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Zurück zur Übersicht Schulische Ausbildung

Sänger/in (Ausbildung)

6 Monate (Teilzeit) Bildungseinrichtung und Bühnen, Veranstaltungsräume

Was macht man in diesem Beruf?

Sänger und Sängerinnen interpretieren Musikstücke als Solisten und Solistinnen, in kleineren Vokalensembles oder Chören. Vor öffentlichen Auftritten oder Studioaufnahmen üben sie die Musikstücke in umfangreichen Proben. Im Bühnenfach (Oper, Operette, Musical) gibt es zudem szenische Proben in Rollengestaltung, in der Bewegung im Bühnenbild und im Umgang mit Requisiten und Kostümen. Neben Proben und Aufführungen wirken Sänger und Sängerinnen ggf. auch bei Fernsehaufzeichnungen oder Studioaufnahmen für Tonträger, Hörfunk und Film mit. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Sänger und Sängerinnen finden Beschäftigung z.B. bei Opern-, Operetten- und Musicalbühnen bei Chören (z.B. Rundfunk-, Philharmonische Chöre, Vokalensembles, Oratorien-, Gospel- oder Shantychöre) bei Konzertveranstaltern, in Musikclubs, an Kleinkunstbühnen, auf Kreuzfahrtschiffen bei Rundfunkanstalten, Film-, Video-, Audio- und Fernsehproduktionen an Konservatorien Arbeitsorte: Sänger und Sängerinnen arbeiten in erster Linie in Probenräumen bzw. im Chorsaal auf Bühnen, in Kirchen, Konzertsälen, Mehrzweckhallen in Aufnahmestudios von Rundfunk, Film und Fernsehen im Freien (bei Open-Air-Konzerten) in Unterrichtsräumen zu Hause (z.B. beim Einstudieren von Gesangspartien) Welche Vorbildung wird erwartet? Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Die Bildungseinrichtungen legen eigene Zugangskriterien, z.B. ein Mindestalter von 16 Jahren, fest. Worauf kommt es an? Anforderungen: Musikalische Fähigk

Die Ausbildung im Überblick

Sänger/in ist eine Ausbildung, die durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger geregelt ist. Sie dauert in Teilzeit i.d.R. 6 Monate.

Daneben besteht die Möglichkeit, Gesang an Hochschulen zu studieren.

Ausbildungsinhalte

Während der theoretischen und praktischen Ausbildung erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:
  • Atemtechnik, Stimmübungen, Stimmvolumen

  • Gehörbildung und Klanggestaltung

  • Bühnenpräsenz

  • Songinterpretation

  • Rhythmik und Performance

  • Improvisation

  • Stillehre (Pop/Rock, Jazz/Soul, Musical/Chanson/Schlager) und Stilfindung

  • Grundlagen der Komposition

  • Leadsheets und Demotracks

  • Vermarktung und Urheberrecht

Gesangspraxis bzw. Üben spielt während der Ausbildung eine wichtige Rolle. Zudem nehmen die angehenden Sänger/innen bereits während der Ausbildung ggf. auch an Auftritten teil.

Ausbildungsaufbau

Beispiel für ein Unterrichtsprogramm der Ausbildung
  • 1. Ausbildungseinheit - Bühnenpräsenz, Interpretation: 2 Tage

  • 2. Ausbildungseinheit - Bühnenpräsenz, Videoaufzeichnung und Analyse, Rhythmik und Performance: 2 Tage

  • 3. Ausbildungseinheit - Bühnenpräsenz, Mehrstimmigkeit, auch im Studio, Ad Libs, Improvisation: 2 Tage

  • 4. Ausbildungseinheit - Interpretation, neue Songs/Stilistiken, Demosong: 2 Tage

  • 5. Ausbildungseinheit - Bühnenpräsenz/Interpretation, neue Songs/Stilistiken, Demosong: 2 Tage

  • 6. Ausbildungseinheit - Vorbereitung eines Abschlusskonzertes: 2 Tage

Gesamt: 12 Tage

Hinzu kommen Zeiten für Nachbereitung/Vorbereitung (ca. 120 Stunden) sowie Einzelunterricht (ca. 16 Unterrichtsstunden).

Lernorte

Sänger/innen werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an der Musikschule bzw. -akademie einschließlich Tonstudio

  • in der Praxis: z.B. Proberäume, Bühnen, Veranstaltungsräume

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Bildungseinrichtungen können ein Mindestalter von z.B. 16 Jahren festlegen.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

  • Musik: z.B. Kenntnisse in Musiktheorie und Stillehre

  • Englisch und andere Fremdsprachen: z.B. um fremdsprachige Gesangsstücke vorzutragen

Ausbildungsvergütung

Der Besuch von schulischen Einrichtungen wird nicht vergütet.

Perspektiven nach der Ausbildung

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Sänger/innen z.B. an Opern- und Schauspielhäusern oder bei Konzertveranstaltern.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung können Sänger/innen ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Musik bis hin zu Chorleitung.

Beruflich weiterkommen

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Gesang erwerben.

Sich selbstständig machen

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich: Sänger/innen können freiberuflich arbeiten oder z.B. eine Musikbildungsstätte, eine Veranstaltungs- oder Künstleragentur gründen oder übernehmen.