Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in
Was macht man in diesem Beruf?
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen wirken bei Körperpflegemaßnahmen mit, betten und lagern Patienten um, teilen Essen aus und helfen bei der Nahrungsaufnahme. Sie beobachten und kontrollieren Vitalwerte, Puls, Temperatur, Blutdruck und Atmung ihrer Patienten. Gegebenenfalls führen sie einfache medizinische Maßnahmen nach ärztlicher Anweisung durch. Darüber hinaus begleiten sie ihre Patienten zu Untersuchungen und Behandlungen. An physikalischen Therapiemaßnahmen sind sie ebenso beteiligt. Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen sind zudem für Sauberkeit und Hygiene zuständig: Sie reinigen und pflegen Instrumente, räumen die Krankenzimmer auf und richten die Betten. Außerdem helfen sie bei der Pflegedokumentation und -organisation mit und unterstützen Fachkräfte wie Pflegefachleute bei den Nachtwachen. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen finden Beschäftigung in Krankenhäusern, Kliniken und Gesundheitszentren in Altenwohn- und -pflegeheimen in Tageskliniken und -pflegestätten in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen bei ambulanten sozialen Diensten Arbeitsorte: Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen arbeiten in erster Linie in Patientenzimmern in Untersuchungs- und Behandlungsräumen in Sanitärräumen Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Büroräumen oder Stationszimmern bei Patienten zu Hause Welcher Schulabschluss wird erwartet? Für die Ausbildung ist i.d.
Die Ausbildung im Überblick
Die landesrechtliche Ausbildung wird zum 1. Januar 2027 durch die bundesweite Ausbildung Pflegefachassistent/Pflegefachassistentin bzw. Pflegefachperson abgelöst. Bis dahin begonnene Ausbildungen können bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden. Abhängig von den landesrechtlichen Vorschriften, können Ausbildungen zudem bis 31. Dezember 2027 neu begonnen und bis 31. Dezember 2030 abgeschlossen werden.
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen.
Sie dauert in Vollzeit 1-2 Jahre, in Teilzeit 2-4 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Ausbildungsinhalte
Berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen
Pflegesituationen wahrnehmen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken
Eigene Arbeit strukturieren und organisieren
Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten
Situationsgerecht kommunizieren
Gesundheit erhalten und fördern
Lebensraum und Lebenszeit gestalten
In akuten Notfällen adäquat handeln
Bei Praktika werden die theoretischen Inhalte z.B. in Krankenhäusern, Kliniken und Einrichtungen der ambulanten Krankenpflegehilfe umgesetzt und angewandt. Die Schüler/innen erhalten Einblick in den klinischen Ablauf, sammeln Erfahrungen in den typischen Arbeitsmethoden und gewinnen einen Überblick über den Aufbau und die Ablauforganisation der jeweiligen Einrichtung.
Ausbildungsaufbau
Berufsübergreifender Bereich:
Deutsch/Kommunikation: 60 Stunden
Englisch: 40 Stunden
Gemeinschaftskunde: 40 Stunden
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik: 40 Stunden
Sport: 40 Stunden
Berufsübergreifender Bereich insgesamt: 220 Stunden
Berufsbezogener Bereich:
Berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen: 140 Stunden
Pflegesituationen wahrnehmen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken: 620 Stunden
Eigene Arbeit strukturieren und organisieren: 40 Stunden
Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten: 70 Stunden
Situationsgerecht kommunizieren: 90 Stunden
Gesundheit erhalten und fördern: 130 Stunden
Lebensraum und Lebenszeit gestalten: 130 Stunden
In akuten Notfällen adäquat handeln: 40 Stunden
Wahlpflichtunterricht: 60 Stunden
Berufsbezogener Bereich insgesamt: 1.320 Stunden
Praktische Ausbildung: 1.440 Stunden
2.980 Stunden
Lernorte
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen werden in schulischer Form ausgebildet.
Lernorte sind
Berufsfachschule: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband), angegliederte klinische oder ambulante Einrichtungen
Praktikumsbetriebe: Räumlichkeiten z.B. von Krankenhäusern, Kliniken, Pflegeheimen
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
In der Regel ist ein Hauptschulabschluss erforderlich. Auch ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung ist notwendig.
Ein Nachweis über den Masernschutz ist für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nötig. Darüber hinaus können Einrichtungen weitere Schutzimpfungen (z.B. gegen Hepatitis A und B) bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangen.
Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland und Bildungsangebot vorliegen.
Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:
Ethik: z.B. um ethische Fragestellungen in der Pflege zu erkennen
Biologie: z.B. um Sachverhalte aus der Pflege zu verstehen
Chemie: z.B. um Zusammensetzung von Desinfektionsmitteln nachzuvollziehen
Deutsch: z.B. um Patienten/Patientinnen Pflegemaßnahmen zu erklären
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe ist durch Gesetze und Verordnungen der Länder geregelt. In vielen Bundesländern besteht ein Anspruch auf Ausbildungsvergütung.
Perspektiven nach der Ausbildung
Nach ihrer Ausbildung arbeiten Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen z.B. in Krankenhäusern, Facharztpraxen, Gesundheitszentren oder bei ambulanten Alten- und Krankenpflegediensten.
Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Krankenpflege bis hin zu Hygiene im Gesundheitsbereich.
Beruflich weiterkommenNach erfolgreicher Abschlussprüfung können Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen eine verkürzte Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau absolvieren.
Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen abzulegen.
Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Pflegepraxis erwerben.
Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. freiberuflich in der ambulanten Pflegehilfe.