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Die Welt der Justiz ist komplex und facettenreich, und inmitten dieses spannenden Umfelds spielt der Beruf des/der Justizfachangestellten eine entscheidende Rolle. Du bist derjenige, der im Hintergrund die Fäden zieht und die reibungslose Abwicklung von Gerichtsverfahren sicherstellt. Mit der Aussicht auf die Möglichkeit zur Verbeamtung nach deiner Ausbildung ist der Beruf des Justizfachangestellten nicht nur faszinierend, sondern auch äußerst attraktiv. Erfahre mehr über diese vielseitige und spannende Tätigkeit, indem du weiterliest.
Justizfachangestellte sind verantwortlich für eine Vielzahl von Büro- und Verwaltungsaufgaben im Justizwesen. Dazu gehört die sorgfältige Verwaltung von Akten, die genaue Berechnung, Vermerkung und Überwachung von Fristen, sowie die gewissenhafte Überwachung und Abwicklung des Schriftverkehrs. Des Weiteren sind sie für die Pflege und Aktualisierung von Dateien und Karteien zuständig, darunter das Grundbuch und das Handelsregister. Justizfachangestellte erstellen Schriftstücke, beglaubigen sie und führen detaillierte Protokolle in Verhandlungen und bei Vernehmungen. Sie sind außerdem verantwortlich für die Berechnung von Gerichtsgebühren und die Überwachung von Zahlungsvorgängen. In Serviceeinheiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften stehen sie zudem ratsuchenden Bürgerinnen und Bürgern für Auskünfte zur Verfügung.
Die Ausbildung zur Justizfachangestellten erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von drei Jahren, wobei einige Bundesländer auch eine verkürzte Variante von zweieinhalb Jahren anbieten. Während dieser Ausbildungszeit verbringst du die Hälfte deiner Zeit in einem Berufskolleg oder einer Verwaltungsfachschule, wo du die erforderlichen theoretischen Grundlagen erlernst. Hierzu gehören beispielsweise die Führung von Verhandlungsprotokollen und andere rechtliche Grundlagen.
Die verbleibende Zeit deiner Ausbildung verbringst du in deiner Ausbildungsstätte, die oft in einem Amtsgericht oder einer Staatsanwaltschaft angesiedelt ist. Allerdings ist auch eine Ausbildung in Insolvenz- und Registergerichten sowie in Grundbuchämtern möglich. Nach einigen Jahren Berufserfahrung und unter Berücksichtigung bestimmter Altersgrenzen hast du sogar die Möglichkeit, eine Beamtenlaufbahn im mittleren Justizdienst anzustreben. In unserem Karrierepfad findest du alle weiteren Informationen zu diesem spannenden Berufsweg.
Für die Ausbildung sind folgende Schulfächer entscheidend:
Recht: Um Mandanten über den Sachstand von Rechtsangelegenheiten informieren zu können, sind Kenntnisse in Recht hilfreich
Mathematik: Kosten- und Zinsberechnungen gehören zu deinen alltäglichen Aufgaben.
Deutsch: Fundierte Deutschkenntnisse sind sehr wichtig, um Protokolle zu verfassen oder Schriftstücke anzufertigen.
Auch ist es hilfreich, wenn du interessiert bist an …
verwaltenden Tätigkeiten, z.B. Bearbeiten des Posteingangs und -ausgangs in Serviceeinheiten von Gerichten und Staatsanwaltschaften, Anlegen, Registrieren und Archivieren von Akten, Führen von Protokollen über die Hauptverhandlung in Strafprozessen
beratenden Tätigkeiten, z.B. Führen von Beratungsgesprächen und Erteilen von Auskünften in Serviceeinheiten bei Gericht, Ermitteln der Wünsche bzw. Anliegen von Bürgern und Bürgerinnen und Aufzeigen der Zuständigkeiten
Du koordinierst und unterstützt die Einführung neuer Steuerungsmodelle in der öffentlichen Verwaltung. Du erstellst Jahresabschlüsse sowie Bilanzen, beurteilst die Wirtschaftlichkeit von Geschäftsprozessen und kalkulierst Gebühren. Darüber hinaus planst und betreust du Personaleinsatz und -auswahl sowie die Aus- und Weiterbildung für die Beschäftigten.
Das Studienfach Rechtswissenschaft vermittelt wissenschaftliches Grundlagenwissen in Zivilrecht, Privatrecht, Verwaltungsrecht und Öffentlichem Recht.
Rechtswissenschaft kann man auch im Rahmen von Fernstudiengängen studieren.
Darüber hinaus wird Rechtswissenschaft im Rahmen von Studiengängen mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung angeboten. Dieser Abschluss ermöglicht die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst, an dessen Ende die Zweite juristische Prüfung steht.
Die Zweite juristische Prüfung ist die Voraussetzung für den Zugang zu reglementierten juristischen Berufen wie Rechtsanwalt/-anwältin oder Staatsanwalt/-anwältin.
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