heyJobstarter
Zurück zur Übersicht Schulische Ausbildung

Musiktherapeut/in (Ausbildung)

Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot - 1-3,5 Jahre (Teilzeit) Bildungseinrichtung und ggf. Praktikumsbetrieb

Was macht man in diesem Beruf?

Musiktherapeuten und Musiktherapeutinnen arbeiten mit der aktiven oder rezeptiven Musiktherapie. So unterstützen sie Einzelpersonen oder Gruppen in psychotherapeutischen, heil- oder sonderpädagogischen Zusammenhängen. Vor Beginn der Maßnahme informieren sie sich über die gesundheitliche Vorgeschichte von Patienten bzw. Patientinnen, führen Gespräche mit ihnen und erheben musiktherapeutische Befunde. Dann erarbeiten sie einen Therapieplan und führen ihn durch, dabei leiten sie ihre Patienten und Patientinnen z.B. dazu an, selbst Klänge zu produzieren, zu singen oder zu musizieren. Sie beziehen ihre Patienten und Patientinnen auch in die Gestaltung der Sitzungen mit ein und besprechen deren Erlebnisse. Außerdem erledigen sie Verwaltungsaufgaben, dokumentieren Therapiestunden, -verläufe und -ergebnisse. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Musiktherapeuten und Musiktherapeutinnen finden Beschäftigung in Praxen für Musiktherapie, in heilpädagogischen Einrichtungen und an Musikschulen in Kliniken für Psychosomatik oder Psychiatrie in Kinder- oder Rehabilitationskliniken in Palliativeinrichtungen oder Hospizen in Wohn- und Pflegeheimen im Schulwesen, z.B. in Förderschulen Arbeitsorte: Musiktherapeuten und Musiktherapeutinnen arbeiten in erster Linie in Behandlungs- und Therapieräumen in Musiksälen in Besprechungsräumen in Unterrichts- und Seminarräumen Welche Vorbildung wird erwartet? Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Die Bildungseinrichtungen legen eigen

Die Ausbildung im Überblick

Musiktherapeut/in ist eine Aus- bzw. Weiterbildung, die durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger geregelt ist. Sie dauert in Teilzeit 1-3,5 Jahre.

Daneben besteht die Möglichkeit, Musiktherapie an Hochschulen zu studieren.

Ausbildungsinhalte

Während der theoretischen Aus- bzw. Weiterbildung erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:
  • Medizinisch-psychologisches Grundwissen, u. a. Entwicklungspsychologie, Psychiatrie und Neurologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik

  • Grundlagen psychotherapeutischer Konzepte und Verfahren, insbesondere tiefenpsychologischer Konzepte

  • Empirisch und wissenschaftlich fundierte Theorie und Praxis der Musiktherapie

  • Ausbildung und Vertiefung musikalischer Kenntnisse (Percussion, Liedbegleitung, Stimme) für die therapeutische Musizierpraxis

  • Aktive und rezeptive Methoden der Musiktherapie, insbesondere musiktherapeutische Improvisation als zentrale Methodologie

Zur Aus- bzw. Weiterbildung gehören auch die Selbsterfahrung, z.B. Einzel- und Gruppenmusiktherapie im Sinne einer Lehrtherapie, Klangwahrnehmung und Atemarbeit, sowie der Erwerb selbstreflexiver Fähigkeiten in Fallarbeit und Supervision

Praktikum

Ist ein Praktikum oder sind Hospitationen in die Aus- bzw. Weiterbildung integriert oder schließt sich eine Praxisphase an, arbeiten die angehenden Musiktherapeuten und -therapeutinnen z.B. in Kliniken, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendambulanz, Rehazentren oder psychiatrischen Behandlungszentren.

Ausbildungsaufbau

Die Lehrgänge sind unterschiedlich strukturiert und von unterschiedlicher Dauer. Beispielsweise bestehen sie aus Lernbereichen oder Modulen, die aufeinander aufbauen.

Beispiel für ein Unterrichtsprogramm der Aus- bzw. Weiterbildung
  • Musikalische Theorie und Praxis I: 150 Stunden

    • Musikanthropologie

    • Rhythmus in der Musiktherapie

    • Lieder und Stimme

    • Liedbegleitung und Harmonielehre

    • Studiengruppe Musik

  • Musikalische Theorie und Praxis II: 286 Stunden

    • Theorie und Methodik

    • Musikmedizin

    • Improvisation

    • Musiktherapie in verschiedenen Praxisfeldern

    • Fallseminar

    • Dokumentation und Evaluation

    • Berufsrecht

    • Berufliche Rahmenbedingungen

    • Studiengruppe musiktherapeutische Theorie und Praxis

  • Medizinisch-psychologisches Grundwissen: 228 Stunden

    • Medizinische Grundlagen

    • Psychosomatik

    • Psychiatrie

    • Kinder- und Jugendpsychiatrie

    • Psychoanalytische Theoriebildung

    • Entwicklungspsychologie

    • Grundlagen der Psychotherapie

    • Gesprächstechnik

    • Grundlagen tiefenpsychologisch orientierter Gruppentherapie

    • Einführung in die Neurobiologie

    • Einführung in wissenschaftliches Arbeiten

    • Studiengruppe medizinisch-psychologisches Grundwissen

  • Selbsterfahrung: 260 Stunden

    • Musiktherapeutische Selbsterfahrungsgruppe

    • Atemarbeit und Klangwahrnehmung

    • Einzellehrmusiktherapie

  • Praktikum und Supervision: 418 Stunden

    • Praktikumsbegleitung

    • Klinisches Praktikum und Therapiepraxis als (Co-)Therapeut/in

    • Musiktherapeutische Gruppensupervision

    • Einzelsupervision

  • Planung und Reflexion der Studiengruppen: 30 Stunden

Gesamtstundenzahl:

1372 Stunden

Lernorte

Musiktherapeuten und Musiktherapeutinnen werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an der Bildungseinrichtung

  • bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer): zu Hause, ggf. Unterrichtsräume bei Präsenzphasen

  • ggf. im Praktikum: z.B. Kliniken, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendambulanz, Rehazentren, psychiatrische Behandlungszentren

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Bildungseinrichtungen legen eigene Zugangskriterien fest. Zum Teil werden die allgemeine Hochschulreife und Berufspraxis im sozialen, sozialpädagogischen, medizinisch-pflegerischen bzw. musischen Bereich oder ein Praktikum vorausgesetzt.

Darüber hinaus wird für den Zugang z.B. gefordert:

  • Mindestalter

  • musikalische Grundbildung und das Beherrschen mindestens eines Instrumentes

  • Ein Nachweis über den Masernschutz ist für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nötig. Darüber hinaus können Einrichtungen weitere Schutzimpfungen (z.B. gegen Hepatitis A und B) bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangen.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Aus- bzw. Weiterbildung:

  • Musik: z.B. um musikalische Therapietechniken anzuwenden

  • Deutsch: z.B. um Menschen zu einem besseren Selbstausdruck zu führen

  • Psychologie: z.B. um musiktherapeutische Befunde zu erheben

Auswahlverfahren

Die Bildungsanbieter wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus. Es wird i.d.R. Wert auf musikalische Fähigkeiten sowie die psychologisch-künstlerische Eignung gelegt. An einigen Schulen sind Aufnahmeprüfungen abzulegen bzw. ist ein Aufnahmegespräch zu absolvieren.

Ausbildungsvergütung

Für die Aus- bzw. Weiterbildung wird keine Vergütung gezahlt.

Perspektiven nach der Ausbildung

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Aus- bzw. Weiterbildung arbeiten Musiktherapeuten und -therapeutinnen vor allem in Kliniken für Psychosomatik oder Psychiatrie, in Kinder- oder Rehabilitationskliniken sowie in Praxen für Musiktherapie.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung können Musiktherapeuten und -therapeutinnen ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Therapie bis hin zu Gesundheitsförderung.

Beruflich weiterkommen

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Musiktherapie erwerben.

Sich selbstständig machen

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einer eigenen Praxis für Musiktherapie.