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Verkehrspilot/in - Flugzeuge (ATPL (A))

Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform Verkehrsfliegerschulen und Flugunternehmen

Was macht man in diesem Beruf?

Verkehrsflugzeugführer/innen (ATPL (A)) steuern große Passagier- und Frachtflugzeuge, für die zwei Piloten vorgesehen sind. Dabei fungiert ein/e Verkehrsflugzeugführer/in als verantwortliche/r Flugzeugführer/in (Kapitän/in) und der bzw. die andere als Erste/r Offizier/in. Beide sind voll ausgebildete und lizenzierte Piloten. Die Besatzung des Flugzeuges ist dem bzw. der verantwortlichen Flugzeugführer/in unterstellt. Vor dem Start informieren sich Verkehrsflugzeugführer/innen über die Wetterbedingungen auf der Flugstrecke, besprechen mit Flugdienstberatern oder -beraterinnen die Flugroute und nehmen die Daten und Informationen für den Flug entgegen. Während des Fluges stehen sie in Kontakt mit der Flugsicherung, deren Anweisungen sie exakt befolgen, um Gefahrensituationen zu vermeiden. Nach der Landung erstellen sie Berichte, führen Bordbücher und dokumentieren eventuelle Mängel oder sonstige Besonderheiten während des Fluges. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Verkehrsflugzeugführer/innen (ATPL (A)) finden Beschäftigung bei Fluggesellschaften im Linienflugverkehr bei Charterfluggesellschaften als Firmenpilot/in für ein Unternehmen bei der Bundeswehr in Flugschulen (mit einer entsprechenden Ausbildungsberechtigung) im Krankentransport per Flugzeug in der Schädlingsbekämpfung aus der Luft bei Flugzeugherstellern Arbeitsorte: Verkehrsflugzeugführer/innen (ATPL (A)) arbeiten in erster Linie an Bord von Flugzeugen im Cockpit. Welche Vorbildung wird erwartet? Rechtlich ist k

Die Ausbildung im Überblick

Verkehrsflugzeugführer/in ist eine Ausbildung, die nach EU-Recht bundesweit einheitlich geregelt ist.

Je nach Bildungsanbieter können z.B. Zugangsvoraussetzungen und Dauer der Ausbildung unterschiedlich sein.

Ausbildungsinhalte

Während der theoretischen Ausbildung erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:
  • Luftrecht

  • allgemeine Luftfahrzeugkunde

  • Instrumentenkunde

  • Masse und Schwerpunktberechnung

  • Flugleistung

  • Flugplanung und -überwachung

  • menschliches Leistungsvermögen

  • Meteorologie

  • allgemeine Navigation

  • Funknavigation

  • betriebliche Verfahren

  • Grundlagen des Fliegens

  • Kommunikation

Die praktische Ausbildung umfasst bei einer integrierten Ausbildung mindestens 195 Stunden (mit vorgeschriebenen Anteilen an Instrumentenflug, Überlandflug, Nachtflug, Alleinflug).

Ausbildungsaufbau

Die Lehrgänge sind unterschiedlich strukturiert und von unterschiedlicher Dauer. Sie finden in integrierter oder modularer Form statt.

Beispiel für eine Ausbildung in integrierter Form
  • Theoretische Ausbildung: mindestens 750 Stunden

  • Praktische Ausbildung: 230-245 Stunden

    • Flugunterricht: 200 Stunden (inklusive 100 Instrumentenflugstunden)

    • Alleinflug: 30 Stunden

    • Simulatortraining (Glasscockpit-Introduction): 15 Stunden (optional)

Gesamtstundenzahl:

980-995 Stunden

Lernorte

Verkehrsflugzeugführer/innen (ATPL (A)) werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an Verkehrsfliegerschulen und bei Flugunternehmen, in Flugzeugen, in Flugsimulatoren und im Freien

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Unterrichtsräume sowie in Flugzeugen und Flugsimulatoren bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Für den Zugang zur Ausbildung wird je nach Bildungseinrichtung gefordert:

  • Mindestalter (z.B. 17 oder 21 Jahre)

  • flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1

  • ggf. Sprechfunkzeugnis

  • Erklärung über schwebende Strafverfahren

  • Führungszeugnis

  • ggf. Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe

  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister

  • Nachweis guter Kenntnisse in Deutsch, Englisch, Physik und Mathematik

Bewerbende um eine ATPL(A)-Lizenz müssen eine Lizenz für Piloten/Pilotinnen in mehrköpfigen Flugbesatzungen (MPL) oder eine Lizenz für Berufspiloten/-pilotinnen (CPL(A)) vorweisen können und eine bestimmte Anzahl an Flugstunden absolviert haben.

Wer sich regelmäßig in nicht allgemein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes aufhält, benötigt eine Bestätigung der Zuverlässigkeit von der Luftsicherheitsbehörde.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

  • Physik: z.B. um Gesetzmäßigkeiten der Aerodynamik zu verstehen

  • Englisch: z.B. um im internationalen Flugverkehr zu kommunizieren

  • Mathematik: z.B. um Flugzeiten und den Treibstoffbedarf zu berechnen

  • Werken/Technik: z.B. um Bordinstrumente korrekt zu bedienen

  • Erdkunde/Geografie: z.B. um Wetterbedingungen in verschiedenen Klimazonen einzuschätzen

  • Deutsch: z.B. um komplexe gesetzliche Bestimmungen zu verstehen

Auswahlverfahren

Bewerber/innen müssen in einem Auswahlverfahren ihre physische und psychische Eignung bzw. ihre psychische Belastbarkeit unter Beweis stellen.

Ausbildungsvergütung

Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.

Perspektiven nach der Ausbildung

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Verkehrsflugzeugführer/innen (ATPL (A)) bei Fluggesellschaften der zivilen Luftfahrt.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung können Verkehrsflugzeugführer/innen (ATPL (A)) ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Luftverkehr bis hin zu Luftfahrttechnik.

Beruflich weiterkommen

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Luft-, Raumfahrttechnik erwerben.