Überstunden in der Ausbildung
Rechte, Grenzen und Ausgleich, wenn Azubis länger arbeiten als vereinbart
Inhaltsverzeichnis· 11 Abschnitte▾
- 1. Was zählt überhaupt als Überstunde in der Ausbildung?
- 2. Dürfen Azubis überhaupt Überstunden machen?
- 3. Minderjährige Azubis: Was sagt das Jugendarbeitsschutzgesetz?
- 4. Volljährige Azubis: Was erlaubt das Arbeitszeitgesetz?
- 5. Müssen Überstunden bezahlt werden oder reicht Freizeitausgleich?
- 6. Was steht dazu im Ausbildungsvertrag?
- 7. Wie viele Überstunden sind normal – und ab wann wird es kritisch?
- 8. Was tun, wenn der Betrieb zu viele Überstunden verlangt?
- 9. Sonderfall: Überstunden rund um Berufsschule und Prüfungen
- Fazit: Überstunden in der Ausbildung sind die Ausnahme, nicht die Regel
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Darfst du als Azubi überhaupt zu Überstunden herangezogen werden? Muss dein Betrieb Mehrarbeit bezahlen oder reicht Freizeitausgleich? Und was, wenn aus "mal länger bleiben" ein Dauerzustand wird? Wenn du regelmäßig später Feierabend machst als im Ausbildungsvertrag vereinbart, stellen sich schnell Fragen zu Recht, Bezahlung und Grenzen – und die Antworten hängen stark davon ab, ob du minderjährig oder volljährig bist.
In diesem ausführlichen Glossarartikel auf heyjobstarter.de erfährst du, was Überstunden in der Ausbildung rechtlich bedeuten, welche Grenzen das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz setzen, wie Mehrarbeit vergütet oder ausgeglichen werden muss und wie du als Azubi, Schüler:in oder Berufseinsteiger:in reagierst, wenn dein Betrieb es mit den Arbeitszeiten übertreibt.
1. Was zählt überhaupt als Überstunde in der Ausbildung?
Als Überstunde gilt jede Arbeitszeit, die über die im Ausbildungsvertrag festgelegte tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit hinausgeht. Die genaue Stundenzahl steht im Vertrag und richtet sich meist nach der betriebsüblichen Arbeitszeit oder dem geltenden Tarifvertrag – üblich sind 35 bis 40 Stunden pro Woche.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Situationen, die oft durcheinandergebracht werden:
- Mehrarbeit im rechtlichen Sinn: Arbeitszeit über die vertraglich vereinbarte Ausbildungszeit hinaus, die dein Ausbildungsbetrieb ausdrücklich angeordnet oder zumindest geduldet hat.
- Berufsschulzeiten, Prüfungsvorbereitung oder Zeiten für das Führen des Ausbildungsnachweises zählen nicht als Überstunden, sondern gehören zur regulären Ausbildungszeit.
Wichtig: Nur angeordnete oder geduldete Mehrarbeit zählt rechtlich als Überstunde. Wenn du freiwillig und ohne Aufforderung länger bleibst, ist die Rechtslage schwieriger einzuschätzen – dokumentiere solche Zeiten trotzdem, falls es später zu Diskussionen kommt.
2. Dürfen Azubis überhaupt Überstunden machen?
Grundsätzlich ja – aber nur ausnahmsweise und nicht als Dauerzustand. Der Sinn und Zweck deiner Berufsausbildung steht immer im Vordergrund: Du bist zum Lernen im Betrieb, nicht als vollwertige, beliebig einsetzbare Arbeitskraft. Mehrarbeit darf deshalb nur in Ausnahmefällen verlangt werden, etwa bei kurzfristigen betrieblichen Engpässen, und sie darf dich nicht in deiner schulischen und praktischen Ausbildung beeinträchtigen.
Ob und in welchem Umfang Überstunden zulässig sind, hängt vor allem von deinem Alter ab. Das Gesetz unterscheidet klar zwischen minderjährigen und volljährigen Azubis:
| Kriterium | Minderjährige Azubis | Volljährige Azubis |
| Maßgebliches Gesetz | Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) | Arbeitszeitgesetz (ArbZG) |
| Regel-Höchstarbeitszeit pro Tag | 8 Stunden | 8 Stunden |
| Ausnahmeweise möglich | Bis zu 8,5 Stunden an einzelnen Tagen, wenn die Wochenarbeitszeit im Schnitt eingehalten wird | Bis zu 10 Stunden, wenn im Schnitt von 6 Monaten 8 Stunden/Tag nicht überschritten werden |
| Wöchentliche Höchstgrenze | 40 Stunden | keine feste Wochenhöchstgrenze, aber Tagesdurchschnitt maßgeblich |
| Überstunden generell zulässig? | Nur in engen Ausnahmefällen, sehr eingeschränkt | Grundsätzlich möglich, aber Ausbildungszweck hat Vorrang |
3. Minderjährige Azubis: Was sagt das Jugendarbeitsschutzgesetz?
Bist du aktuell noch nicht 18 Jahre alt, greift für dich das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – unabhängig davon, wann deine Ausbildung begonnen hat. Es ist deutlich strenger als die Regeln für Erwachsene, weil der Gesetzgeber Jugendliche besonders vor Überlastung schützen will. Wirst du während der Ausbildung volljährig, gilt für dich ab diesem Zeitpunkt stattdessen das Arbeitszeitgesetz (siehe Abschnitt 4).
Die wichtigsten Eckpunkte
- Die tägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten.
- Die wöchentliche Arbeitszeit ist auf 40 Stunden begrenzt.
- Eine Verlängerung auf bis zu 8,5 Stunden an einzelnen Werktagen ist nur zulässig, wenn an anderen Werktagen derselben Woche entsprechend kürzer gearbeitet wird, sodass der Wochendurchschnitt gewahrt bleibt.
- Beschäftigung an Samstagen, Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen erlaubt (etwa in bestimmten Branchen wie Gastronomie, Krankenpflege oder Landwirtschaft), grundsätzlich gilt eine Fünf-Tage-Woche.
- Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 12 Stunden betragen.
Wichtig: Weil das JArbSchG so strikte Obergrenzen setzt, sind echte "Überstunden" bei minderjährigen Azubis die absolute Ausnahme. Ein Ausbildungsbetrieb, der regelmäßig länger als 8 Stunden am Tag oder 40 Stunden in der Woche arbeiten lässt, bewegt sich rechtlich auf sehr dünnem Eis.
4. Volljährige Azubis: Was erlaubt das Arbeitszeitgesetz?
Bist du volljährig, gilt für dich das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – dieselbe gesetzliche Grundlage wie für alle anderen Arbeitnehmer:innen auch. Es lässt mehr Spielraum als das JArbSchG, setzt aber ebenfalls klare Grenzen:
- Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten.
- Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist möglich, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten (oder 24 Wochen) im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden pro Werktag gearbeitet wird.
- Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen.
- Auch für volljährige Azubis gilt: Der Ausbildungszweck darf durch Mehrarbeit nicht beeinträchtigt werden. Überstunden dürfen also nicht zur Regel werden, nur weil du volljährig bist.
In der Praxis bedeutet das: Auch mit 18 oder 20 Jahren bist du kein "normaler" Angestellter, dessen Arbeitszeit beliebig ausgedehnt werden darf. Dein Ausbildungsbetrieb muss sicherstellen, dass du weiterhin ausreichend Zeit und Energie für die praktische Ausbildung, den Berufsschulunterricht und die Prüfungsvorbereitung hast.
5. Müssen Überstunden bezahlt werden oder reicht Freizeitausgleich?
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in § 17 Absatz 7 ausdrücklich, was mit Mehrarbeit passieren muss: Wenn du über die vereinbarte regelmäßige Ausbildungszeit hinaus zur Arbeit herangezogen wirst, muss diese Zeit entweder besonders vergütet oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden. Dein Ausbildungsbetrieb kann also wählen, muss sich aber für eine der beiden Varianten entscheiden – ein ersatzloses "Verfallenlassen" von Überstunden ist nicht zulässig.
Was heißt das konkret?
| Variante | Was passiert |
| Bezahlung der Mehrarbeit | Die zusätzlich geleisteten Stunden werden gesondert vergütet, meist anteilig zur regulären Ausbildungsvergütung berechnet. |
| Freizeitausgleich | Du bekommst die geleistete Mehrarbeit als zusätzliche freie Zeit gutgeschrieben, die zeitnah abgebaut werden sollte. |
| Weder noch | Nicht zulässig – Überstunden dürfen nicht einfach ohne Ausgleich verfallen. |
Tipp: Schau in deinen Ausbildungsvertrag und in einen eventuell geltenden Tarifvertrag oder in die Betriebsvereinbarung – dort steht oft konkreter, wie und wann der Ausgleich erfolgt, zum Beispiel ob Überstunden am Monatsende ausgezahlt oder ins nächste Quartal übertragen werden.
6. Was steht dazu im Ausbildungsvertrag?
Dein Ausbildungsvertrag ist die erste Anlaufstelle, wenn es um Arbeitszeit und Mehrarbeit geht. Dort sollte klar geregelt sein, wie viele Stunden pro Woche zur regulären Ausbildungszeit gehören und – idealerweise – wie mit Überstunden umgegangen wird. Wenn dein Betrieb tarifgebunden ist oder eine Betriebsvereinbarung existiert, können dort zusätzliche, oft konkretere Regelungen zu Ausgleichszeiträumen oder Zuschlägen festgelegt sein.
- Prüfe, welche wöchentliche Ausbildungszeit im Vertrag steht – das ist deine Vergleichsgröße für Mehrarbeit.
- Frage bei Ausbildungsbeginn aktiv nach, wie im Betrieb mit Überstunden umgegangen wird, falls der Vertrag dazu nichts Konkretes sagt.
- Bewahre Kopien von Stundenzetteln, Schichtplänen oder E-Mails auf, in denen Mehrarbeit angeordnet wurde – das erleichtert dir später die Nachweisführung.
Wichtig: Ein Ausbildungsvertrag darf die gesetzlichen Mindeststandards aus BBiG, JArbSchG und ArbZG nicht unterschreiten. Klauseln, die etwa Überstunden ganz ohne Ausgleich vorsehen, sind unwirksam – selbst wenn sie so im Vertrag stehen.
7. Wie viele Überstunden sind normal – und ab wann wird es kritisch?
Vereinzelte Mehrarbeit, etwa wenn im Betrieb kurzfristig ein Auftrag fertiggestellt werden muss oder eine Kolleg:in krankheitsbedingt ausfällt, ist rechtlich möglich und in der Praxis nicht ungewöhnlich. Problematisch wird es, wenn Überstunden zum Dauerzustand werden oder deine Ausbildung darunter leidet.
Warnsignale, auf die du achten solltest
- Du machst nahezu jede Woche Überstunden, ohne dass dafür ein erkennbarer, vorübergehender Grund vorliegt.
- Überstunden werden weder ausgezahlt noch durch Freizeit ausgeglichen.
- Du bist wegen der langen Arbeitszeiten regelmäßig zu erschöpft, um dich auf Berufsschule oder Prüfungen vorzubereiten.
- Die tägliche oder wöchentliche Höchstarbeitszeit nach JArbSchG oder ArbZG wird überschritten.
- Ausbildungsinhalte laut Ausbildungsrahmenplan bleiben regelmäßig auf der Strecke, weil du stattdessen produktiv mitarbeiten musst.
Wenn mehrere dieser Punkte zutreffen, handelt es sich nicht mehr um vereinzelte Mehrarbeit, sondern um eine strukturelle Überlastung, die dem Ausbildungszweck widerspricht.
8. Was tun, wenn der Betrieb zu viele Überstunden verlangt?
Wenn du das Gefühl hast, dass Mehrarbeit bei dir zur Regel geworden ist oder gar nicht ausgeglichen wird, musst du das nicht einfach hinnehmen. Es gibt mehrere Schritte, die du gehen kannst – am besten in dieser Reihenfolge:
- Führe lückenlos Buch über geleistete Überstunden, am besten mit Datum, Uhrzeit und kurzem Anlass.
- Sprich das Thema zuerst direkt mit deiner Ausbilderin oder deinem Ausbilder an – oft lässt sich vieles im Gespräch klären, gerade wenn Überstunden schlicht vergessen wurden.
- Wende dich an die zuständige Ausbildungsberatung deiner Kammer (IHK, Handwerkskammer oder vergleichbare Stelle), wenn ein Gespräch im Betrieb nicht weiterhilft.
- Bei Auszubildendenvertretung oder Betriebsrat im Unternehmen: Diese Gremien können ebenfalls vermitteln und haben Mitspracherechte bei Arbeitszeitfragen.
- Ist eine Gewerkschaft für deine Branche zuständig, kannst du dich dort beraten lassen, insbesondere wenn ein Tarifvertrag gilt.
- In hartnäckigen Fällen bleibt der Gang zu einer Rechtsberatung oder zum Arbeitsgericht, um deinen Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich durchzusetzen.
Tipp: Bevor du eskalierst, lohnt sich fast immer zuerst das ruhige, sachliche Gespräch im Betrieb. Viele Ausbilder:innen reagieren positiv, wenn du konkret mit deiner Stundendokumentation kommst, statt nur ein diffuses Gefühl von Überlastung zu schildern.
9. Sonderfall: Überstunden rund um Berufsschule und Prüfungen
Berufsschultage und Prüfungen genießen einen besonderen Schutz. Die Zeit, die du in der Berufsschule verbringst, wird auf deine Ausbildungszeit angerechnet – zusätzliche Arbeit im Betrieb danach ist in der Regel nicht zulässig, insbesondere bei minderjährigen Azubis. Für die Teilnahme an Prüfungen – auch an der Zwischenprüfung – muss dich dein Betrieb ebenfalls freistellen; für den Tag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlussprüfung besteht nach § 15 BBiG sogar ein ausdrücklicher zusätzlicher Freistellungsanspruch.
Wird von dir verlangt, nach einem vollen Berufsschultag noch regulär im Betrieb zu arbeiten oder Überstunden zu leisten, solltest du das genauso hinterfragen wie Mehrarbeit an einem normalen Ausbildungstag – die Grenzen aus JArbSchG und BBiG gelten hier genauso.
Fazit: Überstunden in der Ausbildung sind die Ausnahme, nicht die Regel
Ob minderjährig oder volljährig – als Azubi darfst du zwar unter bestimmten Voraussetzungen Überstunden machen, aber immer nur ausnahmsweise und mit klaren gesetzlichen Grenzen im Rücken. Mehrarbeit muss entweder bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden, und dein Ausbildungszweck darf darunter niemals dauerhaft leiden.
Wenn du merkst, dass Überstunden bei dir zum Dauerzustand werden oder ganz ohne Ausgleich bleiben, sprich das Thema aktiv an – dokumentiert und sachlich vorgetragen, lässt sich das Problem in den meisten Fällen lösen, bevor es eskaliert.
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