Verkehrspilot/in - Flugzeuge (ATPL (A))
Was macht man in diesem Beruf?
Verkehrsflugzeugführer/innen (ATPL (A)) steuern große Passagier- und Frachtflugzeuge, für die zwei Piloten vorgesehen sind. Dabei fungiert ein/e Verkehrsflugzeugführer/in als verantwortliche/r Flugzeugführer/in (Kapitän/in) und der bzw. die andere als Erste/r Offizier/in. Beide sind voll ausgebildete und lizenzierte Piloten. Die Besatzung des Flugzeuges ist dem bzw. der verantwortlichen Flugzeugführer/in unterstellt. Vor dem Start informieren sich Verkehrsflugzeugführer/innen über die Wetterbedingungen auf der Flugstrecke, besprechen mit Flugdienstberatern oder -beraterinnen die Flugroute und nehmen die Daten und Informationen für den Flug entgegen. Während des Fluges stehen sie in Kontakt mit der Flugsicherung, deren Anweisungen sie exakt befolgen, um Gefahrensituationen zu vermeiden. Nach der Landung erstellen sie Berichte, führen Bordbücher und dokumentieren eventuelle Mängel oder sonstige Besonderheiten während des Fluges. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Verkehrsflugzeugführer/innen (ATPL (A)) finden Beschäftigung bei Fluggesellschaften im Linienflugverkehr bei Charterfluggesellschaften als Firmenpilot/in für ein Unternehmen bei der Bundeswehr in Flugschulen (mit einer entsprechenden Ausbildungsberechtigung) im Krankentransport per Flugzeug in der Schädlingsbekämpfung aus der Luft bei Flugzeugherstellern Arbeitsorte: Verkehrsflugzeugführer/innen (ATPL (A)) arbeiten in erster Linie an Bord von Flugzeugen im Cockpit. Welche Vorbildung wird erwartet? Rechtlich ist k
Die Ausbildung im Überblick
Verkehrsflugzeugführer/in ist eine Ausbildung, die nach EU-Recht bundesweit einheitlich geregelt ist.
Je nach Bildungsanbieter können z.B. Zugangsvoraussetzungen und Dauer der Ausbildung unterschiedlich sein.
Ausbildungsinhalte
Luftrecht
allgemeine Luftfahrzeugkunde
Instrumentenkunde
Masse und Schwerpunktberechnung
Flugleistung
Flugplanung und -überwachung
menschliches Leistungsvermögen
Meteorologie
allgemeine Navigation
Funknavigation
betriebliche Verfahren
Grundlagen des Fliegens
Kommunikation
Die praktische Ausbildung umfasst bei einer integrierten Ausbildung mindestens 195 Stunden (mit vorgeschriebenen Anteilen an Instrumentenflug, Überlandflug, Nachtflug, Alleinflug).
Ausbildungsaufbau
Die Lehrgänge sind unterschiedlich strukturiert und von unterschiedlicher Dauer. Sie finden in integrierter oder modularer Form statt.
Beispiel für eine Ausbildung in integrierter FormTheoretische Ausbildung: mindestens 750 Stunden
Praktische Ausbildung: 230-245 Stunden
Flugunterricht: 200 Stunden (inklusive 100 Instrumentenflugstunden)
Alleinflug: 30 Stunden
Simulatortraining (Glasscockpit-Introduction): 15 Stunden (optional)
980-995 Stunden
Lernorte
Verkehrsflugzeugführer/innen (ATPL (A)) werden in schulischer Form ausgebildet.
Lernorte sind
bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an Verkehrsfliegerschulen und bei Flugunternehmen, in Flugzeugen, in Flugsimulatoren und im Freien
bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Unterrichtsräume sowie in Flugzeugen und Flugsimulatoren bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.
Für den Zugang zur Ausbildung wird je nach Bildungseinrichtung gefordert:
Mindestalter (z.B. 17 oder 21 Jahre)
flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1
ggf. Sprechfunkzeugnis
Erklärung über schwebende Strafverfahren
Führungszeugnis
ggf. Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe
Auszug aus dem Verkehrszentralregister
Nachweis guter Kenntnisse in Deutsch, Englisch, Physik und Mathematik
Bewerbende um eine ATPL(A)-Lizenz müssen eine Lizenz für Piloten/Pilotinnen in mehrköpfigen Flugbesatzungen (MPL) oder eine Lizenz für Berufspiloten/-pilotinnen (CPL(A)) vorweisen können und eine bestimmte Anzahl an Flugstunden absolviert haben.
Wer sich regelmäßig in nicht allgemein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes aufhält, benötigt eine Bestätigung der Zuverlässigkeit von der Luftsicherheitsbehörde.
Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:
Physik: z.B. um Gesetzmäßigkeiten der Aerodynamik zu verstehen
Englisch: z.B. um im internationalen Flugverkehr zu kommunizieren
Mathematik: z.B. um Flugzeiten und den Treibstoffbedarf zu berechnen
Werken/Technik: z.B. um Bordinstrumente korrekt zu bedienen
Erdkunde/Geografie: z.B. um Wetterbedingungen in verschiedenen Klimazonen einzuschätzen
Deutsch: z.B. um komplexe gesetzliche Bestimmungen zu verstehen
Auswahlverfahren
Bewerber/innen müssen in einem Auswahlverfahren ihre physische und psychische Eignung bzw. ihre psychische Belastbarkeit unter Beweis stellen.
Ausbildungsvergütung
Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.
Perspektiven nach der Ausbildung
Nach ihrer Ausbildung arbeiten Verkehrsflugzeugführer/innen (ATPL (A)) bei Fluggesellschaften der zivilen Luftfahrt.
Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung können Verkehrsflugzeugführer/innen (ATPL (A)) ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Luftverkehr bis hin zu Luftfahrttechnik.
Beruflich weiterkommenMit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Luft-, Raumfahrttechnik erwerben.