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Zurück zur Übersicht Schulische Ausbildung

Verkehrsüberwacher/in / Hilfspolizist/in

Mind. 6 Wochen (Vollzeit) Bildungseinrichtung und Praktikumsbetrieb

Was macht man in diesem Beruf?

Verkehrsüberwacher/innen kontrollieren den ruhenden Verkehr. Sie überprüfen, ob Halteverbotsregelungen beachtet, Feuerwehranfahrtszonen freigehalten und Parkzeiten nicht überschritten werden. Bei Verstößen erteilen sie Verwarnungen und stellen (digitale) Strafzettel aus. Wenn ein Auto einen Schwerbehindertenparkplatz oder eine Feuerwehreinfahrt blockiert, verständigen sie die Polizei. Gegebenenfalls übernehmen sie auch polizeilich angeordnete Geschwindigkeitskontrollen. Hilfspolizisten und -polizistinnen übernehmen in einigen Bundesländern darüber hinaus z.B. Tätigkeiten, die im Rahmen eines Außendienstes für Ordnungsämter anfallen. Sie kontrollieren beispielsweise, ob Vorschriften im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenrechts oder Straßenreinigungs- und Winterdienstbestimmungen eingehalten werden. Auch die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, z.B. von unzulässiger Lärmbelästigung, gehören zu ihren Aufgaben. Wo arbeitet man? Beschäftigungsbetriebe: Verkehrsüberwacher/innen bzw. Hilfspolizisten und -polizistinnen finden Beschäftigung bei Städten und Gemeinden. Arbeitsorte: Verkehrsüberwacher/innen bzw. Hilfspolizisten und -polizistinnen arbeiten in erster Linie im Außendienst bzw. im Freien Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in den Büroräumen der Dienststelle Welche Vorbildung wird erwartet? Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Die Bundesländer bzw. Kommunen legen eigene Zugangskriterien fest. Zum Teil werden ein Hauptschulabschluss (je nach

Die Ausbildung im Überblick

Verkehrsüberwacher/in bzw. Hilfspolizist/in ist eine Ausbildung in Lehrgangsform, die landes- und kommunalrechtlich geregelt ist. Sie dauert in Vollzeit mindestens 6 Wochen.

Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:
  • im Grundlehrgang:

    • Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht

    • Präventives Eingriffsrecht

    • Repressives Eingriffsrecht

    • Erste-Hilfe-Grundlehrgang

    • Polizeidienstpraxis

    • Straßenverkehrsrecht und Straßenrecht

    • Einsatztraining und Psychologie

    • Gewerbe- und Gaststättenrecht

  • im Aufbaulehrgang:

    • Vertiefung der Inhalte aus dem Grundlehrgang

    • Nachbarrecht und Umgang mit Tieren

    • Abfall- und Hygienerecht sowie Umweltrecht

    • Arbeitsrecht

    • Gewerberecht und sonstige Nebengesetze

    • Waffenrecht

    • Betäubungsmittelkunde

    • Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

Praktische Unterweisung

Die angehenden Bediensteten werden bei ihrer Aufgabenwahrnehmung von berufserfahrenen Kollegen und Kolleginnen begleitet und angeleitet.

Ausbildungsaufbau

Die Lehrgänge sind unterschiedlich strukturiert und von unterschiedlicher Dauer. Beispielsweise bestehen sie aus Fachgebieten.

Beispiel für ein Unterrichtsprogramm der Ausbildung
  • Grundlehrgang: 347 Unterrichtsstunden

  • Aufbaulehrgang: 206 Unterrichtsstunden

Gesamtstundenzahl:

553 Unterrichtsstunden

Lernorte

Verkehrsüberwacher/innen bzw. Hilfspolizisten/-polizistinnen werden in schulischer Form ausgebildet.

Lernorte sind

  • Unterrichtsräume an Verwaltungsschulen der Bundesländer oder Kommunen

  • bei der praktischen Unterweisung: Dienststellen der Bundesländer, Städte und Gemeinden und im Außendienst (z.B. bei der innerstädtischen Verkehrsüberwachung)

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Bundesländer bzw. Kommunen legen eigene Zugangskriterien fest. Zum Teil werden ein Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt.

Darüber hinaus wird i.d.R. ein Führerschein der Klasse B gefordert.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

  • Recht: z.B. um Ordnungswidrigkeiten- und Straßenverkehrsrecht anzuwenden

  • Deutsch: z.B. um Berichte oder Stellungnahmen abzufassen

  • Sport: z.B. um Kontrollgänge wetterunabhängig durchzuführen

Ausbildungsvergütung

Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.

Perspektiven nach der Ausbildung

Die passende Beschäftigung finden

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Verkehrsüberwacher/innen bzw. Hilfspolizisten/-polizistinnen bei Städten und Gemeinden.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern

Durch Anpassungsweiterbildung können Verkehrsüberwacher/innen bzw. Hilfspolizisten/-polizistinnen ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von öffentlicher Verwaltung bis hin zu Verwaltungsrecht.