Gymnastiklehrer/in
Was macht man in diesem Beruf?
Gymnastiklehrer/innen leiten Menschen aller Altersgruppen an, ihre Gesundheit durch Bewegungsübungen zu erhalten oder wiederherzustellen. Sie planen Übungsprogramme und führen Kurse und bewegungstherapeutische Maßnahmen durch. Dabei vermitteln sie Freude an der Bewegung und fördern Bewegungssinn, Körpergefühl und Gesundheitsbewusstsein. Die Auswahl des Übungsprogramms stimmen sie je nach Teilnehmerkreis auf Gruppen oder Einzelpersonen ab. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Gymnastiklehrer/innen finden Beschäftigung in Fitnesszentren und Sportvereinen in Vorsorge- und Rehabilitationskliniken an Tanzschulen in Sporthotels und Ferienzentren in Bildungsstätten Arbeitsorte: Gymnastiklehrer/innen arbeiten in erster Linie in Gymnastik- und Tanzräumen in Sporthallen Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Behandlungsräumen in Schwimmbädern auf Sportplätzen und -anlagen im Freien in Büroräumen Welcher Schulabschluss wird erwartet? Für die Ausbildung ist i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich. Die Berufsfachschulen und Berufskollegs wählen nach eigenen Kriterien aus. Worauf kommt es an? Anforderungen: Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Vorführen der Übungen und Bewegungen) Pädagogische Fähigkeiten und mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. beim Anleiten und Motivieren der Gymnastikschüler/innen) Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit (z.B. beim Beurteilen des Lernfortschritts und entsprechenden Anpassen der Trainingspläne) Verantwortungsbewusstsein (z.B. Erken
Die Ausbildung im Überblick
Gymnastiklehrer/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen und Berufskollegs.
Sie dauert 2-3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Ausbildungsinhalte
wie der menschliche Körper aufgebaut ist und funktioniert und zu welchen Verletzungen es beim Sport kommen kann
wie man gymnastische Bewegungsabläufe mit und ohne Handgerät ausführt
wie Tänze verschiedener Stilrichtungen (z.B. Folklore, Jazz Dance, Modern Dance, Hip-Hop) gestaltet werden
welche Möglichkeiten die rhythmische Gymnastik bietet, wie man Bewegungen mit Musik improvisiert und begleitet
wie man eine gymnastische Übungsstunde methodisch und didaktisch aufbaut
worauf beim Unterricht mit verschiedenen Zielgruppen (z.B. Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren oder Menschen mit Behinderungen) zu achten ist
wie Gymnastik in der Prävention und Rehabilitation eingesetzt werden kann
wie man Koordination und Kondition trainiert und das Training richtig dosiert
mit welchen Methoden gymnastische Übungen ergänzt werden können, etwa mit Entspannungstechniken, Atemtherapie, Massage oder Rückenschule
welche Grundlagen der Kranken- und Schwangerschaftsgymnastik sowie der Sporttherapie und Motopädie in die gymnastische Arbeit einbezogen werden können
wie das Sportwesen organisiert ist, wie man Sportveranstaltungen plant und durchführt, wie Wettkämpfe ablaufen, welche Regeln für die verschiedenen Sportarten gelten
welche rechtlichen Regelungen in der Berufsausübung von Bedeutung sind (z.B. Aufsichtspflicht)
Je nach Angebot der Schule umfasst der Unterricht auch Training in verschiedenen Ballsportarten (z.B. Fuß-, Volley-, Hand- und Basketball), im Schwimmen, Skifahren, in der Leichtathletik, im Fitnessbereich oder Geräteturnen.
Während der Ausbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde unterrichtet.
BetriebspraktikaBei Praktika werden die theoretischen Inhalte in Gymnastikräumen umgesetzt und angewandt. Die Schüler/innen erhalten Einblick in das Betriebsgeschehen, sammeln Erfahrungen in den berufstypischen Arbeitsmethoden und gewinnen einen Überblick über Aufbau und Ablauforganisation des Betriebs, z.B. von Kindergärten oder Erwachseneneinrichtungen.
ZusatzkenntnisseJe nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Fachhochschulreife ermöglichen.
Ausbildungsaufbau
1. Praxis:
Gymnastik: 1. Ausbildungshalbjahr 11 Wochenstunden, 2. Ausbildungshalbjahr 11 Wochenstunden, 3. Ausbildungshalbjahr 11 Wochenstunden, 4. Ausbildungshalbjahr 11 Wochenstunden, 5. Ausbildungshalbjahr 6 Wochenstunden, 6. Ausbildungshalbjahr 6 Wochenstunden
Tanz: 1. Ausbildungshalbjahr 2 Wochenstunden, 2. Ausbildungshalbjahr 2 Wochenstunden, 3. Ausbildungshalbjahr 2 Wochenstunden, 4. Ausbildungshalbjahr 2 Wochenstunden, 5. Ausbildungshalbjahr 2 Wochenstunden, 6. Ausbildungshalbjahr 2 Wochenstunden
Rhythmisch-musikalische Ausbildung: 1. Ausbildungshalbjahr 3 Wochenstunden, 2. Ausbildungshalbjahr 3 Wochenstunden, 3. Ausbildungshalbjahr 2 Wochenstunden, 4. Ausbildungshalbjahr 2 Wochenstunden, 5. Ausbildungshalbjahr 2 Wochenstunden, 6. Ausbildungshalbjahr 2 Wochenstunden
2. Theorie:
z.B. Sportbiologie, Bewegungs- und Trainingslehre oder Pädagogik: 1. Ausbildungshalbjahr 7 Wochenstunden, 2. Ausbildungshalbjahr 7 Wochenstunden, 3. Ausbildungshalbjahr 6 Wochenstunden, 4. Ausbildungshalbjahr 4 Wochenstunden, 5. Ausbildungshalbjahr 2 Wochenstunden, 6. Ausbildungshalbjahr 2 Wochenstunden
3. Wahlpflichtfächer:
Gesundheitserziehung: 1. Ausbildungshalbjahr 5 Wochenstunden, 2. Ausbildungshalbjahr 5 Wochenstunden, 3. Ausbildungshalbjahr 5 Wochenstunden, 4. Ausbildungshalbjahr 5 Wochenstunden, 5. Ausbildungshalbjahr 12 Wochenstunden, 6. Ausbildungshalbjahr 8 Wochenstunden
Sport und Freizeit: 1. Ausbildungshalbjahr 5 Wochenstunden, 2. Ausbildungshalbjahr 5 Wochenstunden, 3. Ausbildungshalbjahr 6 Wochenstunden, 4. Ausbildungshalbjahr 8 Wochenstunden, 5. Ausbildungshalbjahr 8 Wochenstunden, 6. Ausbildungshalbjahr 7 Wochenstunden
1. Ausbildungshalbjahr insgesamt: 33 Wochenstunden
2. Ausbildungshalbjahr insgesamt: 33 Wochenstunden
3. Ausbildungshalbjahr insgesamt: 32 Wochenstunden
4. Ausbildungshalbjahr insgesamt: 32 Wochenstunden
5. Ausbildungshalbjahr insgesamt: 32 Wochenstunden
6. Ausbildungshalbjahr insgesamt: 27 Wochenstunden
Lernorte
Gymnastiklehrer/innen werden in schulischer Form ausgebildet.
Lernorte sind
Berufsfachschule/Berufskolleg: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband), schuleigene Gymnastiksäle, Turn- und Schwimmhallen, Sportplätze
Praktikumsbetriebe: Gymnastiksäle z.B. von Fitnessstudios, Sport- oder Tanzvereinen, Therapiezentren, sozial- und sonderpädagogischen Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, Heime), Einrichtungen der präventiven und rehabilitativen Gesundheitserziehung oder der Erwachsenenbildung (z.B. Volkshochschulen)
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Ein mittlerer Bildungsabschluss ist erforderlich. Auch ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung ist notwendig.
Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland und Bildungsangebot vorliegen.
Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:
Sport: z.B. um den körperlichen Anforderungen des Berufs gerecht zu werden
Musik: z.B. um zu rhythmischer Gymnastik oder zu Tanz anzuleiten
Deutsch: z.B. um Übungen zu erklären
Biologie: z.B. um die Anatomie und die Physiologie des Menschen zu verstehen
Pädagogik/Psychologie: z.B. um Bewegungsabläufe zielgruppengerecht vermitteln zu können
Auswahlverfahren
Um die Eignung der Bewerber/innen festzustellen, führen die Schulen praktische Aufnahmeprüfungen durch, in denen vor allem die gymnastischen bzw. sportlichen Fertigkeiten beurteilt werden. Auch die schriftliche Bewerbung, in der die bisherige sportliche oder tänzerische Erfahrung zu dokumentieren ist, kann für die Aufnahme entscheidend sein.
Ausbildungsvergütung
Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.
Perspektiven nach der Ausbildung
Nach ihrer Ausbildung arbeiten Gymnastiklehrer/innen in Fitnesszentren, Tanzschulen, Sport- und Kurhotels und Sportvereinen.
Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Sportfachfortbildungen bis hin zu Tanz, Rhythmus und Bewegung.
Beruflich weiterkommenEine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Fitnessfachwirt/in zu absolvieren.
Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Gesundheitssport erwerben.
Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. durch Gründung oder Übernahme einer Gymnastik- oder Tanzschule, eines Fitness- oder Gesundheitsstudios.