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Zurück zur Übersicht Schulische Ausbildung

Tierheilpraktiker/in

Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot und Lernform Bildungseinrichtung und ggf. Praktikumsbetrieb

Was macht man in diesem Beruf?

Tierheilpraktiker/innen untersuchen erkrankte Groß- und Kleintiere und wenden zur Heilung Naturheilverfahren wie klassische Homöopathie oder Akupunktur an. Dabei betrachten sie das erkrankte Tier ganzheitlich und analysieren dessen Vor- bzw. Krankengeschichte. Abhängig von dem, was sie selbst beobachten und was die Tierhalter ihnen schildern, erheben sie den Befund und entwickeln mögliche therapeutische Ansätze. Sie beraten die Tierhalter über die unterschiedlichen Behandlungsmethoden sowie die richtige Ernährung und Haltung der Tiere und setzen Mittel ein, die die Selbstheilungskräfte der Tiere stärken sollen. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Tierheilpraktiker/innen finden Beschäftigung in tierheilpraktischen Praxen. Arbeitsorte: Tierheilpraktiker/innen arbeiten in erster Linie in Praxisräumen bei Hausbesuchen in Privathaushalten auf Höfen und in Ställen Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Büroräumen Welche Vorbildung wird erwartet? Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Die Bildungseinrichtungen legen eigene Zugangskriterien fest. Zum Teil wird ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung vorausgesetzt. Darüber hinaus werden z.B. ein Mindestalter sowie Erfahrung im Umgang mit Tieren gefordert. Worauf kommt es an? Anforderungen: Sor

Die Ausbildung im Überblick

Tierheilpraktiker/in ist eine Ausbildung, die durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger geregelt ist.

Je nach Lehrgangsträger können z.B. Zugangsvoraussetzungen, Dauer der Ausbildung und Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.

Ausbildungsinhalte

Während der theoretischen Ausbildung erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:
  • Grundlagen der Veterinärmedizin: z.B. Anatomie, Physiologie und Pathologie, Überblick über schulmedizinische Therapiemethoden, Methoden der Anamnese, Diagnosemethoden, Injektionstechniken

  • Grundlagen der Naturheilkunde: z.B. Wirkungsweise, Möglichkeiten und Grenzen der Naturheilkunde, Grundlagen der Homöopathie, Pflanzenheilkunde und Bach-Blütentherapie

  • Erste-Hilfe-Maßnahmen: z.B. Überprüfung der Vitalfunktionen, Versorgung des Notfallpatienten, Notfallausrüstung und -medikamente

  • Tierhaltungsberatung: z.B. Verhaltenskunde und artgerechte Tierhaltung, Umgang mit dem Tierpatienten und dem Tierbesitzer

  • Gesetzeskunde: z.B. Hygienevorschriften, Arzneimittelgesetz und Futtermittelverordnung, Tierseuchengesetz und Infektionsschutzgesetz, Heilpraktikergesetz

  • Grundwissen Praxisführung: Gewerbeanmeldung, Versicherungen, Werbung, Finanzamt und Steuern

Praktikum

Ist ein Praktikum in die Ausbildung integriert oder schließt sich eine Praxisphase an die theoretische Ausbildung an, arbeiten die angehenden Tierheilpraktiker und Tierheilpraktikerinnen in Tierarztpraxen, Tierheimen oder bei Tierheilpraktikern und Tierheilpraktikerinnen.

Lernorte

Tierheilpraktiker/innen werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an der Bildungseinrichtung

  • bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer) und Fernunterricht: zu Hause, ggf. Unterrichtsräume bei Präsenzphasen

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Unterrichtsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

  • ggf. im Praktikum: Tierarztpraxen oder Praxen von Tierheilpraktikern und Tierheilpraktikerinnen

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Bildungseinrichtungen legen eigene Zugangskriterien fest. Zum Teil wird ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung vorausgesetzt.

Darüber hinaus wird für den Zugang zur Ausbildung z.B. gefordert:

  • Mindestalter (z.B. 18 bzw. 21 Jahre)

  • Erfahrung im Umgang mit Tieren

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

  • Biologie: z.B. Wissen über Anatomie und Physiologie der Tiere

  • Deutsch: z.B. um Tierhalter/-halterinnen zu beraten und Behandlungsmethoden zu erklären

  • Chemie/Physik: z.B. um die Wirkungsweise verschiedener Therapien zu verstehen

Ausbildungsvergütung

Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.

Perspektiven nach der Ausbildung

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Tierheilpraktiker/innen in tierheilpraktischen Praxen.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung können Tierheilpraktiker/innen ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von alternativen Therapien in der Tiermedizin bis hin zu Tierpsychologie.

Beruflich weiterkommen

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Tiermedizin erwerben.

Sich selbstständig machen

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einer eigenen Praxis.