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Zurück zur Übersicht Schulische Ausbildung

Fluglotse/Fluglotsin

2-3 Jahre (Vollzeit) Bildungseinrichtung und Flugsicherungsstelle

Was macht man in diesem Beruf?

Fluglotsen und Fluglotsinnen kontrollieren die Bewegungen aller Luftfahrzeuge auf den Flughäfen und in einem zugeteilten Luftraum, dem sogenannten Sektor. Von den Kontrolltürmen oder -zentralen aus überwachen sie als Tower- oder Centerlotsen und -lotsinnen ihren Sektor am Radarschirm und regeln die zeitlichen und räumlichen Abstände zwischen Flugzeugen, damit sie sich nicht gegenseitig behindern oder gefährden. Per Sprechfunk geben sie Anweisungen für Start, Landung, Steig- oder Sinkflug und versehen Flugzeugführer/innen mit den Angaben, die für einen sicheren Flug wichtig sind. Sie halten auch Kontakt zum Wetterdienst und den Flughafengesellschaften Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Fluglotsen/Fluglotsinnen finden Beschäftigung bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bei Flughafenbetrieben bei der Bundeswehr Arbeitsorte: Fluglotsen/Fluglotsinnen arbeiten in erster Linie im Tower (Kontrollturm) eines Flughafens. Welche Vorbildung wird erwartet? Für diese Ausbildung wird die allgemeine Hochschulreife vorausgesetzt. Darüber hinaus werden z.B. ein Mindest- und Höchstalter, gute Englischkenntnisse, ein Nachweis der medizinischen Tauglichkeit sowie der geistigen und psychologischen Eignung gefordert. Worauf kommt es an? Anforderungen: Aufmerksamkeit, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Überwachen von Radaranlagen und Regeln des Luftverkehrs) Entscheidungsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit (z.B. bei Abweichungen der Flugroute, bei Gefahrensituationen aufgru

Die Ausbildung im Überblick

Fluglotse/Fluglotsin ist eine 2-3-jährige Ausbildung, die bundesweit einheitlich geregelt ist.

Ausbildungsinhalte

Grundlegende Ausbildung zur Erteilung einer AuszubildendenlizenzErlaubnis Flugplatzkontrolle an Flugplätzen mit Instrumentenflugbetrieb (ADI)
  • Grundkurs Flugverkehrskontrolle (z.B. Flugwetterkunde, Flugfunkdienst, Flugdatenbearbeitung)

  • Erlaubniskurs für Flugplatzkontrolle (z.B. Einweisung in das Simulationssystem, Flugplatzkontrollverfahren, praktische Übungen und Simulation)

Für den zusätzlichen Erwerb der Befugnisse

  • Nutzung von Radar zur Luftverkehrsbeobachtung (RAD)

  • Nutzung von Radar zur Luftverkehrskontrolle (RAD-S)

  • Nutzung von elektronischer Rollverkehrsdarstellung (GMS)

sind weitere Kurse zu absolvieren.

Erlaubnis Anflugkontrolle an Flugplätzen mit elektronischer Luftverkehrsdarstellung (APS)
  • Grundkurs Flugverkehrskontrolle (z.B. Flugwetterkunde, Flugfunkdienst, Flugdatenbearbeitung)

  • Erlaubniskurs für Anflugkontrolle (z.B. funktionsspezifische Kenntnisse aus den Bereichen Flugwetterkunde, Navigation, Luftfahrzeuge und Flugsicherungstechnik)

Für den Erwerb zusätzlicher Befugnisse sind weitere Kurse zu absolvieren.

Erlaubnis Bezirkskontrolle mit elektronischer Luftverkehrsdarstellung (ACS)
  • Grundkurs Flugverkehrskontrolle (z.B. Flugwetterkunde, Flugfunkdienst, Flugdatenbearbeitung)

  • Erlaubniskurs für Bezirkskontrolle (z.B. funktionsspezifische Kenntnisse aus den Bereichen Flugwetterkunde, Navigation, Luftfahrzeuge und Flugsicherungstechnik)

Für den Erwerb zusätzlicher Befugnisse sind weitere Kurse zu absolvieren.

Betriebliche Ausbildung zur Erteilung einer Fluglotsenlizenz

Während der betrieblichen Ausbildung erwirbt man Kenntnisse z.B. über die Organisation der Flugsicherungsstelle, die örtliche Luftraumordnung oder die allgemeine technische Ausrüstung.

Lernorte

Fluglotsen/Fluglotsinnen werden in schulischer Form und einer Praxisphase ausgebildet.

Lernorte sind

  • im theoretischen Ausbildungsteil: Unterrichtsräume der Flugsicherungsakademie; in den praktischen Abschnitten Simulatoren sowie Betriebs- und Dienststellen der Flugsicherung, der Flugverkehrskontrolle und des Flugbetriebes

  • im praktischen Ausbildungsteil: die für den Einsatz vorgesehene Flugsicherungsstelle bzw. Niederlassung im jeweiligen Verwendungsbereich

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Vorausgesetzt wird die allgemeine Hochschulreife.

Darüber hinaus wird für den Zugang zur Ausbildung gefordert:

  • Mindestalter von 18 Jahren

  • Höchstalter von 24 Jahren

  • gute Englischkenntnisse

  • Nachweis der medizinischen Tauglichkeit

  • Nachweis der geistigen und psychologischen Eignung

Wer sich regelmäßig in nicht allgemein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes aufhält, benötigt eine Bestätigung der Zuverlässigkeit von der Luftsicherheitsbehörde.

Personen müssen sich vorab einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen, wenn sie sicherheitsempfindliche Tätigkeiten ausüben sollen.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

  • Technik: z.B. um mit Radar- und Computersystemen umzugehen

  • Mathematik: z.B. um aus Bildern des Radarschirms den dreidimensionalen Luftraum zu erfassen

  • Englisch: z.B. um im Flugverkehr zu kommunizieren

Auswahlverfahren

Durch ein Auswahlverfahren wird vor Ausbildungsbeginn sichergestellt, dass die zukünftigen Fluglotsen und -lotsinnen über die nötige körperliche Tauglichkeit und psychologische Eignung sowie über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügen. Diese sollten dem Niveau eines Englisch-Leistungs- oder -Grundkurses oder einem Sprachzertifikat des Levels C1 des Common European Framework of Reference for Languages entsprechen. Außerdem dürfen Sehkraft und Hörvermögen nicht eingeschränkt sein.

Ausbildungsvergütung

In der Theorie- und Simulationsausbildung in den ersten 12 - 16 Monaten an der Flugsicherungsakademie erhalten die Auszubildenden eine monatliche Bruttoausbildungsvergütung von 1.516 €. Die anschließende praktische Ausbildung von 12 - 24 Monaten als "On-the-job-Training" in einer Kontrollzentrale oder in einem Tower wird mit ca. 5.000 € (monatlich brutto) vergütet.

Quelle:

DFS Deutsche Flugsicherung

Perspektiven nach der Ausbildung

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Fluglotsen und Fluglotsinnen vor allem in Kontrollzentralen zur Flugsicherung oder bei Flughafenbetrieben.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung können Fluglotsen und Fluglotsinnen ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Luftverkehr bis hin zu Luftsicherheit.

Beruflich weiterkommen

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Luftverkehrsmanagement erwerben.