heyJobstarter
Zurück zur Übersicht Schulische Ausbildung

Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in

1-4 Jahre (Vollzeit/Teilzeit) Berufsfachschule und Praktikumsbetrieb

Was macht man in diesem Beruf?

Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen wirken bei Körperpflegemaßnahmen mit, betten und lagern Patienten um, teilen Essen aus und helfen bei der Nahrungsaufnahme. Sie beobachten und kontrollieren Vitalwerte, Puls, Temperatur, Blutdruck und Atmung ihrer Patienten. Gegebenenfalls führen sie einfache medizinische Maßnahmen nach ärztlicher Anweisung durch. Darüber hinaus begleiten sie ihre Patienten zu Untersuchungen und Behandlungen. An physikalischen Therapiemaßnahmen sind sie ebenso beteiligt. Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen sind zudem für Sauberkeit und Hygiene zuständig: Sie reinigen und pflegen Instrumente, räumen die Krankenzimmer auf und richten die Betten. Außerdem helfen sie bei der Pflegedokumentation und -organisation mit und unterstützen Fachkräfte wie Pflegefachleute bei den Nachtwachen. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen finden Beschäftigung in Krankenhäusern, Kliniken und Gesundheitszentren in Altenwohn- und -pflegeheimen in Tageskliniken und -pflegestätten in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen bei ambulanten sozialen Diensten Arbeitsorte: Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen arbeiten in erster Linie in Patientenzimmern in Untersuchungs- und Behandlungsräumen in Sanitärräumen Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Büroräumen oder Stationszimmern bei Patienten zu Hause Welcher Schulabschluss wird erwartet? Für die Ausbildung ist i.d.

Die Ausbildung im Überblick

Die landesrechtliche Ausbildung wird zum 1. Januar 2027 durch die bundesweite Ausbildung Pflegefachassistent/Pflegefachassistentin bzw. Pflegefachperson abgelöst. Bis dahin begonnene Ausbildungen können bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden. Abhängig von den landesrechtlichen Vorschriften, können Ausbildungen zudem bis 31. Dezember 2027 neu begonnen und bis 31. Dezember 2030 abgeschlossen werden.

Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen.

Sie dauert in Vollzeit 1-2 Jahre, in Teilzeit 2-4 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Ausbildungsinhalte

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts lernt man beispielsweise:
  • Berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen

  • Pflegesituationen wahrnehmen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken

  • Eigene Arbeit strukturieren und organisieren

  • Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten

  • Situationsgerecht kommunizieren

  • Gesundheit erhalten und fördern

  • Lebensraum und Lebenszeit gestalten

  • In akuten Notfällen adäquat handeln

Praktika

Bei Praktika werden die theoretischen Inhalte z.B. in Krankenhäusern, Kliniken und Einrichtungen der ambulanten Krankenpflegehilfe umgesetzt und angewandt. Die Schüler/innen erhalten Einblick in den klinischen Ablauf, sammeln Erfahrungen in den typischen Arbeitsmethoden und gewinnen einen Überblick über den Aufbau und die Ablauforganisation der jeweiligen Einrichtung.

Ausbildungsaufbau

Beispiel für die Stundenverteilung
  • Berufsübergreifender Bereich:

    • Deutsch/Kommunikation: 60 Stunden

    • Englisch: 40 Stunden

    • Gemeinschaftskunde: 40 Stunden

    • Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik: 40 Stunden

    • Sport: 40 Stunden

    Berufsübergreifender Bereich insgesamt: 220 Stunden

  • Berufsbezogener Bereich:

    • Berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen: 140 Stunden

    • Pflegesituationen wahrnehmen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken: 620 Stunden

    • Eigene Arbeit strukturieren und organisieren: 40 Stunden

    • Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten: 70 Stunden

    • Situationsgerecht kommunizieren: 90 Stunden

    • Gesundheit erhalten und fördern: 130 Stunden

    • Lebensraum und Lebenszeit gestalten: 130 Stunden

    • In akuten Notfällen adäquat handeln: 40 Stunden

    • Wahlpflichtunterricht: 60 Stunden

    Berufsbezogener Bereich insgesamt: 1.320 Stunden

  • Praktische Ausbildung: 1.440 Stunden

Gesamtstundenzahl:

2.980 Stunden

Lernorte

Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernorte sind

  • Berufsfachschule: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband), angegliederte klinische oder ambulante Einrichtungen

  • Praktikumsbetriebe: Räumlichkeiten z.B. von Krankenhäusern, Kliniken, Pflegeheimen

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

In der Regel ist ein Hauptschulabschluss erforderlich. Auch ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung ist notwendig.

Ein Nachweis über den Masernschutz ist für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nötig. Darüber hinaus können Einrichtungen weitere Schutzimpfungen (z.B. gegen Hepatitis A und B) bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangen.

Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland und Bildungsangebot vorliegen.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

  • Ethik: z.B. um ethische Fragestellungen in der Pflege zu erkennen

  • Biologie: z.B. um Sachverhalte aus der Pflege zu verstehen

  • Chemie: z.B. um Zusammensetzung von Desinfektionsmitteln nachzuvollziehen

  • Deutsch: z.B. um Patienten/Patientinnen Pflegemaßnahmen zu erklären

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe ist durch Gesetze und Verordnungen der Länder geregelt. In vielen Bundesländern besteht ein Anspruch auf Ausbildungsvergütung.

Perspektiven nach der Ausbildung

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen z.B. in Krankenhäusern, Facharztpraxen, Gesundheitszentren oder bei ambulanten Alten- und Krankenpflegediensten.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Krankenpflege bis hin zu Hygiene im Gesundheitsbereich.

Beruflich weiterkommen

Nach erfolgreicher Abschlussprüfung können Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen eine verkürzte Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau absolvieren.

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen abzulegen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Pflegepraxis erwerben.

Sich selbstständig machen

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. freiberuflich in der ambulanten Pflegehilfe.