Sänger/in (Ausbildung)
Was macht man in diesem Beruf?
Sänger und Sängerinnen interpretieren Musikstücke als Solisten und Solistinnen, in kleineren Vokalensembles oder Chören. Vor öffentlichen Auftritten oder Studioaufnahmen üben sie die Musikstücke in umfangreichen Proben. Im Bühnenfach (Oper, Operette, Musical) gibt es zudem szenische Proben in Rollengestaltung, in der Bewegung im Bühnenbild und im Umgang mit Requisiten und Kostümen. Neben Proben und Aufführungen wirken Sänger und Sängerinnen ggf. auch bei Fernsehaufzeichnungen oder Studioaufnahmen für Tonträger, Hörfunk und Film mit. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Sänger und Sängerinnen finden Beschäftigung z.B. bei Opern-, Operetten- und Musicalbühnen bei Chören (z.B. Rundfunk-, Philharmonische Chöre, Vokalensembles, Oratorien-, Gospel- oder Shantychöre) bei Konzertveranstaltern, in Musikclubs, an Kleinkunstbühnen, auf Kreuzfahrtschiffen bei Rundfunkanstalten, Film-, Video-, Audio- und Fernsehproduktionen an Konservatorien Arbeitsorte: Sänger und Sängerinnen arbeiten in erster Linie in Probenräumen bzw. im Chorsaal auf Bühnen, in Kirchen, Konzertsälen, Mehrzweckhallen in Aufnahmestudios von Rundfunk, Film und Fernsehen im Freien (bei Open-Air-Konzerten) in Unterrichtsräumen zu Hause (z.B. beim Einstudieren von Gesangspartien) Welche Vorbildung wird erwartet? Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Die Bildungseinrichtungen legen eigene Zugangskriterien, z.B. ein Mindestalter von 16 Jahren, fest. Worauf kommt es an? Anforderungen: Musikalische Fähigk
Die Ausbildung im Überblick
Sänger/in ist eine Ausbildung, die durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger geregelt ist. Sie dauert in Teilzeit i.d.R. 6 Monate.
Daneben besteht die Möglichkeit, Gesang an Hochschulen zu studieren.
Ausbildungsinhalte
Atemtechnik, Stimmübungen, Stimmvolumen
Gehörbildung und Klanggestaltung
Bühnenpräsenz
Songinterpretation
Rhythmik und Performance
Improvisation
Stillehre (Pop/Rock, Jazz/Soul, Musical/Chanson/Schlager) und Stilfindung
Grundlagen der Komposition
Leadsheets und Demotracks
Vermarktung und Urheberrecht
Gesangspraxis bzw. Üben spielt während der Ausbildung eine wichtige Rolle. Zudem nehmen die angehenden Sänger/innen bereits während der Ausbildung ggf. auch an Auftritten teil.
Ausbildungsaufbau
1. Ausbildungseinheit - Bühnenpräsenz, Interpretation: 2 Tage
2. Ausbildungseinheit - Bühnenpräsenz, Videoaufzeichnung und Analyse, Rhythmik und Performance: 2 Tage
3. Ausbildungseinheit - Bühnenpräsenz, Mehrstimmigkeit, auch im Studio, Ad Libs, Improvisation: 2 Tage
4. Ausbildungseinheit - Interpretation, neue Songs/Stilistiken, Demosong: 2 Tage
5. Ausbildungseinheit - Bühnenpräsenz/Interpretation, neue Songs/Stilistiken, Demosong: 2 Tage
6. Ausbildungseinheit - Vorbereitung eines Abschlusskonzertes: 2 Tage
Hinzu kommen Zeiten für Nachbereitung/Vorbereitung (ca. 120 Stunden) sowie Einzelunterricht (ca. 16 Unterrichtsstunden).
Lernorte
Sänger/innen werden in schulischer Form ausgebildet.
Lernorte sind
bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an der Musikschule bzw. -akademie einschließlich Tonstudio
in der Praxis: z.B. Proberäume, Bühnen, Veranstaltungsräume
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.
Die Bildungseinrichtungen können ein Mindestalter von z.B. 16 Jahren festlegen.
Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:
Musik: z.B. Kenntnisse in Musiktheorie und Stillehre
Englisch und andere Fremdsprachen: z.B. um fremdsprachige Gesangsstücke vorzutragen
Ausbildungsvergütung
Der Besuch von schulischen Einrichtungen wird nicht vergütet.
Perspektiven nach der Ausbildung
Nach ihrer Ausbildung arbeiten Sänger/innen z.B. an Opern- und Schauspielhäusern oder bei Konzertveranstaltern.
Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung können Sänger/innen ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Musik bis hin zu Chorleitung.
Beruflich weiterkommenMit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Gesang erwerben.
Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich: Sänger/innen können freiberuflich arbeiten oder z.B. eine Musikbildungsstätte, eine Veranstaltungs- oder Künstleragentur gründen oder übernehmen.