Heilerziehungspfleger/in
Was macht man in diesem Beruf?
Heilerziehungspfleger/innen begleiten und unterstützen Menschen mit geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderungen aller Altersstufen, um deren Eigenständigkeit zu stärken und sie zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung im Alltag zu befähigen. Dabei berücksichtigen sie Art und Grad der jeweiligen Behinderung. Sie unterstützen die zu Betreuenden bei der Verrichtung alltäglicher Tätigkeiten wie Einkauf oder Nahrungszubereitung und motivieren sie zu Freizeitbeschäftigungen wie Malen, Musizieren oder Schwimmen. Ebenso fördern sie das soziale Verhalten sowie die persönliche Entwicklung der ihnen anvertrauten Personen und stehen diesen bei ihrer schulischen oder beruflichen Eingliederung zur Seite. Darüber hinaus helfen Heilerziehungspfleger/innen bettlägerigen oder kranken Menschen bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme sowie beim An- und Auskleiden (Grundpflege). Auch für die Versorgung der Patienten mit Medikamenten sind sie verantwortlich. Sie erledigen zudem organisatorische und verwaltungstechnische Arbeiten. Beispielsweise planen und gestalten sie das Freizeitprogramm oder wirken bei der Erstellung von Förderplänen mit. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Heilerziehungspfleger/innen finden Beschäftigung in erster Linie in Werk- bzw. Tagesstätten und Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Sozialpsychiatrie, bei ambulanten Diensten und in Vorsorge- und Rehabilitationskliniken in Kindertageseinrichtungen un
Die Ausbildung im Überblick
Heilerziehungspfleger/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Aus- bzw. Weiterbildung an Fachschulen und Berufskollegs.
Sie dauert in Vollzeit 2-3 Jahre, in Teilzeit 3-6 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Je nach Bundesland kann die Ausbildung auch in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) durchgeführt werden.
Ausbildungsinhalte
Theorie und Praxis der Heilerziehung
Gesundheit/Pflege
Psychiatrie
Organisation/Recht/Verwaltung
Kreativ-musischer Bereich: Musik/Rhythmik, Werken/Gestalten, Spiel
Sprachlich-kommunikativer Bereich: Sprachförderung, Gesprächsführung, basale Stimulation/Kommunikation
Gesundheits-bewegungsorientierter Bereich: Psychomotorik, Hauswirtschaft
Organisatorisch-technologischer Bereich
Während der Aus- bzw. Weiterbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Religionslehre unterrichtet.
BetriebspraktikaWährend des außerschulischen Berufspraktikums werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft und in verschiedenen stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderungen umgesetzt und angewandt. Hier nehmen die Praktikanten und Praktikantinnen zunehmend selbstständig Aufgaben der Pflege, Bildung und Förderung von Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen und von psychisch kranken Menschen wahr.
Zusätzlich werden im Rahmen des Unterrichts Praxisprojekte durchgeführt (z.B. die Organisation eines Sportfestes für Menschen mit Behinderungen oder eines Ausflugs, die Gestaltung einer Weihnachts- oder Geburtstagsfeier mit Bewohnern und Bewohnerinnen eines Wohnheims, Theater spielen in der Tagesbildungsstätte, Reiten im heilpädagogischen Kindergarten).
ZusatzkenntnisseJe nach Angebot der einzelnen Schulen werden ggf. Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Fachhochschulreife ermöglichen.
Ausbildungsaufbau
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich: 400-600 Unterrichtsstunden
Fachrichtungsbezogener Lernbereich: 1.800-2.000 Unterrichtsstunden
Gesamtstundenzahl: 2.400 Unterrichtsstunden
Die Angebote der einzelnen Bildungsstätten können hiervon abweichen.
Beispiel für die StundenverteilungFachrichtungsübergreifender Lernbereich:
Einführung: eine professionelle Haltung in der Berufsausbildung entwickeln: 60 Unterrichtsstunden
Kommunikation, Lern- und Arbeitstechniken: 120 Unterrichtsstunden
Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache: 160 Unterrichtsstunden
Fachrichtungsübergreifender Bereich insgesamt: 340 Unterrichtsstunden
Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
Berufliche Identität entwickeln und professionell Teilhabe planen, umsetzen und reflektieren: 220 Unterrichtsstunden
Professionelles Handeln rechtlich begründen und Lebenswelten von Menschen mit Beeinträchtigungen mitgestalten: 240 Unterrichtsstunden
Menschen mit ihrer Beeinträchtigung wahrnehmen, verstehen, begleiten und fördern: 240 Unterrichtsstunden
Menschen mit ihrer Beeinträchtigung pflegerisch und medizinisch im Alltag begleiten: 240 Unterrichtsstunden
Beziehungen aufbauen, Gruppenprozesse gestalten und mit Konflikten angemessen umgehen: 200 Unterrichtsstunden
Prozesse der Wahrnehmung anregen und Möglichkeiten des Selbstausdruckes eröffnen: 160 Unterrichtsstunden
Anthropologisch-soziale Aspekte heilerziehungspflegerischen Handelns in religiöser Perspektive erschließen: 120 Unterrichtsstunden
Abschlussprojekt: 80 Unterrichtsstunden
Fachrichtungsbezogener Lernbereich insgesamt: 1.500 Unterrichtsstunden
Wahlpflichtbereich:
Regionalspezifisches Modul: ohne Angabe
Zusatzqualifizierendes Modul: ohne Angabe
Wahlpflichtbereich insgesamt: 80 Unterrichtsstunden
Berufspraktische Ausbildung: 2.400 Unterrichtsstunden
4.320 Unterrichtsstunden
Lernorte
Heilerziehungspfleger/innen werden in schulischer Form ausgebildet.
Lernorte sind
Fachschule/Berufskolleg: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband)
Praktikumsbetriebe: Räumlichkeiten z.B. von Heimen, Sozialstationen, Tagesstätten, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
In der Regel sind ein mittlerer Bildungsabschluss und entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mehrjährige einschlägige Berufstätigkeit erforderlich.
Ein Nachweis über den Masernschutz ist für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nötig. Darüber hinaus können Einrichtungen weitere Schutzimpfungen (z.B. gegen Hepatitis A und B) bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangen.
Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland und Bildungsangebot vorliegen.
Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Aus- bzw. Weiterbildung:
Deutsch: z.B. um Erziehungs- und Förderpläne zu erarbeiten
Kunst/Musik/Werken: z.B. um mit Kindern oder Erwachsenen zu basteln oder zu musizieren
Ethik z.B. um ein gutes Gespür für ethische Fragestellungen zu entwickeln
Pädagogik/Psychologie: z.B. um Entwicklungsmöglichkeiten zu erkennen und mit Konflikten richtig umzugehen
Hauswirtschaftslehre: z.B. um Mahlzeiten zuzubereiten
Auswahlverfahren
Die Fachschulen und Berufskollegs wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus und führen z.T. Eignungstests durch. Für die Entscheidung über die Aufnahme können Art und Umfang einschlägiger Praxiserfahrung und der schulische Leistungsstand, insbesondere in den sozialen und künstlerischen Fächern sowie in Deutsch, ausschlaggebend sein.
Ausbildungsvergütung
Der Besuch von schulischen Einrichtungen der Aus- bzw. Weiterbildung wird nicht vergütet.
Die Praktikumsphasen während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung werden ggf. vergütet.
Wird die Aus- bzw. Weiterbildung in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) absolviert, erhalten Auszubildende an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: 1.491 €
2. Ausbildungsjahr: 1.552 €
3. Ausbildungsjahr: 1.653 €
Quelle:
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes - Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege (TVAöD-Pflege)
Das für die staatliche Anerkennung erforderliche Berufspraktikum wird mit einem Praktikumsentgelt vergütet; dieses beträgt in kommunalen Einrichtungen 1.952 € pro Monat.
Quelle:
Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Perspektiven nach der Ausbildung
Ihre Chancen können angehende Heilerziehungspfleger/innen bereits während der Aus- bzw. Weiterbildung verbessern, indem sie Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. die Fachhochschulreife als Basis für ein späteres Studium.
Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Aus- bzw. Weiterbildung arbeiten Heilerziehungspfleger/innen z.B. an Förderschulen, in Tagesstätten, in Kindergärten sowie in der ambulanten Pflege.
Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Heilpädagogik bis hin zu Elternberatung.
Beruflich weiterkommenEine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Heilerziehungspfleger/in für Psychiatrie zu absolvieren.
Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Heilpädagogik erwerben.
Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit der Gründung eines ambulanten Pflege- und Sozialdienstes.