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Zurück zur Übersicht Schulische Ausbildung

Sozialpädagogische/r Assistent/in / Kinderpfleger/in

Ca. 2-3 Jahre (Vollzeit/Teilzeit), mit Zusatzqualifikation 3-4 Jahre Berufsfachschule/Berufskolleg und Praktikumsbetrieb

Was macht man in diesem Beruf?

Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen kümmern sich zusammen mit sozialpädagogischen Fachkräften oder Kinderkrankenpflegekräften vor allem um Säuglinge und Kleinkinder. Auch die Eltern beziehen sie mit in ihre Tätigkeit ein. Sie sorgen für pädagogisch interessantes und altersgemäßes Spielmaterial und leiten die Kinder beim Spielen an. Je nach Altersgruppe basteln, musizieren und turnen sie mit den Kindern. Sie helfen bei der Körperpflege und wirken bei der Versorgung kranker Kinder mit. Außerdem erledigen sie Hausarbeit, soweit diese mit der Kinderbetreuung in Zusammenhang steht, z.B. Essenszubereitung und Wäschepflege. Teilweise unterstützen sie auch die pädagogische Arbeit mit Jugendlichen. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen finden Beschäftigung in Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorten sowie an Ganztagesschulen in Kinderheimen oder Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen in Privathaushalten (mit Kleinkindern) in Erholungs- und Ferienheimen sowie in Kinderkrankenhäusern und -kliniken Arbeitsorte: Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen arbeiten in erster Linie in Aufenthalts-, Wohn-, Ess- und Schlafräumen. Welcher Schulabschluss wird erwartet? Für die Ausbildung ist i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschlu

Die Ausbildung im Überblick

Sozialpädagogische/r Assistent/in bzw. Kinderpfleger/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen und Berufskollegs.

Sie dauert in Vollzeit oder Teilzeit ca. 2-3 Jahre (mit Zusatzqualifikation 3-4 Jahre) und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Je nach Bundesland kann die Ausbildung auch in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) durchgeführt werden.

Ausbildungsinhalte

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts erwirbt man beispielsweise Kenntnisse in folgenden Bereichen:
  • Sozialpädagogik, Erziehungslehre

  • Gesundheitslehre, Theorie und Praxis der Gesundheitsförderung

  • Bewegungserziehung

  • Naturwissenschaftliche Erziehung

  • Musisch-kreative Erziehung, Werken, Musik und Rhythmik

  • Ernährung und Hauswirtschaft, hauswirtschaftliche Versorgung

Während der Ausbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde unterrichtet.

Praktika

In den außerschulischen Praktika erhalten die Schüler/innen Einblicke in die sozialpädagogischen, sozialpflegerischen und hauswirtschaftlichen Aufgaben der Kinderpflege. Sie lernen den Berufsalltag in Familienhaushalten, Krankenhäusern und sozialpädagogischen Einrichtungen (Kindertagesstätten, Kinderheime, auch für Kinder mit Behinderungen) kennen und führen entsprechende Aufgaben zunehmend selbstständig aus.

Zusatzkenntnisse

Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb eines mittleren Bildungsabschlusses, der Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife ermöglichen.

Ausbildungsaufbau

Beispiel für die Stundenverteilung
  • 1. Berufsübergreifender Lernbereich:

    • Deutsch/Kommunikation: Fachstufe I 120 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 120 Unterrichtsstunden

    • Mathematik: Fachstufe I 80 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 80 Unterrichtsstunden

    • Fremdsprache (Französisch oder Englisch): Fachstufe I 80 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 80 Unterrichtsstunden

    • Wirtschafts- und Sozialkunde: Fachstufe I 40 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 40 Unterrichtsstunden

    • Religionslehre/allgemeine Ethik: Fachstufe I 40 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 40 Unterrichtsstunden

    • Sport/Gesundheitsförderung: Fachstufe I 80 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 80 Unterrichtsstunden

    Berufsübergreifender Lernbereich insgesamt: Fachstufe I und Fachstufe II jeweils 440 Unterrichtsstunden

  • 2. Berufsbezogener Lernbereich:

    • Berufliche Kompetenz I: Fachstufe I 360 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 360 Unterrichtsstunden

    • Berufliche Kompetenz II: Fachstufe I 360 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 360 Unterrichtsstunden

    • Berufliche Kompetenz III (Kindertagespflege): Fachstufe I 80 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 80 Unterrichtsstunden

    • Fachpraktikum: Fachstufe I 200 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 200 Unterrichtsstunden

    Berufsbezogener Lernbereich insgesamt: Fachstufe I und Fachstufe II jeweils 1.000 Unterrichtsstunden

Gesamtstundenzahl:

Fachstufe I und Fachstufe II jeweils 1.440 Unterrichtsstunden

Darüber hinaus sind mindestens 1.350 Stunden berufspraktische Ausbildung abzuleisten.

Lernorte

Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernorte sind

  • Berufsfachschule/Berufskolleg: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband), schuleigene Übungs- und Funktionsräume wie Schulküchen, Werkstatträume, Sporthallen

  • Praktikumsbetriebe: Räumlichkeiten z.B. von Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorten, Kinderkrankenhäusern, Säuglingsheimen, Privathaushalten (mit Kleinkindern)

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

In der Regel ist ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich.

Ein Nachweis über den Masernschutz ist für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nötig. Darüber hinaus können Einrichtungen weitere Schutzimpfungen (z.B. gegen Hepatitis A und B) bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangen.

Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland und Bildungsangebot vorliegen.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

  • Deutsch: z.B. um bei der Sprach- und Sprecherziehung mitzuwirken

  • Kunst/Werken: z.B. um mit Kindern zu basteln und zu malen

  • Musik: z.B. um mit Kindern zu musizieren

  • Pädagogik/Psychologie: z.B. um Kinder angemessen zu betreuen und zu fördern

  • Hauswirtschaftslehre: z.B. um Mahlzeiten zuzubereiten

Ausbildungsvergütung

Der schulische Teil der Ausbildung wird nicht vergütet. Für die staatliche Anerkennung als Sozialpädagogischer Assistent und Sozialpädagogische Assistentin bzw. Kinderpfleger und Kinderpflegerin muss in einigen Bundesländern im Anschluss an die schulische Ausbildung ein einjähriges Berufspraktikum (Anerkennungspraktikum) absolviert werden. In dieser Zeit erhalten die Praktikanten und Praktikantinnen ein Praktikumsentgelt.

Absolvieren die Auszubildenden ihr Berufspraktikum in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder in Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, erhalten sie ein Praktikumsentgelt von 1.895 € im Monat.

Quelle:

Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)

Wird die Ausbildung in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) absolviert, erhalten Auszubildende an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto):

1. Ausbildungsjahr: 1.491 €

2. Ausbildungsjahr: 1.552 €

3. Ausbildungsjahr: 1.653 €

Quelle:

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes - Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege (TVAöD-Pflege)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Perspektiven nach der Ausbildung

Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessern

Ihre Chancen können angehende Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen bereits während der Ausbildung verbessern, indem sie Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. die Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife als Basis für ein späteres Studium.

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen z.B. in Kinderheimen, Kindergärten oder Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Pädagogik bis hin zu Hauswirtschaft.

Beruflich weiterkommen

Nach erfolgreicher Abschlussprüfung können Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen eine verkürzte Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin absolvieren.

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Fachwirt/in für Erziehungswesen zu absolvieren.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Kindheitspädagogik erwerben.