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Zurück zur Übersicht Schulische Ausbildung

Tanzpädagoge/-pädagogin

Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform Bildungseinrichtung und ggf. Theater, Bühnen, Tanz- und Ballettschulen (im Praktikum)

Was macht man in diesem Beruf?

Tanzpädagogen und -pädagoginnen unterrichten die verschiedensten Tanzformen, angefangen vom klassischen Tanz über Modern Dance bis hin zu Jazztanz, Hip-Hop, Contact Improvisation und Tanztheater. Sie erteilen Unterricht für professionelle Tänzer/innen, aber auch für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren, die in ihrer Freizeit tanzen. Neben der Unterrichtstätigkeit übernehmen sie auch organisatorische Aufgaben. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Tanzpädagogen und -pädagoginnen finden Beschäftigung an Tanz- und Musikschulen an Opern- und Schauspielhäusern mit integrierten Ballettschulen an Volkshochschulen an Tanz- und Ballettakademien Arbeitsorte: Tanzpädagogen und -pädagoginnen arbeiten in erster Linie in Ballettsälen auf (Proben-)Bühnen Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Büroräumen Welche Vorbildung wird erwartet? Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Die Bildungseinrichtungen legen eigene Zugangskriterien fest. Zum Teil werden ein Schulabschluss, z.B. ein mittlerer Bildungsabschluss , und eine Berufsausbildung vorausgesetzt. Darüber hinaus werden z.B. der Nachweis der gesundheitlichen Eignung, ein Mindestalter sowie Tanzerfahrung gefordert. Worauf kommt es an? Anforderungen: Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Vorführen der Übungen und Bewegungen) Pädagogische Fähigkeiten und mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. beim Anleiten und Motivieren der Tanzschüler/innen) Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit (z.B. beim Beurteilen des Le

Die Ausbildung im Überblick

Tanzpädagoge/-pädagogin ist eine Aus- bzw. Weiterbildung, die durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger geregelt ist.

Je nach Lehrgangsträger können z.B. Zugangsvoraussetzungen, Dauer der Aus- bzw. Weiterbildung und Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.

Ausbildungsinhalte

Während der theoretischen Aus- bzw. Weiterbildung erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:
  • Anatomie und Physiologie

  • Anleiten von Gruppen

  • Dienstleistungs- und Kultur-Marketing

  • Grundlagen der Psychologie in der Tanzpädagogik

  • Indikationen und Kontraindikationen

  • Jugendarbeit und Tanz

  • Kindertanzpädagogik

  • Methodik und Didaktik

  • Musikanalyse

  • Steuern und Recht

  • Tanz- und Theatergeschichte

Im fachpraktischen Unterricht erwirbt man z.B. Fertigkeiten in unterschiedlichen Tanzstilen, Choreografie und Komposition.

Praktikum

Ist ein Praktikum in die Aus- bzw. Weiterbildung integriert oder schließt sich eine Praxisphase an die theoretische Aus- bzw. Weiterbildung an, arbeiten die angehenden Tanzpädagogen und -pädagoginnen z.B. an Theatern oder in Tanzeinrichtungen mit.

Lernorte

Tanzpädagogen und -pädagoginnen werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an der Bildungseinrichtung einschließlich Tanz- und Ballettsäle

  • bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer): zu Hause, ggf. Unterrichtsräume bei Präsenzphasen

  • ggf. im Praktikum: z.B. Theater, Bühnen und Tanzeinrichtungen bzw. Tanz- und Ballettschulen

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Bildungseinrichtungen legen eigene Zugangskriterien fest. Zum Teil werden ein Schulabschluss, z.B. ein mittlerer Bildungsabschluss und eine Berufsausbildung vorausgesetzt.

Darüber hinaus wird für den Zugang zur Aus- bzw. Weiterbildung z.B. gefordert:

  • Mindestalter (z.B. 18 Jahre)

  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung (ärztliches Attest)

  • Tanzerfahrung

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

  • Sport: z.B. gute sportliche Leistungen

  • Musik: z.B. um ein Rhythmusgefühl zu entwickeln

  • Deutsch: z.B. um Gruppen anzuleiten Tanzschritte bzw. -figuren zu erklären

  • Pädagogik/Psychologie: z.B. um Unterrichtseinheiten planen sowie Kenntnisse zielgruppengerecht vermitteln zu können

Auswahlverfahren

In der Regel ist das Bestehen einer Aufnahmeprüfung erforderlich. Dabei wird z.B. Wert auf gute technische Kenntnisse im künstlerischen und/oder zeitgenössischen Tanz gelegt.

Ausbildungsvergütung

Für die Aus- bzw. Weiterbildung wird keine Vergütung gezahlt.

Perspektiven nach der Ausbildung

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Aus- bzw. Weiterbildung arbeiten Tanzpädagogen und -pädagoginnen an Tanzschulen, Opern- und Schauspielhäusern.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung können Tanzpädagogen und -pädagoginnen ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Tanz bis hin zu Bewegungserziehung.

Beruflich weiterkommen

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Tanz- und Bewegungstherapeut/in zu absolvieren.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Tanz erwerben.

Sich selbstständig machen

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einer Tanz-, Ballett- und Gymnastikschule.