Verkehrsüberwacher/in / Hilfspolizist/in
Was macht man in diesem Beruf?
Verkehrsüberwacher/innen kontrollieren den ruhenden Verkehr. Sie überprüfen, ob Halteverbotsregelungen beachtet, Feuerwehranfahrtszonen freigehalten und Parkzeiten nicht überschritten werden. Bei Verstößen erteilen sie Verwarnungen und stellen (digitale) Strafzettel aus. Wenn ein Auto einen Schwerbehindertenparkplatz oder eine Feuerwehreinfahrt blockiert, verständigen sie die Polizei. Gegebenenfalls übernehmen sie auch polizeilich angeordnete Geschwindigkeitskontrollen. Hilfspolizisten und -polizistinnen übernehmen in einigen Bundesländern darüber hinaus z.B. Tätigkeiten, die im Rahmen eines Außendienstes für Ordnungsämter anfallen. Sie kontrollieren beispielsweise, ob Vorschriften im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenrechts oder Straßenreinigungs- und Winterdienstbestimmungen eingehalten werden. Auch die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, z.B. von unzulässiger Lärmbelästigung, gehören zu ihren Aufgaben. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Verkehrsüberwacher/innen bzw. Hilfspolizisten und -polizistinnen finden Beschäftigung bei Städten und Gemeinden. Arbeitsorte: Verkehrsüberwacher/innen bzw. Hilfspolizisten und -polizistinnen arbeiten in erster Linie im Außendienst bzw. im Freien Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in den Büroräumen der Dienststelle Welche Vorbildung wird erwartet? Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Die Bundesländer bzw. Kommunen legen eigene Zugangskriterien fest. Zum Teil werden ein Hauptschulabschluss (je nach
Die Ausbildung im Überblick
Verkehrsüberwacher/in bzw. Hilfspolizist/in ist eine Ausbildung in Lehrgangsform, die landes- und kommunalrechtlich geregelt ist. Sie dauert in Vollzeit mindestens 6 Wochen.
Ausbildungsinhalte
im Grundlehrgang:
Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht
Präventives Eingriffsrecht
Repressives Eingriffsrecht
Erste-Hilfe-Grundlehrgang
Polizeidienstpraxis
Straßenverkehrsrecht und Straßenrecht
Einsatztraining und Psychologie
Gewerbe- und Gaststättenrecht
im Aufbaulehrgang:
Vertiefung der Inhalte aus dem Grundlehrgang
Nachbarrecht und Umgang mit Tieren
Abfall- und Hygienerecht sowie Umweltrecht
Arbeitsrecht
Gewerberecht und sonstige Nebengesetze
Waffenrecht
Betäubungsmittelkunde
Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
Die angehenden Bediensteten werden bei ihrer Aufgabenwahrnehmung von berufserfahrenen Kollegen und Kolleginnen begleitet und angeleitet.
Ausbildungsaufbau
Die Lehrgänge sind unterschiedlich strukturiert und von unterschiedlicher Dauer. Beispielsweise bestehen sie aus Fachgebieten.
Beispiel für ein Unterrichtsprogramm der AusbildungGrundlehrgang: 347 Unterrichtsstunden
Aufbaulehrgang: 206 Unterrichtsstunden
553 Unterrichtsstunden
Lernorte
Verkehrsüberwacher/innen bzw. Hilfspolizisten/-polizistinnen werden in schulischer Form ausgebildet.
Lernorte sind
Unterrichtsräume an Verwaltungsschulen der Bundesländer oder Kommunen
bei der praktischen Unterweisung: Dienststellen der Bundesländer, Städte und Gemeinden und im Außendienst (z.B. bei der innerstädtischen Verkehrsüberwachung)
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.
Die Bundesländer bzw. Kommunen legen eigene Zugangskriterien fest. Zum Teil werden ein Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt.
Darüber hinaus wird i.d.R. ein Führerschein der Klasse B gefordert.
Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:
Recht: z.B. um Ordnungswidrigkeiten- und Straßenverkehrsrecht anzuwenden
Deutsch: z.B. um Berichte oder Stellungnahmen abzufassen
Sport: z.B. um Kontrollgänge wetterunabhängig durchzuführen
Ausbildungsvergütung
Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.
Perspektiven nach der Ausbildung
Nach ihrer Ausbildung arbeiten Verkehrsüberwacher/innen bzw. Hilfspolizisten/-polizistinnen bei Städten und Gemeinden.
Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung können Verkehrsüberwacher/innen bzw. Hilfspolizisten/-polizistinnen ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von öffentlicher Verwaltung bis hin zu Verwaltungsrecht.