Sozialpädagogische/r Assistent/in / Kinderpfleger/in
Was macht man in diesem Beruf?
Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen kümmern sich zusammen mit sozialpädagogischen Fachkräften oder Kinderkrankenpflegekräften vor allem um Säuglinge und Kleinkinder. Auch die Eltern beziehen sie mit in ihre Tätigkeit ein. Sie sorgen für pädagogisch interessantes und altersgemäßes Spielmaterial und leiten die Kinder beim Spielen an. Je nach Altersgruppe basteln, musizieren und turnen sie mit den Kindern. Sie helfen bei der Körperpflege und wirken bei der Versorgung kranker Kinder mit. Außerdem erledigen sie Hausarbeit, soweit diese mit der Kinderbetreuung in Zusammenhang steht, z.B. Essenszubereitung und Wäschepflege. Teilweise unterstützen sie auch die pädagogische Arbeit mit Jugendlichen. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen finden Beschäftigung in Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorten sowie an Ganztagesschulen in Kinderheimen oder Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen in Privathaushalten (mit Kleinkindern) in Erholungs- und Ferienheimen sowie in Kinderkrankenhäusern und -kliniken Arbeitsorte: Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen arbeiten in erster Linie in Aufenthalts-, Wohn-, Ess- und Schlafräumen. Welcher Schulabschluss wird erwartet? Für die Ausbildung ist i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschlu
Die Ausbildung im Überblick
Sozialpädagogische/r Assistent/in bzw. Kinderpfleger/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen und Berufskollegs.
Sie dauert in Vollzeit oder Teilzeit ca. 2-3 Jahre (mit Zusatzqualifikation 3-4 Jahre) und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Je nach Bundesland kann die Ausbildung auch in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) durchgeführt werden.
Ausbildungsinhalte
Sozialpädagogik, Erziehungslehre
Gesundheitslehre, Theorie und Praxis der Gesundheitsförderung
Bewegungserziehung
Naturwissenschaftliche Erziehung
Musisch-kreative Erziehung, Werken, Musik und Rhythmik
Ernährung und Hauswirtschaft, hauswirtschaftliche Versorgung
Während der Ausbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde unterrichtet.
PraktikaIn den außerschulischen Praktika erhalten die Schüler/innen Einblicke in die sozialpädagogischen, sozialpflegerischen und hauswirtschaftlichen Aufgaben der Kinderpflege. Sie lernen den Berufsalltag in Familienhaushalten, Krankenhäusern und sozialpädagogischen Einrichtungen (Kindertagesstätten, Kinderheime, auch für Kinder mit Behinderungen) kennen und führen entsprechende Aufgaben zunehmend selbstständig aus.
ZusatzkenntnisseJe nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb eines mittleren Bildungsabschlusses, der Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife ermöglichen.
Ausbildungsaufbau
1. Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch/Kommunikation: Fachstufe I 120 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 120 Unterrichtsstunden
Mathematik: Fachstufe I 80 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 80 Unterrichtsstunden
Fremdsprache (Französisch oder Englisch): Fachstufe I 80 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 80 Unterrichtsstunden
Wirtschafts- und Sozialkunde: Fachstufe I 40 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 40 Unterrichtsstunden
Religionslehre/allgemeine Ethik: Fachstufe I 40 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 40 Unterrichtsstunden
Sport/Gesundheitsförderung: Fachstufe I 80 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 80 Unterrichtsstunden
Berufsübergreifender Lernbereich insgesamt: Fachstufe I und Fachstufe II jeweils 440 Unterrichtsstunden
2. Berufsbezogener Lernbereich:
Berufliche Kompetenz I: Fachstufe I 360 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 360 Unterrichtsstunden
Berufliche Kompetenz II: Fachstufe I 360 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 360 Unterrichtsstunden
Berufliche Kompetenz III (Kindertagespflege): Fachstufe I 80 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 80 Unterrichtsstunden
Fachpraktikum: Fachstufe I 200 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 200 Unterrichtsstunden
Berufsbezogener Lernbereich insgesamt: Fachstufe I und Fachstufe II jeweils 1.000 Unterrichtsstunden
Fachstufe I und Fachstufe II jeweils 1.440 Unterrichtsstunden
Darüber hinaus sind mindestens 1.350 Stunden berufspraktische Ausbildung abzuleisten.
Lernorte
Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen werden in schulischer Form ausgebildet.
Lernorte sind
Berufsfachschule/Berufskolleg: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband), schuleigene Übungs- und Funktionsräume wie Schulküchen, Werkstatträume, Sporthallen
Praktikumsbetriebe: Räumlichkeiten z.B. von Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorten, Kinderkrankenhäusern, Säuglingsheimen, Privathaushalten (mit Kleinkindern)
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
In der Regel ist ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich.
Ein Nachweis über den Masernschutz ist für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nötig. Darüber hinaus können Einrichtungen weitere Schutzimpfungen (z.B. gegen Hepatitis A und B) bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangen.
Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland und Bildungsangebot vorliegen.
Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:
Deutsch: z.B. um bei der Sprach- und Sprecherziehung mitzuwirken
Kunst/Werken: z.B. um mit Kindern zu basteln und zu malen
Musik: z.B. um mit Kindern zu musizieren
Pädagogik/Psychologie: z.B. um Kinder angemessen zu betreuen und zu fördern
Hauswirtschaftslehre: z.B. um Mahlzeiten zuzubereiten
Ausbildungsvergütung
Der schulische Teil der Ausbildung wird nicht vergütet. Für die staatliche Anerkennung als Sozialpädagogischer Assistent und Sozialpädagogische Assistentin bzw. Kinderpfleger und Kinderpflegerin muss in einigen Bundesländern im Anschluss an die schulische Ausbildung ein einjähriges Berufspraktikum (Anerkennungspraktikum) absolviert werden. In dieser Zeit erhalten die Praktikanten und Praktikantinnen ein Praktikumsentgelt.
Absolvieren die Auszubildenden ihr Berufspraktikum in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder in Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, erhalten sie ein Praktikumsentgelt von 1.895 € im Monat.
Quelle:
Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)
Wird die Ausbildung in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) absolviert, erhalten Auszubildende an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: 1.491 €
2. Ausbildungsjahr: 1.552 €
3. Ausbildungsjahr: 1.653 €
Quelle:
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes - Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege (TVAöD-Pflege)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Perspektiven nach der Ausbildung
Ihre Chancen können angehende Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen bereits während der Ausbildung verbessern, indem sie Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. die Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife als Basis für ein späteres Studium.
Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Ausbildung arbeiten Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen z.B. in Kinderheimen, Kindergärten oder Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen.
Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Pädagogik bis hin zu Hauswirtschaft.
Beruflich weiterkommenNach erfolgreicher Abschlussprüfung können Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen eine verkürzte Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin absolvieren.
Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Fachwirt/in für Erziehungswesen zu absolvieren.
Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Kindheitspädagogik erwerben.