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Zurück zur Übersicht Schulische Ausbildung

Übersetzer/in (Ausbildung)

2-3 Jahre, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform Fremdsprachenschule, Fachakademie

Was macht man in diesem Beruf?

Übersetzer und Übersetzerinnen beherrschen mehrere Sprachen und übertragen Texte aus der Ausgangssprache in die Zielsprache bzw. umgekehrt. Sie übersetzen bspw. Betriebsanleitungen, Zeugnisse, Gerichtsurteile, Verträge, Software-Benutzeroberflächen, wissenschaftliche und literarische Werke oder Untertitel für Film und Fernsehen. Da sie sich häufig mit technischen, wirtschaftlichen oder juristischen Texten beschäftigen, benötigen sie relevante Fachkenntnisse, gutes Verständnis der Ausgangs- und Zielkultur sowie Wissen um Sprach- und Kulturmittlung und in der barrierefreien Kommunikation. Sie recherchieren zu den Fachgebieten oder Themen ihrer Übersetzungen und deren Begrifflichkeiten und spezialisieren sich oft auf bestimmte Fachgebiete. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Übersetzer und Übersetzerinnen finden Beschäftigung in Übersetzungsbüros und -agenturen bei EU-Institutionen (z.B. EU-Parlament, EU-Kommission) bei Behörden des Landes oder des Bundes in größeren, internationalen Betrieben unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche bei internationalen Institutionen (z.B. Hilfsorganisationen) Arbeitsorte: Übersetzer und Übersetzerinnen arbeiten in erster Linie in Büroräumen in Besprechungsräumen Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch im Homeoffice bzw. mobil Welcher Schulabschluss bzw. welche Vorbildung wird erwartet? Für den Zugang zu Bildungsgängen ist i.d.R. die Hochschul- bzw. Fachhochschulreife erforderlich. Für den Zugang zur staatlichen Prüfung ist i.d.R. ein mittlerer

Die Ausbildung im Überblick

Übersetzer bzw. Übersetzerin ist eine Aus- bzw. Weiterbildung, deren Prüfung landesrechtlich geregelt ist.

Die Aus- bzw. Weiterbildung dauert i.d.R. 2-3 Jahre.

Für die Zulassung zur Prüfung ist es nicht erforderlich, an einem Lehrgang teilzunehmen.

Darüber hinaus gibt es Aus- bzw. Weiterbildung, die nach internen Regelungen der Bildungsanbieter durchgeführt werden.

Außerdem besteht die Möglichkeit, eine bundesweit einheitliche Weiterbildung zum Geprüften Übersetzer oder zur Geprüften Übersetzerin zu absolvieren oder Übersetzen an Hochschulen zu studieren.

Ausbildungsinhalte

Theoretischer und praktischer Unterricht, z.B.:
  • allgemeine Sprachfertigkeiten: Deutsch, erste und zweite Fremdsprache

  • Berufskunde

  • Computergestütztes Übersetzen

  • EDV-gestützte Terminologiearbeit

  • Fachtheorie und Fachterminologie

  • Fachübersetzung, z.B. Wirtschaft, Jura

  • Gerichts- und Behördenterminologie

  • Informationstechnologie und Medienmanagement

  • Kulturraumstudien und interkulturelle Kommunikation

  • Praxisprojekt

  • Projektmanagement

  • Sprach- und Übersetzungstechnologie

  • Theorie, Methodik und Praxis des Übersetzens

  • Übersetzung zweite Fremdsprache

  • Volks- und Betriebswirtschaftslehre

Während der Aus- bzw. Weiterbildung werden i.d.R. auch allgemeinbildende und wirtschaftliche Fächer unterrichtet.

Praktikum

Je nach Bildungsangebot besteht die Möglichkeit, ein mehrwöchiges Praktikum im In- oder Ausland zu absolvieren, z.B. in einem Übersetzungsbüro oder in international tätigen Organisationen.

Ausbildungsaufbau

Beispiel für die Stundenverteilung
  • Sprachkompetenzen:

    • Deutsch: allgemeine Sprachfertigkeiten: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2.Jahr 2 Wochenstunden, 3. Jahr 1 Wochenstunde

    • Erste Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch): allgemeine Sprachfertigkeiten: 1. Jahr 6 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden, 3. Jahr 1 Wochenstunde

    • Zweite Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch): allgemeine Sprachfertigkeiten: 1. Jahr 6 Wochenstunden, 2. Jahr 3 Wochenstunden, 3. Jahr 3 Wochenstunden

  • Translatorische Kompetenzen:

    • Theorie, Methodik und Praxis des Übersetzens: 1. Jahr 6 Wochenstunden, 2. Jahr 5 Wochenstunden, 3. Jahr 6 Wochenstunden

    • Fachübersetzungen: 1. Jahr 0 Wochenstunden, 2. Jahr 5 Wochenstunden, 3. Jahr 5 Wochenstunden

    • Übersetzung zweite Fremdsprache: 1. Jahr 0 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden, 3. Jahr 2 Wochenstunden

  • Fachkompetenzen:

    • Fachtheorie und Fachterminologie: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden, 3. Jahr 2 Wochenstunden

    • Gerichts- und Behördenterminologie: 1. Jahr 1 Wochenstunden, 2. Jahr 0 Wochenstunden, 3. Jahr 0 Wochenstunden

  • Kulturkompetenzen:

    • Kulturraumstudien und Interkulturelle Kommunikation: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden, 3. Jahr 1 Wochenstunde

  • Dolmetschkompetenzen:

    • Theorie, Methodik und Praxis des Dolmetschens: 1. Jahr 1 Wochenstunde, 2. Jahr 3 Wochenstunden, 3. Jahr 6 Wochenstunden

  • IT- und Medienkompetenzen:

    • Informationstechnologie und Medienmanagement: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 0 Wochenstunden, 3. Jahr 0 Wochenstunden

    • Sprach- und Übersetzungstechnologie: 1. Jahr 1 Wochenstunde, 2. Jahr 2 Wochenstunden, 3. Jahr 1 Wochenstunde

  • Projektmanagement:

    • Berufskunde und Praxisprojekt: 1. Jahr 1 Wochenstunde, 2. Jahr 2 Wochenstunden, 3. Jahr 0 Wochenstunden

Gesamtstundenzahl:
  • 1. Jahr: 30 Wochenstunden

  • 2. Jahr: 30 Wochenstunden

  • 3. Jahr: 28 Wochenstunden

Lernorte

Übersetzer und Übersetzerinnen werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an der Bildungseinrichtung

  • bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer) und Fernunterricht: zu Hause, ggf. Unterrichtsräume bei Präsenzphasen

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Unterrichtsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

  • Für die staatliche Prüfung ist i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss nötig sowie eine Ausbildung, ein Studium oder einschlägige Berufspraxis.

  • Für die Bildungsgänge ist i.d.R. die Hochschul- oder Fachhochschulreife erforderlich.

    Je nach Bildungsangebot ist der Zugang auch mit einer Ausbildung, z.B. als Fremdsprachenkorrespondent oder -korrespondentin möglich.

  • Darüber hinaus wird für den Zugang zu Bildungsgängen z.B. gefordert:

    • gute Deutschkenntnisse

    • gute Kenntnisse in der jeweiligen Fremdsprache

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Aus- bzw. Weiterbildung:

  • Englisch, Französisch und weitere Fremdsprachen: z.B. um sich auf mehrere Sprachen zu spezialisieren

  • Deutsch: z.B. um beim Übersetzen sprachliche Feinheiten sicher anzuwenden

  • Wirtschaft/Recht: z.B. um Gesetzestexte nachzuvollziehen

Auswahlverfahren

Die Bildungseinrichtungen, z.B. Fremdsprachenschulen oder Fachakademien, wählen Bewerber und Bewerberinnen nach eigenen Kriterien aus. Diese sind z.B. gute Leistungen in den Fremdsprachen sowie ggf. Aufnahme- bzw. Einstufungsprüfungen.

Ausbildungsvergütung

Für die Aus- bzw. Weiterbildung wird keine Vergütung gezahlt.

Perspektiven nach der Ausbildung

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Aus- bzw. Weiterbildung arbeiten Übersetzer und Übersetzerinnen z.B. in Übersetzungsbüros, in internationalen Wirtschaftsunternehmen, bei Behörden oder internationalen Institutionen.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Übersetzen bis hin zu Wirtschaftssprachen und Korrespondenz.

Beruflich weiterkommen

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Übersetzen erwerben.

Sich selbstständig machen

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. durch die Übernahme oder Gründung eines Übersetzungsbüros.