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Fremdsprachenkorrespondent/in

2-4 Jahre (Vollzeit/Teilzeit) Berufsfachschule und Praktikumsbetrieb

Was macht man in diesem Beruf?

Fremdsprachenkorrespondenten und -korrespondentinnen übernehmen Aufgaben, die fremdsprachliche und auch landeskundliche Kenntnisse verlangen. Sie prüfen und erstellen Lieferscheine, Rechnungen, Zolldokumente und Warenbegleitpapiere für ein- oder ausgehende Sendungen, wickeln die fremdsprachliche Geschäftskorrespondenz ab und übernehmen anspruchsvolle Übersetzungstätigkeiten. Des Weiteren führen sie Telefonate in einer oder mehreren Fremdsprachen und erarbeiten Projektunterlagen, Präsentationen, Broschüren oder Dokumentationen. Sie betreuen ausländische Geschäftspartner und dolmetschen bei Geschäftstreffen, Messen oder Firmenpräsentationen. Darüber hinaus erledigen sie allgemeine Büro- und Sachbearbeitungsaufgaben. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Fremdsprachenkorrespondenten und -korrespondentinnen finden Beschäftigung in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche bzw. in international agierenden Verbänden und Organisationen. Arbeitsorte: Fremdsprachenkorrespondenten und -korrespondentinnen arbeiten in erster Linie in Büro- und Besprechungsräumen Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch beim Kunden in Messehallen im Homeoffice bzw. mobil Welcher Schulabschluss wird erwartet? Für die Ausbildung ist i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich. Die Berufsfachschulen wählen nach eigenen Kriterien aus. Worauf kommt es an? Anforderungen: Kommunikationsfähigkeit und interkulturelle Kompetenz (z.B. den Sprach- und Kulturkreis der Geschäftspartner bei fremdsprachiger Ge

Die Ausbildung im Überblick

Fremdsprachenkorrespondent/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen.

Sie dauert in Vollzeit 2-3 Jahre, in Teilzeit 4 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Darüber hinaus gibt es Ausbildungen, die nach internen Regelungen der Bildungsanbieter durchgeführt werden.

Ausbildungsinhalte

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:
  • Beherrschen der 1. Fremdsprache (i. d. R. Englisch) auf der Niveaustufe B 2/C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER), der 2. Fremdsprache auf der Niveaustufe A 2/B 1 des GER und ggf. einer 3. Fremdsprache auf der Niveaustufe A 1/A 2 des GER

  • Anwenden der Fremdsprachen in unterschiedlichen Situationen des Berufs- und Arbeitslebens

  • Beherrschen der Sprache mündlich in Phonetik, Intonation und Sprechfertigkeit

  • Anwenden wirtschaftlicher Grundkenntnisse und Beherrschen der Fachterminologie in Deutsch und in der Fremdsprache

  • Führen fremdsprachlicher Korrespondenz, einfachere Übersetzungs- und Dolmetscheraufgaben

  • Betreuung ausländischer Gäste und Geschäftspartner, Pflege geschäftlicher Kontakte mit ausländischen Unternehmen und Geschäftspartnern

  • Einsatz moderner Kommunikationsmittel

  • Anwenden fundierter IT-Kenntnisse

Während der Ausbildung werden i.d.R. auch Fächer wie Deutsch, Rechnungswesen und Wirtschaftslehre unterrichtet.

Betriebspraktika

Bei Praktika werden die theoretischen Inhalte z.B. in international ausgerichteten Unternehmen umgesetzt und angewendet. Die Schüler/innen erhalten Einblick in das Betriebsgeschehen, sammeln Erfahrungen in den berufstypischen Arbeitsmethoden und gewinnen einen Überblick über Aufbau und Ablauforganisation des Betriebs bzw. der Behörde.

Ausbildungsaufbau

Beispiel für die Stundenverteilung
  • Erste Fremdsprache Englisch/Französisch:

    • Allgemeine Sprachgrundlagen: 1. Schuljahr 6 Wochenstunden, 2. Schuljahr 4 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

    • Mündliche Sprachbeherrschung und Gesprächsdolmetschen: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 4 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

    • Einführung in das Übersetzen: 1. Schuljahr 3 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

    • Übersetzen aus der Fremdsprache (gemein- und fachsprachliche Texte): 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

    • Übersetzen in die Fremdsprache (gemein- und fachsprachliche Texte): 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

    • Korrespondenz (zweisprachig): 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

    • Auslandskunde (fremdsprachig): 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

    • Fachkunde und Fachterminologie Wirtschaft oder Technik (mit Übungen, zweisprachig): 1. Schuljahr 3 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Zweite Fremdsprache:

    • Allgemeine Sprachgrundlagen: 1. Schuljahr 8 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

    • Korrespondenz: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

    • Übersetzung und Textproduktion: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

    • Mündliche Sprachbeherrschung: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Allgemeinbildende Fächer:

    • Deutsch: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

    • Politik und Gesellschaft: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Informationsverarbeitung: 1. Schuljahr 3 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden, 3. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Wirtschaftsfächer:

    • Allgemeine Wirtschaftslehre: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, 3. Schuljahr 4 Wochenstunden

    • Außenwirtschaft: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, 3. Schuljahr 4 Wochenstunden

    • Rechnungswesen: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, 3. Schuljahr 2 Wochenstunden

Gesamtstundenzahl:
  • 1. Schuljahr insgesamt: 30 Wochenstunden

  • 2. Schuljahr insgesamt: 32 Wochenstunden

  • 3. Schuljahr insgesamt: 10 Wochenstunden

Lernorte

Fremdsprachenkorrespondenten und -korrespondentinnen werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernorte sind

  • Berufsfachschule: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband), schuleigene Sprachlabors

  • Praktikumsbetriebe: Büroräume z.B. von export- oder importorientierten Handels-, Produktions- oder Dienstleistungsunternehmen, international ausgerichteten Interessenvertretungen oder internationalen Organisationen

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

In der Regel ist ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich.

Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland und Bildungsangebot vorliegen.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

  • Deutsch: z.B. um fremdsprachige Texte ins Deutsche zu übersetzen

  • Englisch, Französisch und weitere Fremdsprachen: z.B. um fremdsprachige Geschäftskorrespondenz zu erledigen

Auswahlverfahren

Die Schulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus. Es wird i.d.R. Wert auf das gute Beherrschen der jeweiligen Fremdsprache und Deutsch gelegt. Zum Teil werden Aufnahmegespräche durchgeführt.

Ausbildungsvergütung

Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.

Perspektiven nach der Ausbildung

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Fremdsprachenkorrespondenten und -korrespondentinnen in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche bzw. in international agierenden Verbänden und Organisationen.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Außenhandel bis hin zu Wirtschaftssprachen.

Beruflich weiterkommen

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es für Absolventen und Absolventinnen der schulischen Ausbildung, die Prüfung als Berufsspezialist/in für fremdsprachige Kommunikation abzulegen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Internationale Wirtschaft erwerben.

Sich selbstständig machen

Wer sich selbstständig machen möchte, kann z.B. als Anbieter von Bürodienstleistungen (einschließlich fremdsprachiger Korrespondenz und ggf. Übersetzungen) tätig werden.