Übersetzer/in (Ausbildung)
Was macht man in diesem Beruf?
Übersetzer und Übersetzerinnen beherrschen mehrere Sprachen und übertragen Texte aus der Ausgangssprache in die Zielsprache bzw. umgekehrt. Sie übersetzen bspw. Betriebsanleitungen, Zeugnisse, Gerichtsurteile, Verträge, Software-Benutzeroberflächen, wissenschaftliche und literarische Werke oder Untertitel für Film und Fernsehen. Da sie sich häufig mit technischen, wirtschaftlichen oder juristischen Texten beschäftigen, benötigen sie relevante Fachkenntnisse, gutes Verständnis der Ausgangs- und Zielkultur sowie Wissen um Sprach- und Kulturmittlung und in der barrierefreien Kommunikation. Sie recherchieren zu den Fachgebieten oder Themen ihrer Übersetzungen und deren Begrifflichkeiten und spezialisieren sich oft auf bestimmte Fachgebiete. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Übersetzer und Übersetzerinnen finden Beschäftigung in Übersetzungsbüros und -agenturen bei EU-Institutionen (z.B. EU-Parlament, EU-Kommission) bei Behörden des Landes oder des Bundes in größeren, internationalen Betrieben unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche bei internationalen Institutionen (z.B. Hilfsorganisationen) Arbeitsorte: Übersetzer und Übersetzerinnen arbeiten in erster Linie in Büroräumen in Besprechungsräumen Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch im Homeoffice bzw. mobil Welcher Schulabschluss bzw. welche Vorbildung wird erwartet? Für den Zugang zu Bildungsgängen ist i.d.R. die Hochschul- bzw. Fachhochschulreife erforderlich. Für den Zugang zur staatlichen Prüfung ist i.d.R. ein mittlerer
Die Ausbildung im Überblick
Übersetzer bzw. Übersetzerin ist eine Aus- bzw. Weiterbildung, deren Prüfung landesrechtlich geregelt ist.
Die Aus- bzw. Weiterbildung dauert i.d.R. 2-3 Jahre.
Für die Zulassung zur Prüfung ist es nicht erforderlich, an einem Lehrgang teilzunehmen.
Darüber hinaus gibt es Aus- bzw. Weiterbildung, die nach internen Regelungen der Bildungsanbieter durchgeführt werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, eine bundesweit einheitliche Weiterbildung zum Geprüften Übersetzer oder zur Geprüften Übersetzerin zu absolvieren oder Übersetzen an Hochschulen zu studieren.
Ausbildungsinhalte
allgemeine Sprachfertigkeiten: Deutsch, erste und zweite Fremdsprache
Berufskunde
Computergestütztes Übersetzen
EDV-gestützte Terminologiearbeit
Fachtheorie und Fachterminologie
Fachübersetzung, z.B. Wirtschaft, Jura
Gerichts- und Behördenterminologie
Informationstechnologie und Medienmanagement
Kulturraumstudien und interkulturelle Kommunikation
Praxisprojekt
Projektmanagement
Sprach- und Übersetzungstechnologie
Theorie, Methodik und Praxis des Übersetzens
Übersetzung zweite Fremdsprache
Volks- und Betriebswirtschaftslehre
Während der Aus- bzw. Weiterbildung werden i.d.R. auch allgemeinbildende und wirtschaftliche Fächer unterrichtet.
PraktikumJe nach Bildungsangebot besteht die Möglichkeit, ein mehrwöchiges Praktikum im In- oder Ausland zu absolvieren, z.B. in einem Übersetzungsbüro oder in international tätigen Organisationen.
Ausbildungsaufbau
Sprachkompetenzen:
Deutsch: allgemeine Sprachfertigkeiten: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2.Jahr 2 Wochenstunden, 3. Jahr 1 Wochenstunde
Erste Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch): allgemeine Sprachfertigkeiten: 1. Jahr 6 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden, 3. Jahr 1 Wochenstunde
Zweite Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch): allgemeine Sprachfertigkeiten: 1. Jahr 6 Wochenstunden, 2. Jahr 3 Wochenstunden, 3. Jahr 3 Wochenstunden
Translatorische Kompetenzen:
Theorie, Methodik und Praxis des Übersetzens: 1. Jahr 6 Wochenstunden, 2. Jahr 5 Wochenstunden, 3. Jahr 6 Wochenstunden
Fachübersetzungen: 1. Jahr 0 Wochenstunden, 2. Jahr 5 Wochenstunden, 3. Jahr 5 Wochenstunden
Übersetzung zweite Fremdsprache: 1. Jahr 0 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden, 3. Jahr 2 Wochenstunden
Fachkompetenzen:
Fachtheorie und Fachterminologie: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden, 3. Jahr 2 Wochenstunden
Gerichts- und Behördenterminologie: 1. Jahr 1 Wochenstunden, 2. Jahr 0 Wochenstunden, 3. Jahr 0 Wochenstunden
Kulturkompetenzen:
Kulturraumstudien und Interkulturelle Kommunikation: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden, 3. Jahr 1 Wochenstunde
Dolmetschkompetenzen:
Theorie, Methodik und Praxis des Dolmetschens: 1. Jahr 1 Wochenstunde, 2. Jahr 3 Wochenstunden, 3. Jahr 6 Wochenstunden
IT- und Medienkompetenzen:
Informationstechnologie und Medienmanagement: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 0 Wochenstunden, 3. Jahr 0 Wochenstunden
Sprach- und Übersetzungstechnologie: 1. Jahr 1 Wochenstunde, 2. Jahr 2 Wochenstunden, 3. Jahr 1 Wochenstunde
Projektmanagement:
Berufskunde und Praxisprojekt: 1. Jahr 1 Wochenstunde, 2. Jahr 2 Wochenstunden, 3. Jahr 0 Wochenstunden
1. Jahr: 30 Wochenstunden
2. Jahr: 30 Wochenstunden
3. Jahr: 28 Wochenstunden
Lernorte
Übersetzer und Übersetzerinnen werden in schulischer Form ausgebildet.
Lernorte sind
bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an der Bildungseinrichtung
bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer) und Fernunterricht: zu Hause, ggf. Unterrichtsräume bei Präsenzphasen
bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Unterrichtsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Für die staatliche Prüfung ist i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss nötig sowie eine Ausbildung, ein Studium oder einschlägige Berufspraxis.
Für die Bildungsgänge ist i.d.R. die Hochschul- oder Fachhochschulreife erforderlich.
Je nach Bildungsangebot ist der Zugang auch mit einer Ausbildung, z.B. als Fremdsprachenkorrespondent oder -korrespondentin möglich.
Darüber hinaus wird für den Zugang zu Bildungsgängen z.B. gefordert:
gute Deutschkenntnisse
gute Kenntnisse in der jeweiligen Fremdsprache
Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Aus- bzw. Weiterbildung:
Englisch, Französisch und weitere Fremdsprachen: z.B. um sich auf mehrere Sprachen zu spezialisieren
Deutsch: z.B. um beim Übersetzen sprachliche Feinheiten sicher anzuwenden
Wirtschaft/Recht: z.B. um Gesetzestexte nachzuvollziehen
Auswahlverfahren
Die Bildungseinrichtungen, z.B. Fremdsprachenschulen oder Fachakademien, wählen Bewerber und Bewerberinnen nach eigenen Kriterien aus. Diese sind z.B. gute Leistungen in den Fremdsprachen sowie ggf. Aufnahme- bzw. Einstufungsprüfungen.
Ausbildungsvergütung
Für die Aus- bzw. Weiterbildung wird keine Vergütung gezahlt.
Perspektiven nach der Ausbildung
Nach ihrer Aus- bzw. Weiterbildung arbeiten Übersetzer und Übersetzerinnen z.B. in Übersetzungsbüros, in internationalen Wirtschaftsunternehmen, bei Behörden oder internationalen Institutionen.
Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Übersetzen bis hin zu Wirtschaftssprachen und Korrespondenz.
Beruflich weiterkommenMit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Übersetzen erwerben.
Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. durch die Übernahme oder Gründung eines Übersetzungsbüros.