Physikalisch-technische/r Assistent/in
Was macht man in diesem Beruf?
Physikalisch-technische Assistenten und Assistentinnen assistieren Physikern und Physikerinnen in industriellen oder wissenschaftlichen Laboratorien bei der Weiterentwicklung und Anwendung physikalisch-technischer Verfahren. Nach Anweisung bauen sie Versuchsanlagen auf und sorgen für die Funktionstüchtigkeit der Apparaturen. Sie sind an Experimenten in Versuchs- und Prüffeldern, an der Entwicklung physikalischer Geräte sowie an der Projektierung und Anwendung entsprechender Produktionsverfahren beteiligt. Physikalisch-technische Assistenten und Assistentinnen bereiten physikalische Messungen vor, führen sie durch, dokumentieren die Ergebnisse und werten diese aus. Dabei erfassen und untersuchen sie auch minimale Abmessungen, z.B. in der Elektronenmikroskopie, untersuchen Werkstoffeigenschaften auch im nanotechnologischen Bereich und arbeiten mit extremen Temperaturen und Druckverhältnissen, etwa in der Hochvakuumtechnik. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Physikalisch-technische Assistenten und Assistentinnen finden Beschäftigung in Forschungseinrichtungen für angewandte Physik bei Materialprüfungsämtern in Entwicklungsabteilungen von Unternehmen z.B. der Maschinenbau-, Elektro- oder Medizintechnik Arbeitsorte: Physikalisch-technische Assistenten und Assistentinnen arbeiten in erster Linie in Labors Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Büroräumen Welcher Schulabschluss wird erwartet? Für die Ausbildung ist mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich. Die
Die Ausbildung im Überblick
Physikalisch-technische/r Assistent/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen und Berufskollegs.
Sie dauert i.d.R. 24 Monate, ggf. auch 36-39 Monate und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Ausbildungsinhalte
wie man Werkstoffe mittels zerstörender und zerstörungsfreier Verfahren auf Druck-, Zug- und Biegefestigkeit prüft
welche Mess-, Steuerungs-, Regelungsverfahren und -geräte existieren und wie elektrische Messungen fachgerecht durchgeführt werden
welche Normen und Darstellungsformen für die Anfertigung technischer Zeichnungen verbindlich sind
wie physikalisch-technische Versuchsaufbauten nach vorgegebenen Anforderungen aufgebaut, getestet und optimiert werden
welche physikalischen Gesetzmäßigkeiten der Mechanik, Wärmelehre und Optik den elektrischen und magnetischen Feldern, Schwingungen, dem Stromfluss und der Kernphysik zugrunde liegen und wie diese auf technische Gegebenheiten anzuwenden sind
wie man physikalische Stoffkonstanten bestimmt und Versuche zu den Bereichen Schwingungen, Wellen und Akustik durchführt
wie man Messungen mit radioaktiven Präparaten unter Beachtung der Strahlenschutzbestimmungen vornimmt
wie Messergebnisse auf der Grundlage der beschreibenden und beurteilenden Statistik bewertet werden
wie man chemische Nachweisverfahren und physikalisch-chemische Analyseverfahren durchführt und auswertet
welche Probleme bei Stoffumsetzungen auftreten können und wie man damit umgeht
welche optischen Verfahren zur Erfassung von Stoffgrößen angewandt werden
welche Eigenschaften Sensoren haben und wie man mit ihnen Temperatur, Druck, Kraft, Beschleunigung und Weg misst
welche Vorschriften zum Umweltschutz, zu Arbeitssicherheit und -hygiene zu beachten sind
Während der Ausbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde unterrichtet.
BetriebspraktikaBei Praktika werden die theoretischen Inhalte z.B. in Labors von Unternehmen der Maschinenbau- oder Elektrotechnik umgesetzt und angewandt. Die Schüler/innen erhalten Einblick in das Betriebsgeschehen, sammeln Erfahrungen in den berufstypischen Arbeitsmethoden und gewinnen einen Überblick über Aufbau und Ablauforganisation des Betriebs bzw. der Forschungsinstitution.
ZusatzkenntnisseJe nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Fachhochschulreife bzw. der allgemeinen Hochschulreife ermöglichen.
Ausbildungsaufbau
Berufsübergreifender Lernbereich: 320 Stunden
Berufsbezogener Lernbereich: 2.240 Stunden
Gesamtstundenzahl: 2.560 Stunden
Die Einteilung in Fächer, Lernfelder oder Projekte ist in den Berufsfachschulverordnungen der Länder geregelt.
Beispiel für die StundenverteilungPflichtunterrichtAllgemeiner Bereich:
Deutsch: 1. Jahr 1 Wochenstunde, 2. Jahr 1 Wochenstunde
Englisch: 1. Jahr 1 Wochenstunde, 2. Jahr 1 Wochenstunde
Religion: 1. Jahr 1 Wochenstunde, 2. Jahr 1 Wochenstunde
Wirtschafts- und Sozialkunde: 1. Jahr 1 Wochenstunde, 2. Jahr 2 Wochenstunden
Allgemeiner Bereich insgesamt: 1. Jahr 4 Wochenstunden, 2. Jahr 5 Wochenstunden
Fachtheoretischer Bereich:
Mathematik: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden
Physikalische Technik: 1. Jahr 4 Wochenstunden, 2. Jahr 4 Wochenstunden
Elektrotechnik/Elektronik: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden
Informationstechnik: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden
Mess- und Sensortechnik: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 0 Wochenstunden
Chemie/Physikalische Chemie: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 4 Wochenstunden
Fachtheoretischer Bereich insgesamt: 1. Jahr 14 Wochenstunden, 2. Jahr 14 Wochenstunden
Fachpraktischer Bereich:
Praktikum Physikalische Technik: 1. Jahr 4 Wochenstunden, 2. Jahr 4 Wochenstunden
Praktikum Elektrotechnik/Elektronik: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden
Praktikum Informationstechnik: 1. Jahr 3 Wochenstunden, 2. Jahr 3 Wochenstunden
Werkstatt-Praktikum: 1. Jahr 3 Wochenstunden, 2. Jahr 0 Wochenstunden
Praktikum Mess- und Sensortechnik: 1. Jahr 0 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden
Praktikum Chemie/Physikalische Chemie: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden
Fachpraktischer Bereich insgesamt: 1. Jahr 15 Wochenstunden, 2. Jahr 14 Wochenstunden
Wahlweise Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife: 1. Jahr 4 Wochenstunden, 2. Jahr 6 Wochenstunden
1. Jahr insgesamt: 37 Wochenstunden
2. Jahr insgesamt: 39 Wochenstunden
Lernorte
Physikalisch-technische Assistenten und Assistentinnen werden in schulischer Form ausgebildet.
Lernorte sind
Berufsfachschule/Berufskolleg: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband), schuleigene Labors, Werkstätten, Rechenzentren
Praktikumsbetriebe: Labors z.B. von Unternehmen der Maschinenbau- oder Elektrotechnik, Forschungs- und Hochschulinstituten für angewandte Physik
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss ist erforderlich.
Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland und Bildungsangebot vorliegen.
Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:
Physik: z.B. um Schaltungen mit analogen und digitalen Bauteilen zu entwerfen
Mathematik: z.B. um Formeln anzuwenden und Berechnungen durchzuführen
Chemie: z.B. um Kationen oder Anionen in chemischen Verbindungen nachzuweisen
Auswahlverfahren
Die Berufsfachschulen/Berufskollegs wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus. Es wird i.d.R. Wert auf gute Leistungen in Physik und weiteren naturwissenschaftlichen Fächern gelegt. Zum Teil findet ein Eignungstest in den Fächern Chemie, Physik, Biologie und Mathematik statt.
Ausbildungsvergütung
Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.
Perspektiven nach der Ausbildung
Ihre Chancen können angehende Physikalisch-technische Assistenten und Assistentinnen bereits während der Ausbildung verbessern, indem sie Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife als Basis für ein späteres Studium.
Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Ausbildung arbeiten Physikalisch-technische Assistenten und Assistentinnen in Forschung und Entwicklung.
Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Physik bis hin zu Elektrotechnik.
Beruflich weiterkommenEine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Physiktechnik zu absolvieren.
Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Physikingenieurwesen erwerben.
Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist ggf. möglich, z.B. mit Untersuchungs- und Beratungsdienstleistungen im Rahmen eines eigenen Labors.