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Aus- bzw. Weiterbildung arbeiten Fluglehrer/innen in Flug- und Segelflugschulen.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung können Fluglehrer/innen ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei vom Bereich Luftverkehr bis hin zu Englisch.

Beruflich weiterkommen

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Luft- und Raumfahrttechnik erwerben.

Sich selbstständig machen

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. durch eine freiberufliche Tätigkeit bei Sportflugvereinen und Flugschulen oder durch die Gründung einer eigenen Flugschule.