Musiktherapeut/in (Ausbildung)
Was macht man in diesem Beruf?
Musiktherapeuten und Musiktherapeutinnen arbeiten mit der aktiven oder rezeptiven Musiktherapie. So unterstützen sie Einzelpersonen oder Gruppen in psychotherapeutischen, heil- oder sonderpädagogischen Zusammenhängen. Vor Beginn der Maßnahme informieren sie sich über die gesundheitliche Vorgeschichte von Patienten bzw. Patientinnen, führen Gespräche mit ihnen und erheben musiktherapeutische Befunde. Dann erarbeiten sie einen Therapieplan und führen ihn durch, dabei leiten sie ihre Patienten und Patientinnen z.B. dazu an, selbst Klänge zu produzieren, zu singen oder zu musizieren. Sie beziehen ihre Patienten und Patientinnen auch in die Gestaltung der Sitzungen mit ein und besprechen deren Erlebnisse. Außerdem erledigen sie Verwaltungsaufgaben, dokumentieren Therapiestunden, -verläufe und -ergebnisse. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Musiktherapeuten und Musiktherapeutinnen finden Beschäftigung in Praxen für Musiktherapie, in heilpädagogischen Einrichtungen und an Musikschulen in Kliniken für Psychosomatik oder Psychiatrie in Kinder- oder Rehabilitationskliniken in Palliativeinrichtungen oder Hospizen in Wohn- und Pflegeheimen im Schulwesen, z.B. in Förderschulen Arbeitsorte: Musiktherapeuten und Musiktherapeutinnen arbeiten in erster Linie in Behandlungs- und Therapieräumen in Musiksälen in Besprechungsräumen in Unterrichts- und Seminarräumen Welche Vorbildung wird erwartet? Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Die Bildungseinrichtungen legen eigen
Die Ausbildung im Überblick
Musiktherapeut/in ist eine Aus- bzw. Weiterbildung, die durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger geregelt ist. Sie dauert in Teilzeit 1-3,5 Jahre.
Daneben besteht die Möglichkeit, Musiktherapie an Hochschulen zu studieren.
Ausbildungsinhalte
Medizinisch-psychologisches Grundwissen, u. a. Entwicklungspsychologie, Psychiatrie und Neurologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik
Grundlagen psychotherapeutischer Konzepte und Verfahren, insbesondere tiefenpsychologischer Konzepte
Empirisch und wissenschaftlich fundierte Theorie und Praxis der Musiktherapie
Ausbildung und Vertiefung musikalischer Kenntnisse (Percussion, Liedbegleitung, Stimme) für die therapeutische Musizierpraxis
Aktive und rezeptive Methoden der Musiktherapie, insbesondere musiktherapeutische Improvisation als zentrale Methodologie
Zur Aus- bzw. Weiterbildung gehören auch die Selbsterfahrung, z.B. Einzel- und Gruppenmusiktherapie im Sinne einer Lehrtherapie, Klangwahrnehmung und Atemarbeit, sowie der Erwerb selbstreflexiver Fähigkeiten in Fallarbeit und Supervision
PraktikumIst ein Praktikum oder sind Hospitationen in die Aus- bzw. Weiterbildung integriert oder schließt sich eine Praxisphase an, arbeiten die angehenden Musiktherapeuten und -therapeutinnen z.B. in Kliniken, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendambulanz, Rehazentren oder psychiatrischen Behandlungszentren.
Ausbildungsaufbau
Die Lehrgänge sind unterschiedlich strukturiert und von unterschiedlicher Dauer. Beispielsweise bestehen sie aus Lernbereichen oder Modulen, die aufeinander aufbauen.
Beispiel für ein Unterrichtsprogramm der Aus- bzw. WeiterbildungMusikalische Theorie und Praxis I: 150 Stunden
Musikanthropologie
Rhythmus in der Musiktherapie
Lieder und Stimme
Liedbegleitung und Harmonielehre
Studiengruppe Musik
Musikalische Theorie und Praxis II: 286 Stunden
Theorie und Methodik
Musikmedizin
Improvisation
Musiktherapie in verschiedenen Praxisfeldern
Fallseminar
Dokumentation und Evaluation
Berufsrecht
Berufliche Rahmenbedingungen
Studiengruppe musiktherapeutische Theorie und Praxis
Medizinisch-psychologisches Grundwissen: 228 Stunden
Medizinische Grundlagen
Psychosomatik
Psychiatrie
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Psychoanalytische Theoriebildung
Entwicklungspsychologie
Grundlagen der Psychotherapie
Gesprächstechnik
Grundlagen tiefenpsychologisch orientierter Gruppentherapie
Einführung in die Neurobiologie
Einführung in wissenschaftliches Arbeiten
Studiengruppe medizinisch-psychologisches Grundwissen
Selbsterfahrung: 260 Stunden
Musiktherapeutische Selbsterfahrungsgruppe
Atemarbeit und Klangwahrnehmung
Einzellehrmusiktherapie
Praktikum und Supervision: 418 Stunden
Praktikumsbegleitung
Klinisches Praktikum und Therapiepraxis als (Co-)Therapeut/in
Musiktherapeutische Gruppensupervision
Einzelsupervision
Planung und Reflexion der Studiengruppen: 30 Stunden
1372 Stunden
Lernorte
Musiktherapeuten und Musiktherapeutinnen werden in schulischer Form ausgebildet.
Lernorte sind
bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an der Bildungseinrichtung
bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer): zu Hause, ggf. Unterrichtsräume bei Präsenzphasen
ggf. im Praktikum: z.B. Kliniken, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendambulanz, Rehazentren, psychiatrische Behandlungszentren
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.
Die Bildungseinrichtungen legen eigene Zugangskriterien fest. Zum Teil werden die allgemeine Hochschulreife und Berufspraxis im sozialen, sozialpädagogischen, medizinisch-pflegerischen bzw. musischen Bereich oder ein Praktikum vorausgesetzt.
Darüber hinaus wird für den Zugang z.B. gefordert:
Mindestalter
musikalische Grundbildung und das Beherrschen mindestens eines Instrumentes
Ein Nachweis über den Masernschutz ist für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nötig. Darüber hinaus können Einrichtungen weitere Schutzimpfungen (z.B. gegen Hepatitis A und B) bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangen.
Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Aus- bzw. Weiterbildung:
Musik: z.B. um musikalische Therapietechniken anzuwenden
Deutsch: z.B. um Menschen zu einem besseren Selbstausdruck zu führen
Psychologie: z.B. um musiktherapeutische Befunde zu erheben
Auswahlverfahren
Die Bildungsanbieter wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus. Es wird i.d.R. Wert auf musikalische Fähigkeiten sowie die psychologisch-künstlerische Eignung gelegt. An einigen Schulen sind Aufnahmeprüfungen abzulegen bzw. ist ein Aufnahmegespräch zu absolvieren.
Ausbildungsvergütung
Für die Aus- bzw. Weiterbildung wird keine Vergütung gezahlt.
Perspektiven nach der Ausbildung
Nach ihrer Aus- bzw. Weiterbildung arbeiten Musiktherapeuten und -therapeutinnen vor allem in Kliniken für Psychosomatik oder Psychiatrie, in Kinder- oder Rehabilitationskliniken sowie in Praxen für Musiktherapie.
Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung können Musiktherapeuten und -therapeutinnen ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Therapie bis hin zu Gesundheitsförderung.
Beruflich weiterkommenMit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Musiktherapie erwerben.
Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einer eigenen Praxis für Musiktherapie.