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Haus- und Familienpfleger/in (Ausbildung)

I.d.R. 3 Jahre Berufsfachschule/Berufskolleg und Praktikumsbetrieb

Was macht man in diesem Beruf?

Haus- und Familienpfleger/innen entlasten - meist vorübergehend - Familien und Alleinstehende in unterschiedlichen Lebenslagen. Fällt in einer Familie z.B. die haushaltsführende Person krankheitsbedingt aus, erledigen Haus- und Familienpfleger/innen selbstständig den Haushalt und die Wäschepflege, kaufen ein und bereiten die Mahlzeiten zu. Im Bereich Familienpflege kommen zur Haushaltsführung betreuende und pädagogische Aufgaben hinzu: Haus- und Familienpfleger/innen kümmern sich um die im Haushalt lebenden Kinder und unterstützen sie in der ungewohnten Situation, z.B. durch gemeinsames Spielen, Basteln, Kochen, aber auch durch Zuspruch und praktische Hilfestellung, z.B. bei den Hausaufgaben. Wenn sie kranke oder pflegebedürftige Personen bzw. Menschen mit Behinderungen versorgen, führen sie auch Grund- und Behandlungspflegeleistungen nach ärztlicher Vorgabe aus. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Haus- und Familienpfleger/innen finden Beschäftigung in Einrichtungen des Sozialwesens, z.B. bei Sozialstationen oder ambulanten Familienpflegediensten in Wohnheimen für Senioren oder Menschen mit Behinderungen Arbeitsorte: Haus- und Familienpfleger/innen arbeiten in erster Linie in Privatwohnungen in Aufenthalts-, Wohn-, Ess- und Schlafräumen von sozialen Einrichtungen Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch im Freien in Büros Welcher Schulabschluss wird erwartet? Für die Ausbildung ist i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, er

Die Ausbildung im Überblick

Haus- und Familienpfleger/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen bzw. Berufskollegs.

Sie dauert i.d.R. 3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Je nach Bundesland kann die Ausbildung auch in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) durchgeführt werden.

Daneben besteht die Möglichkeit, eine Weiterbildung zum Haus- und Familienpfleger/zur Haus- und Familienpflegerin zu absolvieren.

Ausbildungsinhalte

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts lernt man beispielsweise:
  • wie man einen Haushalt führt und pflegt, das heißt den Einkauf erledigt, Gebäude/Zimmer, Wäsche und Textilien reinigt und diese verschiedenen Tätigkeiten möglichst zeit- und kostensparend sowie umweltschonend organisiert

  • welche Inhaltsstoffe in bestimmten Nahrungsmitteln enthalten sind, wie eine bedarfsgerechte Ernährung unter Berücksichtigung des Energie- und Nährstoffbedarfs verschiedener Alters- und Bevölkerungsgruppen aufgebaut sein sollte und wie man entsprechende Mahlzeiten zubereitet

  • wie man Menschen vom Säugling bis ins Alter in der häuslichen Umgebung pflegt, versorgt und ihnen bei Verrichtungen des täglichen Lebens hilft (z.B. Körperpflege, Ankleiden, Begleitung bei Einkäufen, Arztbesuchen oder Behördengängen)

  • welcher besonderen Pflege alte, kranke Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie Wöchnerinnen bedürfen

  • woran häufige Krankheiten zu erkennen sind und wie sie behandelt werden

  • wie Vitalfunktionen (z.B. Blutdruck, Temperatur, Puls) gemessen werden

  • wie Krankheiten sowie das Wundliegen bei bettlägerigen Personen vermieden werden können

  • wie man in Abwesenheit oder bei Krankheit der Eltern Erziehungsaufgaben für die Kinder übernimmt

  • wie die Freizeit der zu betreuenden Personen gestaltet werden kann

Während der Ausbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde unterrichtet.

Praktika

Bei Praktika werden die theoretischen Inhalte in hauswirtschaftlichen, sozialen oder pflegerischen Einrichtungen umgesetzt und angewandt. Die Schüler/innen erhalten Einblick in das Betriebsgeschehen, sammeln Erfahrungen in den berufstypischen Arbeitsmethoden und gewinnen einen Überblick über Aufbau und Ablauforganisation der jeweiligen Einrichtung.

Zusatzkenntnisse

Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die z.B. den Erwerb eines mittleren Bildungsabschlusses ermöglichen.

Ausbildungsaufbau

Beispiel für die Stundenverteilung
  • Hauswirtschaft

    • Wirtschaftslehre des Haushalts / Betriebs- und Organisationslehre: 70 Stunden

    • Ernährungs- und Lebensmittellehre / Diätetik: 70 Stunden

    • Nahrungszubereitung: 120 Stunden

    • Textilverarbeitung: 50 Stunden

    • Haus- und Wäschepflege: 50 Stunden

    Insgesamt: 360 Stunden

  • Pädagogik und Psychologie

    • Pädagogik: 100 Stunden

    • Psychologie: 100 Stunden

    • Soziologie: 60 Stunden

    • Beschäftigungslehre und -anleitung: 140 Stunden

    • Methodenlehre: 70 Stunden

    Insgesamt: 470 Stunden

  • Säuglings-, Kinder- und Krankenpflege

    • Gesundheits- und Krankheitslehre: 130 Stunden

    • Psychopathologie: 70 Stunden

    • Säuglings- und Wöchnerinnenpflege: 80 Stunden

    • häusliche Krankenpflege: 180 Stunden

    • Erste Hilfe: 30 Stunden

    Insgesamt: 490 Stunden

  • Sozialkunde

    • Berufskunde / Berufsethik: 60 Stunden

    • Sozialkunde: 140 Stunden

    • Rechtskunde: 40 Stunden

    • Politische Bildung: 40 Stunden

    Insgesamt: 280 Stunden

  • Musisch-kultureller Bereich

    • Religionslehre / Ethik: 80 Stunden

    • Musik: 40 Stunden

    • Bewegungserziehung: 40 Stunden

    • Ergänzung der Allgemeinbildung: 40 Stunden

    Insgesamt: 200 Stunden

  • Fachpraktische Unterweisung: 1.200 Stunden

Gesamtstundenzahl:

3.000 Stunden

Das 3. Ausbildungsjahr umfasst ein Betriebspraktikum in den Bereichen Hauswirtschaft, Erziehung, Entbindungs- und Säuglingspflege, Altenpflege, Kranken- bzw. Behindertenpflege.

Lernorte

Haus- und Familienpfleger/innen werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernorte sind

  • Berufsfachschule bzw. Berufskolleg: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband)

  • Praktikumsbetriebe: Räumlichkeiten von hauswirtschaftlichen, sozialen oder pflegerischen Einrichtungen

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

In der Regel ist ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich.

Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland und Bildungsangebot vorliegen.

Der Umgang mit Lebensmitteln erfordert eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

  • Deutsch: z.B. um Beobachtungs- und Betreuungsprotokolle zu erstellen

  • Musik/Kunst: z.B. um mit den zu betreuenden Personen zu musizieren und zu zeichnen

  • Hauswirtschaftslehre: z.B. um Speisen zuzubereiten oder Einkaufslisten zu erstellen

  • Pädagogik: z.B. um Erziehungsaufgaben zu übernehmen

Auswahlverfahren

Die Berufsfachschulen bzw. Berufskollegs wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus. Zum Teil wird jungen Bewerbern und Bewerberinnen empfohlen, vor Beginn der Ausbildung beispielsweise ein Freiwilliges Soziales Jahr zu absolvieren.

Ausbildungsvergütung

Die schulische Ausbildung wird nicht vergütet. Bei einer Ausbildung in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) erhalten die Auszubildenden von der Praxisausbildungseinrichtung eine Ausbildungsvergütung.

Perspektiven nach der Ausbildung

Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessern

Ihre Chancen können angehende Haus- und Familienpfleger/innen bereits während der Ausbildung verbessern, indem sie Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. einen mittleren Bildungsabschluss.

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Haus- und Familienpfleger/innen z.B. bei Sozialstationen oder (ambulanten) Familienpflegediensten sowie in Wohn- und Pflegeheimen.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Haus- und Familienpflege bis hin zu Hauswirtschaft.

Beruflich weiterkommen

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft je nach beruflicher Vorbildung, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/in zu absolvieren.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Pflegemanagement, -wissenschaft erwerben.

Sich selbstständig machen

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem eigenen Unternehmen für hauswirtschaftliche bzw. soziale Dienstleistungen.