Musiker/in - Kirchenmusik (Ausbildung)
Was macht man in diesem Beruf?
Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen gestalten, betreuen und leiten die musikalische Begleitung eines Gottesdienstes. Zusammen mit Pfarrern bzw. Pfarrerinnen und Gemeindemitgliedern wählen sie Musikstücke für den Gottesdienst aus und richten diese ggf. für die verfügbaren Besetzungen ein. Sie leiten kirchenmusikalische Gruppen wie Kirchen- oder Posaunenchöre und führen die Proben durch. Außerdem geben sie Musikunterricht und organisieren z.B. Singnachmittage für Senioren und Seniorinnen, Musikaufführungen zum Advent oder Kirchenkonzerte. In der Gemeinde unterstützen sie, kirchenmusikalische Belange zu organisieren, verwalten das kirchenmusikalische Archiv oder erarbeiten wissenschaftliche Veröffentlichungen. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen finden Beschäftigung bei christlichen Kirchengemeinden (z.T. nebenberuflich) an Musikhochschulen, Musikakademien, Kirchenmusikschulen, Musikschulen, Volkshochschulen bei Rundfunk- und Fernsehanstalten in Musikverlagen Arbeitsorte: Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen arbeiten in erster Linie in Kirchen in Gemeindesälen in Büroräumen in Unterrichtsräumen Welcher Schulabschluss wird erwartet? Für die Ausbildung ist ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) erforderlich. Die Berufsfachschulen wählen nach eigenen Kriterien aus. Worauf kommt es an? Anforderungen: Musikali
Die Ausbildung im Überblick
Kirchenmusiker/in ist eine landesrechtlich oder kirchenrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen und Kirchenmusikschulen.
Sie dauert in Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit 3-5 Jahre und führt bei landesrechtlich geregelten Ausbildungen zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Daneben besteht die Möglichkeit, Kirchenmusik an Hochschulen zu studieren.
Ausbildungsinhalte
Orgelliteraturspiel, liturgisches Orgelspiel, Orgelkunde
Ensembleleitung (vokal und instrumental)
gregorianischer Choral, deutscher liturgischer Gesang oder Hymnologie
Liturgik, kirchenmusikalische Normen und Glaubenslehre
Pflichtfachinstrument Klavier
Partiturspiel
Gehörbildung
Gesang, Stimmbildung und Sprecherziehung
Chorsingen
Ensemblespiel
allgemeine Musiklehre, Musikgeschichte
Instrumentenkunde und Akustik
Tonsatz und Formenlehre
Unterrichtsmethodik
Während der Ausbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde unterrichtet.
GemeindepraktikaWährend des Praktikums begleitet man den Gemeindegesang mit der Orgel und übt Musikstücke mit dem Kirchenchor ein.
ZusatzkenntnisseJe nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die eine vertiefte künstlerische Ausbildung oder den Erwerb einer pädagogischen Qualifikation ermöglichen. Die pädagogische Qualifikation befähigt zur Unterrichtserteilung in der Unter- und Mittelstufe des absolvierten Hauptfaches an Sing- und Musikschulen.
Ausbildungsaufbau
Orgelliteraturspiel: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden
Liturgisches Orgelspiel: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde
Gregorianischer Choral/deutscher Liturgiegesang oder Hymnologie: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde
Liturgik, kirchenmusikalische Normen und Glaubenslehre: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde
Chor-/Ensembleleitung: 1. Schuljahr 3 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden
Klavier: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde
Partiturspiel: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde
Gehörbildung: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden
Singen, Stimmbildung, Sprecherziehung: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde
Chorsingen: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden
Ensemblespiel (instrumental, auch Begleitung) oder Ensemblesingen einschließlich Elementar Percussion: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden
Allgemeine Musiklehre: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden
Musikgeschichte und Literatur: 1. Schuljahr 3 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden
Instrumentenkunde und Akustik: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden
Harmonielehre und Tonsatz: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden
Formenlehre und Werkanalyse: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde
Orgelkunde: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden
Melodieinstrument (evangelische Kirchenmusik): 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde
Unterrichtsmethodik des Hauptfachinstruments/Gesangs: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde
Deutsch: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden
Sozialkunde: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden
Religionslehre: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde
Musik- und Bewegungserziehung: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden
Instrument/Gesang: 1. Schuljahr 0,5 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0,5 Wochenstunden
Rock/Pop/Jazz: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde
Computer und musikalische Gestaltung: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde
Musikproduktion/tontechnische Medien: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden
Englisch: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden
1. Ausbildungsjahr insgesamt: 39,5 Wochenstunden
2. Ausbildungsjahr insgesamt: 38,5 Wochenstunden
Lernbereiche:
Hauptfachinstrument oder Gesang: 2 Wochenstunden
Pflichtfachinstrument: 1 Wochenstunde
Unterrichtspraktisches Klavierspiel: 1 Wochenstunde
Gehörbildung: 3 Wochenstunden
Singen, Stimmbildung und Sprecherziehung: 1 Wochenstunde
Chorsingen: 2 Wochenstunden
Ensemblespiel (instrumental, auch Begleitung) oder Ensemblesingen: 3 Wochenstunden
Arrangement: 2 Wochenstunden
Musikpädagogik: 2 Wochenstunden
Einführung in musikwissenschaftliches Arbeiten (Seminar erweiterte Musiklehre, Akustik, Formenlehre, Musikgeschichte): 4 Wochenstunden
20 Wochenstunden
Lernorte
Kirchenmusiker/innen werden in schulischer Form ausgebildet.
Lernorte sind
Berufsfachschule/Kirchenmusikschule: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband), schuleigene Probenräume
Kirchengemeinden: Übungsräume, Kirchen
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Ein Hauptschulabschluss ist erforderlich.
Weitere Voraussetzungen können je nach Bildungsangebot vorliegen.
Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:
Musik: z.B. um die musikalische Begleitung eines Gottesdienstes zu gestalten
Religionslehre: z.B. um den liturgischen Gemeindegesang bzw. die Hymnologie zu pflegen
Latein: z.B. um Oratorien, Kantaten und Kirchenlieder in lateinischer Sprache zu verstehen
Deutsch: z.B. um Chor- oder Instrumentalgruppen anzuleiten
Auswahlverfahren
Die Berufsfachschulen und Kirchenmusikschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus. In der Regel wird eine musikalische Eignungsprüfung durchgeführt, in der musikalische Begabung, Theoriekenntnisse und Fertigkeiten im Hauptfachinstrument nachgewiesen werden müssen.
Ausbildungsvergütung
Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.
Perspektiven nach der Ausbildung
Ihre Chancen können angehende Kirchenmusiker/innen bereits während der Ausbildung verbessern, indem sie Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. eine vertiefte künstlerische Ausbildung oder eine pädagogische Qualifikation. Die pädagogische Qualifikation befähigt zur Unterrichtserteilung in der Unter- und Mittelstufe des absolvierten Hauptfaches an Sing- und Musikschulen.
Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Ausbildung arbeiten Kirchenmusiker/innen bei den christlichen Kirchengemeinden Deutschlands (in der Regel als nebenberufliche Tätigkeit). Darüber hinaus können sie an Musikschulen und Volkshochschulen tätig sein.
Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Musik bis hin zu Chor- und Orchesterleitung.
Beruflich weiterkommenMit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Kirchenmusik erwerben.
Wer eine hauptberufliche Tätigkeit als Kirchenmusiker/in anstrebt, benötigt die B- oder A-Prüfung (bzw. das B- oder A-Examen), wobei ein Bachelorabschluss in der Regel der B- und der Masterabschluss der A-Prüfung entspricht.