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Zurück zur Übersicht Schulische Ausbildung

Pflegeassistent/in

1-4 Jahre (Vollzeit/Teilzeit) Berufsfachschule und Praktikumsbetrieb

Was macht man in diesem Beruf?

Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen helfen pflegebedürftigen Menschen bei der Körperpflege, beim Ankleiden, bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme und motivieren sie zu Bewegung. Sie betreuen hilfsbedürftige Menschen auch in ihrem Alltag und wirken z.B. bei tagesstrukturierenden Maßnahmen mit oder unterstützen sie bei der Pflege der Wohnräume und der Versorgung von Haustieren. Auf Anweisung von Pflegefachkräften messen sie Vitalwerte wie Blutdruck, Puls und Körpertemperatur von Patienten, führen Blutzuckerkontrollen durch oder verteilen und verabreichen Medikamente. Sie beobachten den Zustand von Patienten und ziehen bei Krisensituationen Pflegefachkräfte hinzu. In lebensbedrohenden Situationen leiten sie lebensrettende Sofortmaßnahmen ein. Auch die Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Bezugspersonen kann zum Aufgabengebiet gehören. Durchgeführte Pflegemaßnahmen, ermittelte Werte sowie ihre eigenen Beobachtungen halten Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen in der Pflegedokumentation fest. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen finden Beschäftigung in Krankenhäusern in Alten- und Pflegeheimen bei ambulanten Pflegediensten in Tageskliniken und -pflegestätten in Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen bei kirchlich-sozialen Diensten Arbeitsorte: Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen arbeiten in erster Linie in Patientenzimmern in Bü

Die Ausbildung im Überblick

Die landesrechtliche Ausbildung wird zum 1. Januar 2027 durch die bundesweite Ausbildung Pflegefachassistent/Pflegefachassistentin bzw. Pflegefachperson abgelöst. Bis dahin begonnene Ausbildungen können bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden. Abhängig von den landesrechtlichen Vorschriften, können Ausbildungen zudem bis 31. Dezember 2027 neu begonnen und bis 31. Dezember 2030 abgeschlossen werden.

Pflegeassistent/in ist eine landesrechtlich geregelte Ausbildung an Berufsfachschulen.

Sie dauert in Vollzeit 1-2 Jahre, in Teilzeit 2-4 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Ausbildungsinhalte

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Theoretischer und praktischer Unterricht
  • berufliches Selbstverständnis entwickeln

  • zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen, z.B. bei mobilitätsbezogenen Alltagsaktivitäten helfen, bei Kompressionstherapien mitwirken, Gewichtskontrollen durchführen

  • zu pflegende Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen, z.B. auf Anweisung von Pflegefachpersonen Vitalwerte (Blutdruck, Puls, Körpertemperatur, Atmung) ermitteln, subkutane Injektionen durchführen, Augen- und Ohrentropfen, orale Medikamente verteilen, Blutzuckermessungen durchführen

  • zu pflegende Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten, z.B. lebensgefährdende Situationen erkennen und Sofortmaßnahmen einleiten, an der Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen mitwirken

  • zu pflegende Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen unterstützen

  • zu pflegende Menschen in der Alltagsgestaltung unterstützen und begleiten, z.B. bei tagesstrukturierenden Maßnahmen sowie bei sinnstiftenden Aktivitäten zur sozialen und kulturellen Teilhabe mitwirken, beim Lernen und Spielen mitwirken, Menschen bei Einkäufen und in der Wohnumgebung unterstützen

  • Pflegeerfahrungen reflektieren und berufsbezogen kommunizieren

Fachpraktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung erfolgt in verschiedenen Einrichtungen (z.B. in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen).

Ausbildungsaufbau

Beispiel für die Stundenverteilung
  • Berufsbezogener Bereich

    • Pflegefachassistent oder Pflegefachassistentin werden: 200 Stunden

    • zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen: 220 Stunden

    • Pflegeerfahrungen reflektieren und berufsbezogen kommunizieren: 100 Stunden

    • zu pflegende Menschen in kurativen Prozessen unterstützen: 160 Stunden

    • zu pflegende Menschen in kritischen Lebenssituationen unterstützen: 100 Stunden

    • zu pflegende Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen unterstützen: 80 Stunden

    • zu pflegende Menschen in der Alltagsgestaltung unterstützen und begleiten: 100 Stunden

    • Stunden zur freien Verfügung: 40 Stunden

    • Berufsbezogener Bereich insgesamt: 1.000 Stunden

  • Berufspraktische Ausbildung

    • Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung: 720 Stunden

    • ausbildungsträgerexterne Einsätze in den allgemeinen Versorgungsbereichen Stationäre Langzeitpflege und Ambulante Pflege: 480 Stunden

    • Berufspraktische Ausbildung insgesamt: 1.200 Stunden

Gesamtstundenzahl:

2.200 Stunden

Lernorte

Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen werden in Form von theoretischem und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung ausgebildet.

Lernorte sind:

  • Berufsfachschule: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband)

  • Praktikumsbetriebe: Krankenstationen unterschiedlicher fachmedizinischer Abteilungen (z.B. Innere Medizin, Geriatrie), Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime bzw. ambulante Pflegedienste

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

In der Regel ist ein Hauptschulabschluss erforderlich.

Ein Nachweis über den Masernschutz ist für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nötig. Darüber hinaus können Einrichtungen weitere Schutzimpfungen (z.B. gegen Hepatitis A und B) bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangen.

Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland und Bildungsangebot vorliegen.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

  • Ethik: z.B. um verantwortungsvoll und emphatisch zu handeln

  • Biologie: z.B. um medizinische Sachverhalte leichter zu verstehen

  • Chemie: z.B. um Wirkungsweise von Medikamenten nachzuvollziehen

  • Deutsch: z.B. um Patienten/Patientinnen Pflegemaßnahmen zu erklären

  • Mathematik: z.B. um Pflegeleistungen korrekt abzurechnen

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe ist durch Gesetze und Verordnungen der Länder geregelt. In vielen Bundesländern besteht ein Anspruch auf Ausbildungsvergütung.

Perspektiven nach der Ausbildung

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen z.B. in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen oder bei ambulanten Alten- und Krankenpflegediensten.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Kranken- und Altenpflege bis hin zu Hygiene im Gesundheitsbereich.

Beruflich weiterkommen

Nach erfolgreicher Abschlussprüfung können Pflegeassistenten/Pflegeassistentinnen eine verkürzte Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau absolvieren.

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen abzulegen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Pflegemanagement, -wissenschaft erwerben.

Sich selbstständig machen

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem ambulanten Betreuungs- und Pflegedienst.