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Musiker/in - Kirchenmusik (Ausbildung)

2-5 Jahre (Vollzeit/Teilzeit) Berufsfachschule/Kirchenmusikschule und Kirchengemeinde

Was macht man in diesem Beruf?

Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen gestalten, betreuen und leiten die musikalische Begleitung eines Gottesdienstes. Zusammen mit Pfarrern bzw. Pfarrerinnen und Gemeindemitgliedern wählen sie Musikstücke für den Gottesdienst aus und richten diese ggf. für die verfügbaren Besetzungen ein. Sie leiten kirchenmusikalische Gruppen wie Kirchen- oder Posaunenchöre und führen die Proben durch. Außerdem geben sie Musikunterricht und organisieren z.B. Singnachmittage für Senioren und Seniorinnen, Musikaufführungen zum Advent oder Kirchenkonzerte. In der Gemeinde unterstützen sie, kirchenmusikalische Belange zu organisieren, verwalten das kirchenmusikalische Archiv oder erarbeiten wissenschaftliche Veröffentlichungen. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen finden Beschäftigung bei christlichen Kirchengemeinden (z.T. nebenberuflich) an Musikhochschulen, Musikakademien, Kirchenmusikschulen, Musikschulen, Volkshochschulen bei Rundfunk- und Fernsehanstalten in Musikverlagen Arbeitsorte: Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen arbeiten in erster Linie in Kirchen in Gemeindesälen in Büroräumen in Unterrichtsräumen Welcher Schulabschluss wird erwartet? Für die Ausbildung ist ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) erforderlich. Die Berufsfachschulen wählen nach eigenen Kriterien aus. Worauf kommt es an? Anforderungen: Musikali

Die Ausbildung im Überblick

Kirchenmusiker/in ist eine landesrechtlich oder kirchenrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen und Kirchenmusikschulen.

Sie dauert in Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit 3-5 Jahre und führt bei landesrechtlich geregelten Ausbildungen zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Daneben besteht die Möglichkeit, Kirchenmusik an Hochschulen zu studieren.

Ausbildungsinhalte

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts erwirbt man beispielsweise Kenntnisse in folgenden Bereichen:
  • Orgelliteraturspiel, liturgisches Orgelspiel, Orgelkunde

  • Ensembleleitung (vokal und instrumental)

  • gregorianischer Choral, deutscher liturgischer Gesang oder Hymnologie

  • Liturgik, kirchenmusikalische Normen und Glaubenslehre

  • Pflichtfachinstrument Klavier

  • Partiturspiel

  • Gehörbildung

  • Gesang, Stimmbildung und Sprecherziehung

  • Chorsingen

  • Ensemblespiel

  • allgemeine Musiklehre, Musikgeschichte

  • Instrumentenkunde und Akustik

  • Tonsatz und Formenlehre

  • Unterrichtsmethodik

Während der Ausbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde unterrichtet.

Gemeindepraktika

Während des Praktikums begleitet man den Gemeindegesang mit der Orgel und übt Musikstücke mit dem Kirchenchor ein.

Zusatzkenntnisse

Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die eine vertiefte künstlerische Ausbildung oder den Erwerb einer pädagogischen Qualifikation ermöglichen. Die pädagogische Qualifikation befähigt zur Unterrichtserteilung in der Unter- und Mittelstufe des absolvierten Hauptfaches an Sing- und Musikschulen.

Ausbildungsaufbau

Beispiel für die StundenverteilungPflichtfächer
  • Orgelliteraturspiel: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

  • Liturgisches Orgelspiel: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde

  • Gregorianischer Choral/deutscher Liturgiegesang oder Hymnologie: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde

  • Liturgik, kirchenmusikalische Normen und Glaubenslehre: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde

  • Chor-/Ensembleleitung: 1. Schuljahr 3 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden

  • Klavier: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde

  • Partiturspiel: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde

  • Gehörbildung: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

  • Singen, Stimmbildung, Sprecherziehung: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde

  • Chorsingen: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

  • Ensemblespiel (instrumental, auch Begleitung) oder Ensemblesingen einschließlich Elementar Percussion: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

  • Allgemeine Musiklehre: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Musikgeschichte und Literatur: 1. Schuljahr 3 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden

  • Instrumentenkunde und Akustik: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Harmonielehre und Tonsatz: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

  • Formenlehre und Werkanalyse: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde

  • Orgelkunde: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden

  • Melodieinstrument (evangelische Kirchenmusik): 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde

  • Unterrichtsmethodik des Hauptfachinstruments/Gesangs: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde

Allgemeinbildende Fächer
  • Deutsch: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

  • Sozialkunde: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

  • Religionslehre: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde

  • Musik- und Bewegungserziehung: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

Wahlfächer
  • Instrument/Gesang: 1. Schuljahr 0,5 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0,5 Wochenstunden

  • Rock/Pop/Jazz: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde

  • Computer und musikalische Gestaltung: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde

  • Musikproduktion/tontechnische Medien: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

  • Englisch: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden

Gesamtstundenzahl:
  • 1. Ausbildungsjahr insgesamt: 39,5 Wochenstunden

  • 2. Ausbildungsjahr insgesamt: 38,5 Wochenstunden

Künstlerisches Aufbaujahr für Absolventen/Absolventinnen einer Berufsfachschule für Musik

Lernbereiche:

  • Hauptfachinstrument oder Gesang: 2 Wochenstunden

  • Pflichtfachinstrument: 1 Wochenstunde

  • Unterrichtspraktisches Klavierspiel: 1 Wochenstunde

  • Gehörbildung: 3 Wochenstunden

  • Singen, Stimmbildung und Sprecherziehung: 1 Wochenstunde

  • Chorsingen: 2 Wochenstunden

  • Ensemblespiel (instrumental, auch Begleitung) oder Ensemblesingen: 3 Wochenstunden

  • Arrangement: 2 Wochenstunden

  • Musikpädagogik: 2 Wochenstunden

  • Einführung in musikwissenschaftliches Arbeiten (Seminar erweiterte Musiklehre, Akustik, Formenlehre, Musikgeschichte): 4 Wochenstunden

Gesamtstundenzahl:

20 Wochenstunden

Lernorte

Kirchenmusiker/innen werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernorte sind

  • Berufsfachschule/Kirchenmusikschule: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband), schuleigene Probenräume

  • Kirchengemeinden: Übungsräume, Kirchen

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Ein Hauptschulabschluss ist erforderlich.

Weitere Voraussetzungen können je nach Bildungsangebot vorliegen.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

  • Musik: z.B. um die musikalische Begleitung eines Gottesdienstes zu gestalten

  • Religionslehre: z.B. um den liturgischen Gemeindegesang bzw. die Hymnologie zu pflegen

  • Latein: z.B. um Oratorien, Kantaten und Kirchenlieder in lateinischer Sprache zu verstehen

  • Deutsch: z.B. um Chor- oder Instrumentalgruppen anzuleiten

Auswahlverfahren

Die Berufsfachschulen und Kirchenmusikschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus. In der Regel wird eine musikalische Eignungsprüfung durchgeführt, in der musikalische Begabung, Theoriekenntnisse und Fertigkeiten im Hauptfachinstrument nachgewiesen werden müssen.

Ausbildungsvergütung

Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.

Perspektiven nach der Ausbildung

Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessern

Ihre Chancen können angehende Kirchenmusiker/innen bereits während der Ausbildung verbessern, indem sie Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. eine vertiefte künstlerische Ausbildung oder eine pädagogische Qualifikation. Die pädagogische Qualifikation befähigt zur Unterrichtserteilung in der Unter- und Mittelstufe des absolvierten Hauptfaches an Sing- und Musikschulen.

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Kirchenmusiker/innen bei den christlichen Kirchengemeinden Deutschlands (in der Regel als nebenberufliche Tätigkeit). Darüber hinaus können sie an Musikschulen und Volkshochschulen tätig sein.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Musik bis hin zu Chor- und Orchesterleitung.

Beruflich weiterkommen

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Kirchenmusik erwerben.

Wer eine hauptberufliche Tätigkeit als Kirchenmusiker/in anstrebt, benötigt die B- oder A-Prüfung (bzw. das B- oder A-Examen), wobei ein Bachelorabschluss in der Regel der B- und der Masterabschluss der A-Prüfung entspricht.