Förderlehrer/in
Was macht man in diesem Beruf?
Förderlehrer/innen unterstützen den Schulunterricht als kooperative Lernbegleitung. Gemeinsam mit Klassen- und Fachlehrkräften analysieren sie den Lernstand der Schüler/innen und entwickeln Förderpläne. Dabei kann es sowohl um das Ausgleichen von Lerndefiziten gehen als auch um die gezielte Förderung besonders leistungsstarker Schüler/innen. Förderlehrer/innen können Klassenlehrer/innen beim Unterricht im Klassenverband unterstützen. Meist arbeiten sie aber mit kleinen Gruppen, gelegentlich auch mit einzelnen Schülern und Schülerinnen, und passen den Unterricht in Deutsch, Mathematik oder Deutsch als Zweitsprache jeweils individuell an. Regelmäßig informieren sie die kooperierenden Lehrkräfte über die Ergebnisse ihrer Arbeit. Darüber hinaus bieten sie ggf. auch Arbeitsgemeinschaften an, z.B. zu Themen wie Schultheater, Computer AG, Lernen lernen oder Schülerzeitung. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Förderlehrer/innen finden Beschäftigung an Grund-, Mittel- und Förderschulen in Bayern. Arbeitsorte: Förderlehrer/innen arbeiten in erster Linie in Klassen-, Gruppenräumen, im Lehrerzimmer zu Hause (Unterrichtsvorbereitung) Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch im Freien (Umwelterziehung, Ausflüge) Welche Vorbildung wird erwartet? Vorausgesetzt wird ein mittlerer Bildungsabschluss . Darüber hinaus wird z.B. ein Mindestalter und ggf. ein Führungszeugnis gefordert. Worauf kommt es an? Anforderungen: Pädagogische Fähigkeiten (z.B. beim Anleiten und Motivieren der Schüler/innen
Die Ausbildung im Überblick
Förderlehrer/in ist eine Ausbildung an Staatsinstituten für die Ausbildung von Förderlehrern, die landesrechtlich geregelt ist. Die schulische Ausbildung dauert in Vollzeit 3 Jahre, der anschließende Vorbereitungsdienst 2 Jahre.
Ausbildungsinhalte
Schulpädagogik
Psychologie
allgemeine Pädagogik
Fachdidaktik Deutsch mit den jeweiligen fachlichen Inhalten
Fachdidaktik Mathematik mit den jeweiligen fachlichen Inhalten
Fachdidaktik Deutsch als Zweitsprache
Lernbeobachtung und Förderplanung
individualisierende Unterrichtsformen
Förderung sozial-emotionaler Kompetenz
Medienpädagogik/Informationstechnologie
Die theoretischen Inhalte der fachlichen und pädagogischen Ausbildung werden durch mehrere Praktika in allen Jahrgangsstufen der Grund-, Mittel- und Förderschule umgesetzt und angewandt.
VorbereitungsdienstWährend des Vorbereitungsdienstes nehmen die Förderlehreranwärter/innen an Seminarveranstaltungen teil. Der praktische Einsatz während des Vorbereitungsdienstes erfolgt durch Hospitation an Schulen eines bestimmten Regierungsbezirkes.
Lernorte
Förderlehrer/innen werden in schulischer Form ausgebildet.
Lernorte sind
Unterrichtsräume an Staatsinstituten einschließlich schuleigener Werkstätten
Schulpraktika: Unterrichtsräume von Grund-, Mittel- und Förderschulen
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Vorausgesetzt wird ein mittlerer Bildungsabschluss.
Darüber hinaus wird für den Zugang zur Ausbildung gefordert:
Mindestalter von 16 Jahren
ggf. Führungszeugnis
Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Attest
In ein Beamtenverhältnis auf Widerruf während des Vorbereitungsdienstes kann i.d.R. nur berufen werden, wer Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt.
Ein Nachweis über den Masernschutz ist für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nötig. Darüber hinaus können Einrichtungen weitere Schutzimpfungen (z.B. gegen Hepatitis A und B) bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangen.
Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:
Deutsch: z.B. für die individuelle Förderung im Deutschunterricht
Pädagogik/Psychologie: z.B. um Schüler/Schülerinnen angemessen zu fördern
Mathematik: z.B. um Schüler/Schülerinnen mit Leistungsschwächen in Mathematik zu unterrichten
Auswahlverfahren
Es finden eine schriftliche Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie ein Aufnahmegespräch statt.
Ausbildungsvergütung
Der schulische Teil der Ausbildung wird nicht vergütet.
Für den an die schulische Ausbildung anschließenden Vorbereitungsdienst erhalten die angehenden Förderlehrer und -lehrerinnen Anwärterbezüge.
Die Anwärterbezüge bestehen aus einem Anwärtergrundbetrag und ggf. einem Familienzuschlag. Die Höhe des Anwärtergrundbetrages bemisst sich nach der Besoldungsgruppe des Eingangsamtes, das nach der Ausbildung verliehen wird. Für die Besoldungsgruppe A 9, die angehenden Förderlehrern und -lehrerinnen im Eingangsamt zugewiesen wird, beträgt der Anwärtergrundbetrag in Bayern 1.564 € im Monat.
Quelle:
Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Perspektiven nach der Ausbildung
Nach ihrer Ausbildung arbeiten Förderlehrer/innen an Grund-, Mittel- und Förderschulen in Bayern.
Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung können Förderlehrer/innen ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Lernpädagogik bis hin zu Erziehung.
Beruflich weiterkommenMit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Hochschulabschluss im Studienfach Lehramt an Grundschulen erwerben.
Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einer privaten Nachhilfeschule.