Rettungshelfer/in
Was macht man in diesem Beruf?
Rettungshelfer und Rettungshelferinnen bringen Patienten und Patientinnen durch Krankentransporte in Notaufnahmen, Kliniken oder Rehabilitationseinrichtungen. Sie steuern die Rettungsfahrzeuge selbst oder fahren begleitend mit. Am Einsatzort oder während des Krankentransports unterstützen sie Rettungsfachkräfte bei Maßnahmen der Notfallversorgung. Grundlage dafür sind die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen. Darüber hinaus fahren sie ggf. Menschen mit Behinderungen zu Arbeitsstellen oder zu Arztpraxen. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Rettungshelfer und Rettungshelferinnen sind in erster Linie beschäftigt bei Rettungsdiensten bei Diensten für den Transport von kranken Menschen und Menschen mit Behinderungen Arbeitsorte: Rettungshelfer und Rettungshelferinnen arbeiten in erster Linie in Krankentransportwagen an wechselnden Einsatzorten (z.B. Wohnungen der Patienten/Patientinnen, im Freien) Sie arbeiten ggf. auch in der Rettungswache Welche Vorbildung wird erwartet? Voraussetzung für die landesrechtlich geregelte Ausbildung sind i.d.R.: mindestens einen Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung Bildungseinrichtungen, die nicht auf landesrechtlicher Grundlage ausbilden, fordern für den Zugang zur Ausbildung z.B.: Mindestalter von z.B. 16 oder 18 Jahren Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Lehrgang Führungszeugnis mindestens einen Hauptschulabschluss Worauf kommt es an? Anforderungen: Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Verankern der
Die Ausbildung im Überblick
Rettungshelfer bzw. Rettungshelferin ist eine Ausbildung die durch landesrechtliche Vorschriften oder interne Vorschriften der Bildungseinrichtungen geregelt ist.
Sie dauert in Vollzeit ca. 1-3 Monate.
Ausbildungsinhalte
beim Krankentransport und in der Notfallrettung mitwirken, z.B. Organisationsstrukturen und Ressourcen des Krankentransportes und der Notfallrettung beschreiben
beim Krankentransport und in der Notfallrettung angemessen verhalten, z.B. persönliche Schutzausrüstung situations- und sachgerecht verwenden und im Einsatz effektiv kommunizieren
rechtliche Fragestellungen berücksichtigen, z.B. Regelungen zu Datenschutz, StVO und Schweigepflicht kennen und anwenden
bei der standardisierten Patientenversorgung mitwirken, z.B. strukturierte Erstversorgung durchführen
nach hygienischen Grundsätzen arbeiten, z.B. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen gemäß eines Rahmen-Hygieneplans anwenden
Transport und Übergabe durchführen, z.B. Patienten/Patientinnen beim Transport sichern
in besonderen Einsatzlagen angemessen verhalten, z.B. Behandlungsstrategien bei Großschadensereignissen anwenden
Grundkenntnisse über Anatomie, Physiologie und der allgemeinen Pathophysiologie des Herz-Kreislauf- sowie des Atmungssystems, des Gehirns und des Nervensystems erlernen
Menschen mit Problemen der Atemwege versorgen, z.B. Erstversorgungsmaßnahmen bei Atemwegsverletzungen ergreifen
Menschen mit Problemen des Atmungssystems versorgen, z.B. Brustkorb auf Verletzungen überprüfen
Menschen mit Problemen des Herz-Kreislauf-Systems versorgen, z.B. Schockzuständen vorbeugen und auf lebensbedrohliche Blutungen kontrollieren
Menschen mit Bewusstseinsproblemen versorgen, z.B. Patienten/Patientinnen in die stabile Seitenlage bringen
Menschen vor Witterungseinflüssen schützen, z.B. Wärmedecken anwenden und Patienten/Patientinnen vor Nässe schützen
Grundkenntnisse über Anatomie, Physiologie und der allgemeinen Pathophysiologie des Stütz- und Bewegungssystems, der Bauchorgane, des Uro-Genital-Bereichs und des Immunsystems erlernen
Menschen mit Verletzungen versorgen, z.B. unmittelbar lebensbedrohliche Situationen und Verletzungen erkennen und notwendige lebensrettende Maßnahmen durchführen
Menschen mit abdominellen Beschwerden versorgen, z.B. Schmerzregionen genau lokalisieren
Menschen mit Infektionskrankheiten bzw. -gefährdungen versorgen, z.B. häufiger Infektionskrankheiten erkennen und Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen ergreifen
Im Praktikum, das i.d.R. in die Ausbildung integriert ist, arbeiten die angehenden Rettungshelfer und Rettungshelferinnen z.B. in Lehrrettungswachen mit.
Ausbildungsaufbau
Die Lehrgänge sind unterschiedlich strukturiert. Sie bestehen z.B. aus Lernbereichen oder Modulen, die aufeinander aufbauen.
Unterrichtsprogramm, z.B.:theoretisch-praktische Ausbildung: mindestens 80 Stunden
praktische Ausbildung (Rettungswache): mindestens 80 Stunden
mindestens 160 Stunden
Lernorte
Rettungshelfer und Rettungshelferinnen werden in schulischer Form ausgebildet.
Lernorte sind
bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an der Bildungseinrichtung
bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Unterrichtsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten
im Praktikum: z.B. Lehrrettungswachen bzw. Krankentransportwagen
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Voraussetzung für die landesrechtlich geregelte Ausbildung sind i.d.R.:
mindestens ein Hauptschulabschluss
oder
eine abgeschlossene Berufsausbildung
Darüber hinaus wird jeweils für den Zugang zur Ausbildung gefordert:
Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
Nachweis der gesundheitlichen und körperlichen Eignung durch ein ärztliches Attest
Führungszeugnis
Nachweis über Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B2) bei nicht im Inland erworbenen Schul- bzw. Ausbildungsabschlüssen
Bildungseinrichtungen, die nicht auf landesrechtlicher Grundlage ausbilden, fordern für den Zugang zur Ausbildung z.B.:
Mindestalter von z.B. 16 oder 18 Jahren
Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Lehrgang
Führungszeugnis
mindestens einen Hauptschulabschluss
Ein Nachweis über den Masernschutz ist für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nötig. Darüber hinaus können Einrichtungen weitere Schutzimpfungen (z.B. gegen Hepatitis A und B) bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangen.
Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:
Biologie: z.B. um Kenntnisse in Anatomie und Physiologie anzuwenden
Deutsch: z.B. um Einsätze korrekt zu dokumentieren
Psychologie: z.B. um in Stresssituationen empathisch mit Patienten/Patientinnen umzugehen
Sport: z.B. um Patienten/Patientinnen zum Einsatzfahrzeug zu transportieren
Ausbildungsvergütung
Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.
Perspektiven nach der Ausbildung
Nach ihrer Ausbildung arbeiten Rettungshelfer und Rettungshelferinnen bei Krankentransport- und Rettungsdiensten.
Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung können Rettungshelfer und Rettungshelferinnen ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Rettungsdienst bis hin zu Hygiene im Gesundheitsbereich.
Beruflich weiterkommenEine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Ausbilder bzw. Ausbilderin für Erste Hilfe zu absolvieren.
Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Sanitäts-, Rettungswesen erwerben.