Fremdsprachenkorrespondent/in
Was macht man in diesem Beruf?
Fremdsprachenkorrespondenten und -korrespondentinnen übernehmen Aufgaben, die fremdsprachliche und auch landeskundliche Kenntnisse verlangen. Sie prüfen und erstellen Lieferscheine, Rechnungen, Zolldokumente und Warenbegleitpapiere für ein- oder ausgehende Sendungen, wickeln die fremdsprachliche Geschäftskorrespondenz ab und übernehmen anspruchsvolle Übersetzungstätigkeiten. Des Weiteren führen sie Telefonate in einer oder mehreren Fremdsprachen und erarbeiten Projektunterlagen, Präsentationen, Broschüren oder Dokumentationen. Sie betreuen ausländische Geschäftspartner und dolmetschen bei Geschäftstreffen, Messen oder Firmenpräsentationen. Darüber hinaus erledigen sie allgemeine Büro- und Sachbearbeitungsaufgaben. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Fremdsprachenkorrespondenten und -korrespondentinnen finden Beschäftigung in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche bzw. in international agierenden Verbänden und Organisationen. Arbeitsorte: Fremdsprachenkorrespondenten und -korrespondentinnen arbeiten in erster Linie in Büro- und Besprechungsräumen Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch beim Kunden in Messehallen im Homeoffice bzw. mobil Welcher Schulabschluss wird erwartet? Für die Ausbildung ist i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich. Die Berufsfachschulen wählen nach eigenen Kriterien aus. Worauf kommt es an? Anforderungen: Kommunikationsfähigkeit und interkulturelle Kompetenz (z.B. den Sprach- und Kulturkreis der Geschäftspartner bei fremdsprachiger Ge
Die Ausbildung im Überblick
Fremdsprachenkorrespondent/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen.
Sie dauert in Vollzeit 2-3 Jahre, in Teilzeit 4 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Darüber hinaus gibt es Ausbildungen, die nach internen Regelungen der Bildungsanbieter durchgeführt werden.
Ausbildungsinhalte
Beherrschen der 1. Fremdsprache (i. d. R. Englisch) auf der Niveaustufe B 2/C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER), der 2. Fremdsprache auf der Niveaustufe A 2/B 1 des GER und ggf. einer 3. Fremdsprache auf der Niveaustufe A 1/A 2 des GER
Anwenden der Fremdsprachen in unterschiedlichen Situationen des Berufs- und Arbeitslebens
Beherrschen der Sprache mündlich in Phonetik, Intonation und Sprechfertigkeit
Anwenden wirtschaftlicher Grundkenntnisse und Beherrschen der Fachterminologie in Deutsch und in der Fremdsprache
Führen fremdsprachlicher Korrespondenz, einfachere Übersetzungs- und Dolmetscheraufgaben
Betreuung ausländischer Gäste und Geschäftspartner, Pflege geschäftlicher Kontakte mit ausländischen Unternehmen und Geschäftspartnern
Einsatz moderner Kommunikationsmittel
Anwenden fundierter IT-Kenntnisse
Während der Ausbildung werden i.d.R. auch Fächer wie Deutsch, Rechnungswesen und Wirtschaftslehre unterrichtet.
BetriebspraktikaBei Praktika werden die theoretischen Inhalte z.B. in international ausgerichteten Unternehmen umgesetzt und angewendet. Die Schüler/innen erhalten Einblick in das Betriebsgeschehen, sammeln Erfahrungen in den berufstypischen Arbeitsmethoden und gewinnen einen Überblick über Aufbau und Ablauforganisation des Betriebs bzw. der Behörde.
Ausbildungsaufbau
Erste Fremdsprache Englisch/Französisch:
Allgemeine Sprachgrundlagen: 1. Schuljahr 6 Wochenstunden, 2. Schuljahr 4 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
Mündliche Sprachbeherrschung und Gesprächsdolmetschen: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 4 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
Einführung in das Übersetzen: 1. Schuljahr 3 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
Übersetzen aus der Fremdsprache (gemein- und fachsprachliche Texte): 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
Übersetzen in die Fremdsprache (gemein- und fachsprachliche Texte): 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
Korrespondenz (zweisprachig): 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
Auslandskunde (fremdsprachig): 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
Fachkunde und Fachterminologie Wirtschaft oder Technik (mit Übungen, zweisprachig): 1. Schuljahr 3 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
Zweite Fremdsprache:
Allgemeine Sprachgrundlagen: 1. Schuljahr 8 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
Korrespondenz: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
Übersetzung und Textproduktion: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
Mündliche Sprachbeherrschung: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
Allgemeinbildende Fächer:
Deutsch: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
Politik und Gesellschaft: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
Informationsverarbeitung: 1. Schuljahr 3 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden
Wirtschaftsfächer:
Allgemeine Wirtschaftslehre: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, 3. Schuljahr 4 Wochenstunden
Außenwirtschaft: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, 3. Schuljahr 4 Wochenstunden
Rechnungswesen: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, 3. Schuljahr 2 Wochenstunden
1. Schuljahr insgesamt: 30 Wochenstunden
2. Schuljahr insgesamt: 32 Wochenstunden
3. Schuljahr insgesamt: 10 Wochenstunden
Lernorte
Fremdsprachenkorrespondenten und -korrespondentinnen werden in schulischer Form ausgebildet.
Lernorte sind
Berufsfachschule: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband), schuleigene Sprachlabors
Praktikumsbetriebe: Büroräume z.B. von export- oder importorientierten Handels-, Produktions- oder Dienstleistungsunternehmen, international ausgerichteten Interessenvertretungen oder internationalen Organisationen
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
In der Regel ist ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich.
Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland und Bildungsangebot vorliegen.
Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:
Deutsch: z.B. um fremdsprachige Texte ins Deutsche zu übersetzen
Englisch, Französisch und weitere Fremdsprachen: z.B. um fremdsprachige Geschäftskorrespondenz zu erledigen
Auswahlverfahren
Die Schulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus. Es wird i.d.R. Wert auf das gute Beherrschen der jeweiligen Fremdsprache und Deutsch gelegt. Zum Teil werden Aufnahmegespräche durchgeführt.
Ausbildungsvergütung
Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.
Perspektiven nach der Ausbildung
Nach ihrer Ausbildung arbeiten Fremdsprachenkorrespondenten und -korrespondentinnen in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche bzw. in international agierenden Verbänden und Organisationen.
Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Außenhandel bis hin zu Wirtschaftssprachen.
Beruflich weiterkommenEine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es für Absolventen und Absolventinnen der schulischen Ausbildung, die Prüfung als Berufsspezialist/in für fremdsprachige Kommunikation abzulegen.
Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Internationale Wirtschaft erwerben.
Sich selbstständig machenWer sich selbstständig machen möchte, kann z.B. als Anbieter von Bürodienstleistungen (einschließlich fremdsprachiger Korrespondenz und ggf. Übersetzungen) tätig werden.